meine privathaftpflicht hat damals den kompletten schaden gezahlt. war beifahrer im mazda von nem kumpel. der ist kurz rausgesprungen um daheim was zu holen. es war kalt und ich wollte die heizung laufen lassen. zündung gedreht dabei aber ncht gesehen das der 1. gang drin war. das auto ist mt vollem gas in die 5 meter entfernte mauer gefahren frontal. auto natürlich finazieller totalschaden. hat sich rausgestellt das dass auto zuviel gas eignestellt war. der ist auf gerader strecke nochmal am nächsten tag ohne kupplung angefahren und gefahren bis man selber stoppte. Aber meine privathaftpflicht hat nicht lange gezögert und hat gezahlt. sonst hätte ich 2500 euro aus der tasche zahlen müssen. (das auto war bj 90)

Lass dein Freund mit deinem Wagen zurücksetzen
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also diese Versicherungsbetrugsgedanken immer *tststs*
generell ein doofer Gedanke.
Auf der einen Seite kann es sein, dass die Haftpflicht vom Kumpel zahlt, auf der anderen Seite kann es sein, das erstmal geprüft wird, ob überhaupt irgendjemand anders das Auto jemals hätte fahren dürfen. Das wäre dann der nächste Punkt.
Stoßstange lacken, kannste ca. 150-250€ rechnen, tendenz eher ab 200€. Felge ca. 100-150€ je nachdem was getan werden muss, aufschweißen oder sonstiges. Kannst aber so schonmal mit auf und abziehen des Reifens rechnen etc.
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Also Kumpel hin oder her, aber DU hast den Schaden, und ER ist Schadensersatzpflichtig.
Ob er dies aus eigener Tasche erfüllt oder dafür ausreichend versichert ist, ist erst mal sein Problem.
Deine Anweisung, er solle den Wagen zurücksetzen, bleibt erst mal außen vor, denn er hat (hoffentlich) eine gültige Fahrerlaubnis, der Wagen eine gültige Betriebserlaubnis, und somit ist die Befugnis erst einmal gegeben. Im übrigen hat der Fahrer SELBST und VOR Fahrtantritt für freie Sicht zu sorgen. (Die beschlagene Scheibe also unbedingt verschweigen!)
Ob laut DEINER Versicherung überhaupt andere mit dem Wagen fahren dürfen ist erst einmal egal, dies kommt erst zur Debatte, wenn er nicht ausreichend versichert ist und ihr den Schaden über deine Kasko abwickeln wollt. Hier gilt es dann aber natürlich abzuwägen, ob dies überhaupt für ihn eine "günstigere" Lösung darstellt, denn er wird dir die kalkulatorische Prämienerhöhung natürlich bezahlen sollen (hoffentlich wollen!)
Die Idee mit der Schubkarre hinkt gewaltig, denn der Schaden an der Felge ist wohl deutlich in einer Drehbewegung des Rades nachvollziehbar, somit wäre dieser Versicherungsbetrug schneller aufgedeckt als das zauberhafte Tischleindeckdich.
-> Strafanzeige gegen ihn UND DICH!P.S.: Achja, "Frauen und Autos verleiht man nicht!"
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Zitat
Original von Novi
P.S.: Achja, "Frauen und Autos verleiht man nicht!"Ist auch
Wenn dabei was passiert, hat man nur Ärger.
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Guten Abend.
Dein Kumpel sollte mal bei seiner Privathaftpflicht nachfragen.
Da dies hier für mich nach einem "Gefälligkeitsschaden" aussieht, wird diese evtl. nur zahlen, wenn er ein "Plus-, Premium- o.ä.-Paket" hat. Aber fragen kostet ja bekanntlich nichts.Selbst wenn seine Vollkasko-Versicherung zahlen sollte (was ich eher nicht glaube), lohnt sich dies wohl nicht bei der geschätzten Schadenshöhe (Hochstufung SF-Stufe). Das Gleiche gilt wohl auch für Deine Vollkasko-Versicherung
Wenn Dein Kumpel angibt, dass die Seitenscheiben beschlagen waren, wird wohl keine Versicherung zahlen, denn dies sieht für mich sehr nach "grober Fahrlässigkeit" aus.
Viel Erfolg und Grüße aus dem Saarland.
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Zitat
Original von Novi
Also Kumpel hin oder her, aber DU hast den Schaden, und ER ist Schadensersatzpflichtig.Ob er dies aus eigener Tasche erfüllt oder dafür ausreichend versichert ist, ist erst mal sein Problem.
Deine Anweisung, er solle den Wagen zurücksetzen, bleibt erst mal außen vor, denn er hat (hoffentlich) eine gültige Fahrerlaubnis, der Wagen eine gültige Betriebserlaubnis, und somit ist die Befugnis erst einmal gegeben. Im übrigen hat der Fahrer SELBST und VOR Fahrtantritt für freie Sicht zu sorgen. (Die beschlagene Scheibe also unbedingt verschweigen!)
Ob laut DEINER Versicherung überhaupt andere mit dem Wagen fahren dürfen ist erst einmal egal, dies kommt erst zur Debatte, wenn er nicht ausreichend versichert ist und ihr den Schaden über deine Kasko abwickeln wollt. Hier gilt es dann aber natürlich abzuwägen, ob dies überhaupt für ihn eine "günstigere" Lösung darstellt, denn er wird dir die kalkulatorische Prämienerhöhung natürlich bezahlen sollen (hoffentlich wollen!)
Die Idee mit der Schubkarre hinkt gewaltig, denn der Schaden an der Felge ist wohl deutlich in einer Drehbewegung des Rades nachvollziehbar, somit wäre dieser Versicherungsbetrug schneller aufgedeckt als das zauberhafte Tischleindeckdich.
-> Strafanzeige gegen ihn UND DICH!P.S.: Achja, "Frauen und Autos verleiht man nicht!"
Ahhh... sehr aufschlussreiche erklärungen...
Danke schonmalund das mit dem Auto und Frauen verleihen hab ich auch schon gehört. War bis dahin auch nie vorgekommen. aber an diesm abend dachte ich mir "das sind ins gesammt 5 meter, was soll da schon passieren"
trotzdem danke. das hilft mir sehr weiter
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ist mittlerweile was rausgekommen?
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Was war nun das ergebnis mit dem Schaden welche Versicherung hat nun was gezahlt?
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Da wird nichts bei rauskommen, das wird die vollkasko nur zahlen und auch nur wenn er sagt dass er gefahren ist und sagt dass es halt dunkel war ansonsten forget it
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der Thread ist 3 Jahre alt und den ersteller hab ich schon ewig nicht mehr hier gesehen...