Versicherungsfrage! Gerissene Scheibe

  • Gerade bei ATU angerufen die wollen 649 Euro :D :D :D hahaha. Scheiß Laden.


    ...Ja das wird am Wochenende alles besprochen wenn ich meine Mutter sehe..

    -alea iacta est. / Die Würfel sind Gefallen. Gaius Julius Cäsar

  • Eben schnell bei der Versicherung anrufen, das du ne Teilkasko nun doch haben willst.
    In nem Monat ab zur Werkstatt und Scheibe tauschen lassen :whistling::whistling:


    Nein, meine ich natürlich nicht ernst.


    Mein 316i lief auch nur mit Haftpflicht & genau 2 Wochen nach dem Anmelden war es soweit, der erste Steinschlag..
    Hab ihn dann aber auch mit Steinschlag verkauft, war jedoch nur ca 2mm groß und außerhalb des Fahrersichtfeldes, also meiner Meinung nach keine TÜV-Beeinträchtigung.
    Also Teilkasko muss schon sein, vielleicht mal schauen ob eine Vollkasko sich nicht auch rentiert (gibt Fahrzeuge da ist die nur wenige Euro im Jahr teurer), wobei ich das beim E46 selbst nicht vermuten würde.
    Allein schon wenn es nicht nur ein Steinschlag sondern mal ein Wildunfall ist, gar nicht zu erdenken das alles selbst zu tragen :|


    Gruß :thumbup:

  • auch die private haftpflicht wird da nichts machen. alles was nen motor hat, ist von jeder haftpflicht in jeglicher form ausgeschlossen grob gesagt.


    Hey Dani, ist so net ganz richtig. Meine Mutter hat z.B. mal mit mehr oder weniger grober Gewalt an meinem Schiebedach rumgemacht, dabei ist der Himmel iwie aus der Halterung gerissen und hing dann iwo dazwischen. Reparatur hat auch ihre ganz normale HP übernommen.
    Aber klar, einen Steinschlag verursacht man ja nicht durch eigene Gewalt...daher rate ich auch zu einer TK, diese 1-2 Monate laufen lassen und dann den Schaden über die Versicherung abwickeln. Fahr dochmal zu Carglass & Co, dort nachfragen wie "gefährlich" es ist noch etwas weiter zu fahren...

    Klar komme ich irgendwann in die Hölle. Mit VIP-Bändchen und Freigetränk!


    ---> 330dA [M57N] <---

  • Hey Dani, ist so net ganz richtig. Meine Mutter hat z.B. mal mit mehr oder weniger grober Gewalt an meinem Schiebedach rumgemacht, dabei ist der Himmel iwie aus der Halterung gerissen und hing dann iwo dazwischen. Reparatur hat auch ihre ganz normale HP übernommen.

    Yes Sir, daher hab ich geschrieben "grob gesagt". Das ganze schimpft sich normal "Bezinklausel", und wird meist wie folgt formuliert: "Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".
    Praktisch heißt das im Normalfall, dass sobald das Fahrzeug bewegt, oder der Motor gestartet wird (das eine impliziert ja nicht das andere), die Privathaftpflicht aussteigt.
    Gut. Wenn deine Mutter dein auto ausleiht und beim Fahren das Schiebedach durch etwas das nicht direkt mit dem Fahren zu tun hat, zerstört, dann ists schon wieder bisschen anders.
    Aber wir sind uns in jedem Fall einig, ein Steinschlag entsteht durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Der Fall ist glasklar ;)