AP-Federn, Hersteller verweigert Rücknahme/Umtausch

  • Hi,


    bei meinem AP Fahrwerk waren ja die Federn der VA nicht in einem fachgerechten Zustand, weil die letzte Windung zu stark genickt ist und die Federn somit nicht auf die Dämpfer passten. Hab leider gerad kein besseres Bild, hoffe man erkennts trotzdem.


    [Blockierte Grafik: http://i43.tinypic.com/5thth.jpg]


    Letzten Freitag schrieb ich dem Verkäufer (heißt offroadmeister bei ebay) und schilderte die Problematik + 2 Bilder, auf denen man es gut erkannte. Er schrieb, dass er das Problem an AP weiterleitet. Gesagt, getan, heute kam die Antwort vom Verkäufer und da heißt es, dass der Knick so gewollt ist und es bisher noch nie Probleme mit Federn gab. Komisch, denn wie gesagt, lassen sich die Federn gar nicht vernünftig auf den Dämpfer schieben...


    Wie sollte ich da jetzt weiter vorgehen ?(

  • Wie lange ist der Kauf her ? Grundsätzlich muss niemand eine verkaufte Ware zurücknehmen. Ausnahme: Artikel ist schadhaft/Beschreibung inkorrekt. Daher gelten ja im Internet die 14 Tage-Fristen. Wenn du es also letzte Woche gekauft hast, muss er es zurücknehmen.

  • Die 14 Tage-Frist bezieht sich aber auch auf Rückgabe ohne Angabe von Gründen (durch eBay greift ja der Fernabsatz-Paragraph). Da wäre es egal.


    Da die Federn an sich nicht den Zweck erfüllen den sie sollen, ist es ein Mangel in der Beschaffenheit. Demnach kannst du innerhalb von 6 Monaten nach Kauf die Sachen zurückschicken und auf Nachbesserung bestehen (Geld zurück, neue Federn..).
    In der Zeit ist noch der Verkäufer in der Pflicht dir nachzuweisen, dass es vor dem Versand im tadellosen Zustand war - wozu ein Zwischenhändler zu 99% nicht in der Lage ist.


    Also: Rückgabe einleiten (eBay) mit Angabe des Mangels und fertig (sofern keine 6 Monate um sind, ab dann musst du nachweisen können, dass der Artikel beschädigt war)
    Da kann er nichts machen, da die Federn nicht passen wie sie sollen.

    ...und so krümelt der Keks nun mal.
    Gruß,
    Dennis

  • Nein, habe es im Januar gekauft.


    Edit: Am 16.01.2013 bestellt, somit noch im Rahmen würde ich sagen.

  • Das ist noch im Rahmen, Rückgabe wie gesagt einleiten und zur Not den lieben Paragraphen 434 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) nennen.


    Da wird er sich nicht querstellen können, schließlich gehört die Feder nicht so, das kann AP niemals abgesegnet haben.

    ...und so krümelt der Keks nun mal.
    Gruß,
    Dennis

  • Vielen Dank, bloß wie kann ich mich da an ebay wenden? Mein Kauf ist zwar archiviert, aber ich kann den Artikel nicht mehr aufrufen und keine Aktionen mehr ausführen.

  • Dann scan die Rechnung ein und wende dich mit den Fotos an AP. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Der Hersteller hat´s aber verbockt und wenn der Verkäufer sich quer stellt würde ich´s so probieren. Ansonst war´s halt ein Griff in´s Klo. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Ok, aber ist nicht der Verkäufer dafür verantwortlich und nicht der Hersteller?

    Doch, eigentlich schon... da hast du recht.


    Aber das hat zwei Gründe.
    Erstens sind die Hersteller oft kulant, zusätzlich zum Anspruch gegenüber dem Verkäufer.
    Zweitens kann dir der Hersteller direkt sagen ob sich das so gehört und den Händler mit einer Bestätigung vom Mangel eher dazu bringen einzusehen, dass da was nicht stimmt.