Ich kenne es so, dass ein von einer Vertragswerkstatt geführtes Scheckheft bei einem Schaden der Unfallverursacher, bzw. die Versicherung auch diesen Stundensatz (der Vertragswerkstatt) zu zahlen hat. Sollte das Scheckheft nicht geführt werden, so wird zur Berechnung ein durchschnittswert für die Arbeitsstunden verwendet.
Dies ist meines Wissens, aber nur dann nötig, wenn man sich das Geld auszahlen lässt, bzw. wenn ein Gutachten erstellt wird. Sofern man das Fahrzeug bei BMW reparieren lässt, so muss die Summe der Reparatur (inkl. BMW-Stundelohn) beglichen werden (egal ob Scheckheft geführt oder nicht).
Ich lasse mich aber gerne eines besseren Belehren
@TE
Berichte mal wie das Gesrpäch mit Deinem "Kumpel" gelaufen ist, bzw. wie Du weiter vorgehen willst