E46 2001-2003 wird wg Airbag zurückgerufen. Wie läuft sowas ab?

  • dann bist wohl leider beim 2te klasse freundlichen gelanden... bei anderen gehts nachweislich genau so.

    Du verstehst Das "Problem" nicht weil Du nicht verstehst wie BMW Garantie und deren Abwicklung im Hintergrund funktioniert . . ich kenne das PuMA Dokument und da wird ziemlich genau beschrieben dass das mit einem gebrauchten irgendwo aus einem Fahrzeug ausgebauten Airbag ohne original Kaufbeleg genau NICHT funktioniert . . nur schon um zu verhindern dass irgendwo bei einem :) ein MA die alten Airbags hortet und dann anderswo gegen neue austauscht . .

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  • Also wenn du schon den Begriff "Garantie" dabei ins Spiel bringst, dann bist aber schonmal grundlegend auf dem falschen Dampfer...
    Mir wumpe wie du oder ihr das handhabt, ich kann dir sagen wie mein :) und einige andere das handhaben und offensichtlich auch München das mitmacht, sonst würdens keine Airbags dafür bekommen. Weil selbst bezahlen tut die mein :) sicherlich auch nicht. So freundlich isser dann auch nicht ;)
    Die Airbags werden 1:1 getauscht. Die alten gehen ja auch zurück, die kann keiner iwo horten und anschließend verkaufen...

  • Die alten Airbags gehen nicht zurück sondern "sind über die im Markt etablierten Prozesse fachgerecht zu entsorgen "
    Aber: die neuen Module sind zwingend über den Gewährleistungsantrag der Fgstnr zuzuordnen. Damit dürfte Unfug im größeren Stil ausgeschlossen sein.

  • Die alten Airbags gehen nicht zurück sondern "sind über die im Markt etablierten Prozesse fachgerecht zu entsorgen "
    Aber: die neuen Module sind zwingend über den Gewährleistungsantrag der Fgstnr zuzuordnen. Damit dürfte Unfug im größeren Stil ausgeschlossen sein.

    genau . . nur wenn der gute Mann mit einem Airbag aus einem M3 im E39 beim :) aufschlägt . . welcher Fahrgestellnummer will man den denn zuordnen? . . beim E39 passts ja schon mal nicht . . die vom M3 ist unbekannt . . das ist genau da wo ich meine Zweifel habe dass das funktioniert . . aber scheinbar habe ich da weniger Ahnung als viele hier . . obwohl ich ja Zugriff aufs Dokument habe welches beschreibt wies geht . . aber vielleicht bin ich zu blöd um es zu verstehen ..

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  • ich weis nicht welches Dokument du hast, in dem was mir vorliegt ist auch der E39 mit drin

  • ich weis nicht welches Dokument du hast, in dem was mir vorliegt ist auch der E39 mit drin

    Ja aber E39 ist nicht gleich E39 . . wenn der E39 in den Das Lenkrad verbaut wurde auch betroffen ist . . dann gehts, kein Problem . . dann muss man nur noch anmerken dass eine andere Variante Verbaut ist . NUR . . wenn der nicht betroffen ist (und viele E39 sind nicht betroffen) . . dann wird's schwierig . . .

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  • Also ich bin mit meinen beiden E46 immernoch fleißig am verweigern und weiß aus sicherer Quelle, dass unsere Zulassungstelle auch nichts unternehmen wird. Die Pfuscher in unserer Niederlassung haben schon genug Schaden angerichtet.

  • Es wird ja nicht nur über die VIN definiert, sondern auch über die Lenkradvarianten. Da kann ja auch durchaus mal was ohne Puma-Hinterlegung passiert sein.

  • Prinzipiell habt ihr alle irgendwo Recht ;) . Ich war mit meinem vor einiger Zeit bei meinem :) , der scheckte meine VIN und sagte mir kurz + trocken, Nö - wird nicht getauscht, da nicht ab Werk verbaut. Aber, wenn mein AB die BAM Nr. 1085 hat, dann wird der getauscht. Aber es ist schlicht falsch, zu sagen, nachgerüstete Lenkräder sind davon ausgeschlossen. Schliesslich ist es ein OEM M II Lenkrad. Da sollte es auch egal sein, ob es aus einem E46, E53 oder E39 stammt.

    Wenn man sich beim weglaufen nicht noch einmal umdreht, fährt man das falsche Auto ********* Winne, fährt BMW seit 1999.
    E34 ( 1999 - 2007 ), E46 316ti Compact ( 2007 - 2009 ), seit 2009 E39 FL Touring, dazu seit 2014 E46 320dT 6G für Frauchen.

  • Also ich bin mit meinen beiden E46 immernoch fleißig am verweigern und weiß aus sicherer Quelle, dass unsere Zulassungstelle auch nichts unternehmen wird.

    Hast du auch irgend einen halbsweg plausiblen Grund für Deine Verweigerungshaltung?


    Die Zulassungsstelle wird da auch nichts unternehmen - das KBA wird eine Stilllegung deines Fahrzeugs anordnen und spätestens bei der HU wirst du keine Plakette mehr bekommen.