Ja, bei einem Händler, aber unter Ausschluß einer Garantie oder Gewährleistung. Gekauft wie gesehen.
Klar bei einem Händler.
Ich sags immerwieder, die waren Schrottböcke mit vertuschten Unfallschäden oder nur lieblos und billig reaprierten Schäden stehen immer bei den Händlern, entweder von selbigen "hergerichtet" oder von Privatleuten aufgekaufte Schlitten die die Haftung an den Händler abtreten wollen weil sie selbst wissen dass dies und das nicht in Ordnung ist und der Händler das meist halt nicht merkt.
Musst jetzt halt schauen ob der Verkäufer von dem Schaden bzw. den vorherigen Problemen gewusst hat, falls ja ist das eine arglistige Täuschung und du kannst ihm den Bock ohne weiteres wieder zurückbringen, auch wenn er Garantie usw. ausgeschlossen hat. Aber mal einen Anwalt kontaktieren kann bei solchen Summen nie Schaden.
Aber ein Händler der Garantie und sogar Gewährleistung ausschließt, da MUSS doch jeder stutzig werden...
sogar beim Privatkauf hast Gewährleistung, wenn nicht explizit ausgeschlossen.
Alles Gute weiterhin.