Elch gilt auch nicht als Haarwild. siehe Unten
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Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
Brand oder Explosion
Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies i.d.R. nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen[1].
Glasbruchschäden
Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
Marderbiss ohne Folgeschäden
Natürlich hast du recht das ein größe Hirsch, viel Schaden verursachen kann, schätze es dennoch so ein das man bei ein Ausweichmanöver mindestens mit den gleiche Schäden rechnen sollte.