Hallöchen Leute,
ich hatte letzten Mittwoch einen Unfall, traurig - is aber nun mal so und ich find mich damit ab. Im Anhang ist ein Bild von dem Schaden zu erkennen (wobei auch die Motorhaube einen kleinen Schaden hat). Das Rad hat in Rechtskurven am Radkasten geschliffen, was jetzt erstmal durch das Entfernen des gesamten Radkastens gelöst wurde (schleift also nicht mehr). Alle Teile, die hinter der Stoßstange zu finden sind, sind unbeschädigt (Radaufhängung, Lenkung usw.). Im Klartext: es sind also tatsächlich nur Stoßstange, Kotflügel, Motorhaube und Scheinwerfer (und das drum herum plus Blinker und Nebelscheinwerfer) betroffen.
Die (mich hat es echt gewundert) sehr freundlichen und hilfsbereiten Polizisten haben das Auto nach einer kurzen Fahrprobe als fahruntüchtig erklärt (nach deren Aussage nur, weil das linke Rad am Radkasten geschliffen hatte). Das Problem habe ich ja nun nicht mehr, wie schaut es rechtlich also aus? Ist mir die Fahrt mit dem Auto auf Grund der Beulen und Schäden (und des fehlenden Radkastens) nun weiterhin verboten?
PS: Hat jemand in der Umgebung Potsdam eine Motorhaube / einen Kotflügel für mich *g (Facelift 2004 - Limo) ??
Viele Grüße, der geschädigte