Passen diese Felgen auf mein E46?

  • Hi, ich habe folgendes Problem...
    Ich habe 4 Felgen:
    BBS RW 501 8,5J x 18H2
    ET 22 18Zoll
    Mein Auto: E46 Limo. Bj. 98
    Gutachten hab ich, aber nur für ein 5er (e39)...passen die auch auf meinen Dreier, und wenn...dann mit welchen reifen?


    Danke für eure hilfe!


    gruß


    Eddi :?:

  • ... und auch der Nabendurchmesser (bzw. Mittenlochdurchmesser an der Felge) weicht beim E39 ggü. dem BMW-Standard ab... steht aber auch schon in jedem 2ten Thread zu diesem Thema.

  • Mit Zentrierringen und viel Karosseriearbeit ja.
    Falls du schon gekauft und bezahlt hast gleich weiter verkaufen sonst wird es noch deutlich teurer und über Eintragung must du dir dann auch noch ganz viele Gedanken machen.

  • Jap der E39 hat ne größere radnabenzentrierung, warum ausgerechnet der ist mir auch nicht bekannt, scheint aber der einzige zu sein.


    Diese wunderschönen felgen mit geiler ET kriegste leider nicht ohne ziehen auf die limo.

  • Da ich keinen neuen Thread aufmachen will, frage ich einfach mal hier:


    Passen folgende Räder auf meinen E46


    Felgen:
    Felgenbreite: 7J
    Einpresstiefe (ET): 30
    Lochzahl: 5
    Lochkreis: 120


    Bereifung:
    Reifenbreite: 205
    Querschnitt: 55
    Zollgröße: 16
    Tragfähigkeitsindex: 91
    Geschwindigkeitsindex: H: bis 210 km/h


    Die Bereifung stimmt, nur bei den Felgen weiß ich's nicht recht. Es ist bei den Felgen eine ABE dabei wonach sie beim BMW 346 passen sollen.

  • Null Problemo. Kauf sie, wenn sie dir gefallen. Aber eintragen musst du sie lassen.


    Gruß Flo


    Hi Flo,


    Danke für deine rasche Antwort. Macht das keine Probleme, dass die ET abweicht, im alten Fzg.-Brief habe ich da 46 od. 47 mm stehen?
    Müssen die wirklich eingetragen werden, trotz sie eine ABE haben, das wusste ich nicht.


    Beste Grüße

  • Alles was nicht in deiner Zulassung aufgeführt ist musst du normalerweise Eintragen lassen.


    Ob mit ABE oder nicht, mit ABE ist es natürlich einfacher, sonst Einzelabnahme mit vorherigen Teilegutachten.

  • Mal abgesehen von der Eintragung, würden die Felgen nicht zu weit rausstehen, denn sie stehen ja um 16 bzw. 17mm weiter raus, oder?