195/65 R15 an 325Ci ??

  • Hallo zusammen,


    folgendes:


    Ich habe meinen 325Ci seit letzter Woche. Der private Verkäufer hat mir die Winterräder mitgegeben die er selbst vom Vorbesitzer bekommen hatte (Hat er nie gefahren). Sie sind fast wie neu und wurden wohl noch nie wirklich gefahren.
    Es handelt sich um 195/65 R 16 auf Stahlfelgen, die Reifen sind von 2003 (Fahrzeug ist BJ 03)- also für die Tonne.


    Überall lese ich nun 25i braucht mind. 16 Zoll wegen Bremsanlage vorne und werksseitiger Freigabe. Heute habe ich zufälliger Weiße festgestellt, dass die im Fahrzeugschein angegebene Größe (die reguläre Größe, kein Zusätzlicher Eintrag - Feld 15 oder so..) genau die Größe der Winterreifen ist (195/65 R15).


    Wie kann das sein? :gruebel: Passen doch 15 Zoll Stahlfelgen? Gibt es doch eine Freigabe? Die ersten beiden Besitzer waren Angestellte eines recht bekannten Schraubenherstellers (Firmenwagen). Da die Räder aus dieser Zeit stammen, gehe ich davon aus, dass dem Fahrzeug nichts unzulässiges an die Achsen geschraubt wurde...


    Hat jemand nen Tip oder eine Idee?
    Da das Thema Winterreifen/-räder nun immer aktueller wird, wäre es wichtig für mich zu wissen, ob ich die 15er Stahlfelgen überhaupt benutzen könnte oder nicht.


    Gruß :)

  • Werksseitig war es nicht möglich 15 Zoll auf nen E46 zu bestellen. Daher sind 15 Zoll auch nicht freigegeben.
    Es mag sein, dass ne Stahlfelge vielleicht tatsächlich draufpasst (noch nicht probiert :D), aber zulässig ists in jedem Fall nicht.

  • 316, 318, 320i = 15 zoll minimum
    323, 325, 328i = 16 zoll minimum
    330i = 17 zoll minimum


    Kleiner geht nicht wegen der Bremsanlage !!
    Würde da nicht lan rum experimentieren sondern 16 zoll felgen kaufen und fertig ;)

    Gruß,
    Tobi

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  • Das ist aber seltsam mit den 15" im Fzg-Schein... ?(


    Laut dem Blatt reifen e46.pdf darf der 325 Ci nur ab 16" aufwärts betrieben werden :meinung:


    Gib mal die VIN in den VIN-Decoder ein ob das wirklich ein 325er ist... :floet:

    Do'nt feed the (Foren-) Trolls :w0019:




    Äpplerhaltige Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
    Stefan

  • ich muss mich entschuldigen: ich weiß nicht wie ich denken konnte dass ich 195/65 R 15 gelesen zu haben... :wall:


    habe eben nochmal nachgeschaut, es sind 205/55 r16....


    trotzdem war der sachverhalt verwirrend da mir die 15er ja vom vorbesitzer mitgegeben wurden. aber dann ist das thema ja geklärt.
    wenn die radreifen-kombination in der offiziellen reifenfreigabe von bmw aufgeführt ist, aber nicht im schein eingetragen ist, muss sie nicht eingetragen werden..ist das korrekt?
    um diskussionen im falle einer kontrolle zu vermeiden sollte es ja ausreichen, einen ausdruck der räderfreigabe von bmw im handschuhfach mitzuführen oder?


    Lg

  • Reifenfreigabe von BMW gillt abhängig vom Modell für die gesammte Baureihe, da braucht nichts eingetragen zu werden. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Reifenfreigabe von BMW gillt abhängig vom Modell für die gesammte Baureihe, da braucht nichts eingetragen zu werden. :)


    Dann geb ich als TÜV Mitarbeiter auch noch mal meinen Senf dazu:


    Wie auch schon in anderen Threads geschrieben, dass nichts eingetragen werden muss, kann man so von vorneherein nicht sagen.


    Schau nach, ob Du den alten Kfz-Brief von 2003 noch hast. Wenn ja, da stehen alle orig. BMW Rad-/Reifenkombinationen drin, die Du ohne Eintrag fahren darfst. Solltest Du den Brief nicht mehr haben, kannst Du an der TÜV Station (ist zumindest bei uns = TÜV Nord so), Dir einen Ausdruck erstellen lassen, der die Angaben des alten Fahrzeugbriefes enthält.


    Alternativ kannst Du Dir auch über BMW München das sogenannte COC Papier (Certificate of confirmity), zu deutsch EG-Übereinstimmungserklärung, schicken lassen.


    Auch wenn in der/den Reifenfreigabe/n von BMW etliche Kombinationen freigeben sind: man muss bei jedem Fahrzeug explizit in die ABE/EG Genehmigung reinsehen, um zu schauen, ob eine Abnahme nach §19.2 StVZO erforderlich ist oder nicht.


    Es gibt 3er, in deren ABE/EG nur 2 Kombinationen hinterlegt sind, beim nächsten auf einmal 4.


    Man kann also nicht pauschal sagen, BMW Freigabe liegt vor, braucht nicht eingetragen zu werden, das ist schlicht falsch.


    Wenn Du den alten Kfz-Brief von 2003 nicht mehr hast, schick mir mal per PN aus Deinem Fahrzeugschein die Schlüsselnr. zu 2.2 (6-7stellig), dann schau ich Montag im Büro mal nach, was bei Deinem 325Ci hinterlegt ist.

  • Danke Pat!


    Glücklicherweise habe ich noch den alten Brief. Da stehen sowohl meine aktuelle Sommer-Rad/Reifenkombi als auch die 7x16 mit 205/55R16 drin :)


    Mir fällt auf, dass dort auch spezifische Reifen genannt werden (Hersteller und Reifentyp; bsp. Bridgestone Potenza).Das sind aber nur empfehlungen seitens BMW und keine verbindliche Vorgabe oder? ?(