Zitat von »EddyG«
Wenn das hier so weiter geht dann beginne ich auch hie eine Liste mit Teilen zu erstellen die ich haben will falls geschlachtet wird
Das sind dann aber andere Teile
Ach, ich bin spontan und kann auf Vorrat kaufen
Zitat von »EddyG«
Wenn das hier so weiter geht dann beginne ich auch hie eine Liste mit Teilen zu erstellen die ich haben will falls geschlachtet wird
Das sind dann aber andere Teile
Ach, ich bin spontan und kann auf Vorrat kaufen
Vielleicht sollte der TE erst mal genau schreiben was im Kaufvertrag drin steht und nicht nur dass der Wagen als unfallfrei verkauft wurde.
Ihr könnt beide recht haben - je nachdem was im Vertrag steht. Ich würde niemals auf die Idee kommen in einem Kaufvertag eines Fahrzeuges für die Unfallfreiheit zu garantieren. Teilweise werden Fahrzeuge schon ab Werk oder beim Händler noch mal nachlackiert. Und hinterher kommt ein Käufer nach 10 Jahren auf die Idee mit einem Quanix nachzumessen und stellt plötzlich unerklärliche Nachbesserungen fest.
Und dann?
Wenn z.B der, der ja recht gängig ist http://www.adac.de/_mmm/pdf/20…fvertrag_privat_33300.pdf verwendet wurde schaut es schon schlecht aus. Da steht nämlich drin..
1. Der Verkäufer garantiert.... das der Wagen während er in seinem Eigentum war keinen Unfallschaden hatte...
2. Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keine Unfallschaden hatte.
Und wann das so formuliert ist hat er nichts zugesichert und dann muss es der Käufer beweisen. Da hilft auch ein tolles Gutachten nix.
Und wie schon gesagt - das ganze wird sich ziehen. Bis dahin hat der TE wer weiß wie viel in andere Reparaturen investiert.... da macht dann eine Rückgabe bald keine Sinn mehr.
Ich behaupte mal keiner von euch hat ansatzweise was mit Jura zutun, aus diesem Grund würde ich ALLE bitten mit diesen "Tipps" aufzuhören.
Der TE soll zum Anwalt gehen und das klären, was dann passiert liegt ohnehin nicht in unseren Händen..
Also nochmal im Klartext, jeder beruhigt sich nun, oder ich close hier.
Ach Schatz... das sind keine Tipps, das sind Feststellungen welche Gesetze wo stehen und was deren Inhalt ist. Noch dazu ein paar beispielhafte Gerichtsurteile um die "übliche" Auslegung der Gesetze zu untermauern inkl. aller notwendigen Quellenangaben.
Der Shit kommt ja nicht von mir, sondern von den angegebenen, durchaus als seriös zu betrachtenden Quellen, die hier anscheinend von manchen Menschen ignoriert werden und als eigene Quellen dann die Bildzeitung ähm T-Online rauskramen... *kopfkratz*
Nunja, am Ende wirds dann evtl. eben noch ein beispielhaftes Gerichtsurteil mehr geben. Wie das dann ausfällt wird sich zeigen.
Dann schließen wir das ganze mal mit den Worten "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand"
Hallo zusammen,
ich wollte hier wirklich keinen Streit vom Zaun brechen und hoffe, dass ich mit meinem Update mehr Licht ins Dunkle bringe!
Zunächst zum Vertrag:
Kaufpreis lag bei rund 5000 € und die Gewährleistung wurde ausgeschlossen (Standard Vordruck von bekannten Auto-Such-Seiten). In dieser Zeit habe ich natürlich noch einige Sachen nachgerüstet (auch Zulassung), die jetzt als Schadensersatz kenntlich gemacht werden können.
Im Vertrag steht weiter "... soweit bekannt (vorherige Zeit und im Besitz) keinen Schaden..."
ABER: Laut Anwalt ist das aufgehoben, da das Auto nicht im vereinbarten Zustand ist und nicht wie vertraglich geregelt übergeben wurde. Deshalb habe ich Recht auf Rückabwicklung des Vertrags.
Auch ist das Scheckheft nicht vollständig, was mir mündlich (unter Zeugen) zugesichert wurde. Und da der letzte Eintrag scheinbar nicht echt ist, ist noch ein weiterer Vertragsbestandteil weggefallen (vom unechten Stempel und der offensichtlich beabsichtigten Täuschung mal abgesehen).
Weiter steht ein KM-Stand im Vertrag, der offensichtlich laut BMW evtl. nicht stimmt und somit was am Tacho gedreht wurde.
In meinem Fall habe ich natürlich das "Glück", dass so viele dubiose Tatsachen vorhanden sind. Weiter wird der Anwalt nochmal genau bei BMW nachfragen, ob er weiter Informationen bekommt. Über den Inspektionsstempel und Datum kann man sicher abgleichen, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto besessen hat und wenn es sich mit dem Verkäufer oder nahen Familienangehörigen deckt, ist eine Täuschung (eine arglistige sogar) mehr als bewiesen.
Ich habe vorhin noch ein paar Bilder gemacht, dass ihr selbst beurteilen könnt, ob ihr es gesehen hättet oder nicht. Komme wahrscheinlich aber erst später dazu, diese hochzuladen.
Vielen Dank für die rege Anteilnahme und viele Grüße!
EDIT!!!
"... soweit bekannt (vorherige Zeit und im Besitz) keinen Schaden..." <--------------- Das soll bedeuten, dass während des Besitzes und davor keine Unfälle bzw. Beschädigungen bekannt sind/waren!
Ich habe da wohl an exaktem Wortlaut gespart! Entschuldigung!
Danke fürs Update. Unter den Umständen, dass da nicht 'unfallfrei', sondern eben besagtes steht, sieht die Sache natürlich (wie auch schon vorher ausführlich von mir geschrieben unter 45 und anscheinend vollständig von manchen Personen ignoriert, wie man am folgenden Post sieht) völlig anders aus.
Wenn dein Anwalt bei den anderen Dingen genug Beweise für eine Klage sieht, dann ab dafür!
(Schade, dass wir nie erfahren werden was unter anderen Umständen entschieden worden wäre...^^)
Mit dem Kilometer stand und dem Scheckheft Stempel kannst du in Summe Glück haben.
Nur mit dem unfallfrei würde es meines Erachtens nach nicht reichen.
Und die Formulierung mit in seinem Besitz und soweit bekannt ist Standard. Und daher muss eben die arglistige Täuschung bewiesen werden. Das habe ich die ganze Zeit gesagt, aber Mister mega überheblich ist da ja anderer Meinung gewesen und knickt jetzt doch ein..
Mich würde mal interessieren, welche Jobs resp. Ausbildung aellexx und Dani-Sahne im richtigen Leben haben.
Ist zwar völlig OT, steht aber im Profil
F
Ist zwar völlig OT, steht aber im Profil
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