Evtl. verschwiegener Unfallschaden nach Privatkauf im November - E46 320 Ci M54 Baujahr 3/2001


  • Den Beitrag habe ich übersehen. Was das für ein Schaden sein soll, bei dem das Dach beschädigt wurde, man ihn als Käufer aber nicht sieht möchte ich aber auch mal wissen....


    Lalala - sicher gibt es auch Autos mit keinem Rost. Ich habe auch noch einen M Roadster, der keinen Rost hat. Mal schaun was bei der Sache heraus kommt. Was ich mit den Beiträgen hier sagen wollte ist, dass es in der Realität einfach nicht so leicht ist und der Gegner allerhand einwenden kann.


    Hoffentlich berichte der Käufer noch mal wie es weitergeht und dann schauen wir mal wie das Ergebnis ausschaut.


    Recht haben ist das eine - Recht bekommen das andere.

  • Zitat

    Was das für ein Schaden sein soll, bei dem
    das Dach beschädigt wurde, man ihn als Käufer aber nicht sieht möchte
    ich aber auch mal wissen....

    Gehste mal zu nem Karosseriebauer/-instandsetzer in die Wekstatt und lässt dir mal dessen arbeiten zeigen. Die Jungs können wahre wunder vollbringen.

    Lalala - ...

    Alles klar, Gespräch mit dir beendet :)

    Zitat

    Der Verkäufer muss nachweislich vom Unfall gewusst haben, damit das ankreuzen im Kaufvertrag falsch ist und folgen hat..

    Nein.
    Siehe vorherige Posts.


    Da passt der doofe Spruch:
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    ziemlich gut.


    Bzw. vor ner "Strafe" im strafrechtlichen Sinne schon.
    Hier gehts aber um das Zivilrechtliche (Rücknahme, Minderung des Kaufpreises).

  • So, jetzt nochmal auch für dich, lieber @ aellexx:


    Der Käufer braucht keine positive Kenntnis von einem voran gegangenen Unfallschaden haben. (Der Sachmangel der fehlenden Unfallfreiheit wird schon alleine dadurch begründet, dass der Wagen aufgrund des Unfalls nicht die übliche Beschaffenheit eines Gebrauchtwagens hat, die ein Käufer von vergleichbaren Sachen/KFZ erwarten kann.)
    Es genügt auch schon grob fahrlässige Unkenntnis von einem Unfallschaden. Bsp. Der verständige Gebrauchtwagenverkäufer hat das Auto selbst als unfallfrei angekauft und sich dabei lediglich auf die Angaben des Vorbesitzers verlassen, obwohl bei einer genaueren Überprüfung schnell aufgefallen wäre, dass der Wagen nachlackiert und damit vermutl. nicht unfallfrei ist.


    Geschnallt? ?(


    So, und jetzt lasst dem armen TE mal seine Ruh, der hat bestimmt schon genug andere Sorgen im Moment..


    Gruß

  • Nein das ist nicht klar.
    Hast du selbst Erfahrungen damit? Vermutlich nicht.
    Wir haben sie letztes Jahr im Bekanntenkreis gesammelt. Und du musst den rausfinden der den Schaden verschwiegen hat. Und sonst garnichts. Immer dieses Halbwissen

  • Nein das ist nicht klar.
    Hast du selbst Erfahrungen damit? Vermutlich nicht.
    Wir haben sie letztes Jahr im Bekanntenkreis gesammelt. Und du musst den rausfinden der den Schaden verschwiegen hat. Und sonst garnichts. Immer dieses Halbwissen


    Um aus einem "Unfallwagen" einen unfallfreien Wagen zu machen, melde ich den also auf meinen Bruder an und verkaufe den dann über diesen als "unfallfrei"?
    Falls der Verkäufer später ankommt, kann mein Bruder behaupten er wüsste von nix.


    (alternativ: Kumpel statt Bruder)


    Interessant.

  • Um aus einem "Unfallwagen" einen unfallfreien Wagen zu machen, melde ich den also auf meinen Bruder an und verkaufe den dann über diesen als "unfallfrei"?
    Falls der Verkäufer später ankommt, kann mein Bruder behaupten er wüsste von nix.


    (alternativ: Kumpel statt Bruder)


    Interessant.

    Warte mal.. das merk ich mir.. aber Bruder is ggf. soagr praktischer als Kumpel wg. Aussageverweigerungsrecht falls einem da jemand irgendetwas böses unterstellen will xD
    ... bin da ganz bei dir.
    Ich kann im Kaufvertrag nicht etwas garantieren, was ich nicht zweifelsfrei geprüft habe!
    Ich kann auch nicht ein iPhone verkaufen und reinschreiben: mit 50.000mAh Akku, nur weil ich eben nicht nachgeschaut hab was wirklich drin ist

  • Ihr schreibt einen Müll...
    Hier in der Familie sieht die Sachlage vllt etwas anders aus, weil man das wissen müsste/sollte!
    Aber wenn es von extern gekauft worden ist als unfallfrei, dann habe ich NICHT die Pflicht das zu überprüfen.


    Wenn du es von deinem Bruder kaufst als unfallfrei, dann ist er in so einem Fall eben dran...


    Leute, kein Halbwissen hier verbreiten, das ist für den TE nämlich richtig gefährlich in so einer Situation!!!

  • Leute, kein Halbwissen hier verbreiten, das ist für den TE nämlich richtig gefährlich in so einer Situation!!!

    Nö ist es nicht.. er geht ja eh zum Anwalt