Du kannst so eventuell noch Jahre rumfahren ohne es mitzubekommen.
Hinterachse Ausgerissen
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Da der Mangel versucht wurde zu kaschieren und die Reparatur einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt bei dem Fahrzeug (1998), Würde ich mal einen Anwalt befragen was der zu arglistiger Täuschung und verschwiegenem groben Mangel sagt.
Da ist auch der Privatverkäufer zu belangen. Einen Versuch wäre es wert. -
Was kostet eigentlich die Reparatur?
Also aus der M3 GTR Aufbaudoku kann man sich ja die Bleche bestellen. Mittlerweile auch in der Bucht...
Gibt es hier im Forum Begabte? Im Ruhrgebiet?
Wäre ja ne Option (auch für mich) Samstags morgens gegen 07:00 Uhr in einer Örtlichkeit auflaufen... Vorbereiten, einschweißen, Unterbodenschutz drüber, nachbereiten, Bar zahlen und wieder fahren...Angebote
?
Gruß Teckel
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So schnell geht das aber nicht, da muss die Komplette Hinterachse mit Achsträger, Differential und sämtlichen Lenkern raus...
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Dann bietet sich auch direkt die Lager Wechsel an.
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Hab ein Spezialangebot von einem Forumsuser, muss mal nachschauen wie der heißt. Der verlangt ca. 1000€. Hatte mich da auch mal erkundigt, zum Glück hats meiner "noch" nicht.
Über die Suche könnte man Beiträge und Bilder dazu finden.
Tante Edit sagt User Diggikom
BMW will 4-5000€ dafür, ein Österreicher machts glaub ich für 1500€ und ein Karosseriebauer eines Spezis von mir für 1800€. Also vergleichen lohnt.
Und in deinem Fall, ab zum Anwalt.
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Lass die Bleche einschweissen und gut ist. Der 2.8er ist bei guter Pflege unzerstörbar und ein genialer Motor. Da lohnt sich die Investition, wenn der Rest noch gut in Schuss ist.
Du wirst max. 1-2000 für die Büchse bezahlt haben, wenn es nicht gerade ein vollausgestattes Coupe ist. Von daher lohnt sich ein Anwalt nicht, auch wenn du im Recht wärst. -
Lohnt sich der Anwalt nicht selbst wenn er im Recht wäre? Wasn das fürn Käse? Bei solchen Ratschlägen kein Wunder das Leute mit solchen Mängeln das weiterverkaufen ohne was zu sagen...
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Sehe ich anders, da ich 1 Juristen und 1 Rechtsanwalt in der Familie habe. Man muss immer abwägen.
Solche Prozesse können sich manchmal Jahre hinziehen und am Ende ist dann doch nichts zu holen.Wenn der TE einen Rechtschutz hat, dann könnte er das ja in Betracht ziehen.
Ich persönlich würde es nicht machen. Wäre mir zuviel Aufwand und hat nicht viel Aussicht auf Erfolg.
Wie soll der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat ?
Er hat das Fahrzeug schon 1 Monat. Die Aufnahme kann jederzeit reissen. Vielleicht ist sie 1 Tag nach dem Kauf gerissen ?
Woher will der TE wissen, dass die Aufnahme BEIM Kauf schon gerissen war ?
Die Kiste war beim TÜV vor dem Kauf.Der Verkäufer hat den TÜV als Argument. Was hat er als Beweis/Argument ?
Nicht ganz einfach, oder ?
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Sehe ich ähnlich...
Ich wollte nicht, dass es weiter rostet...
Das wird meine Werkstatt gemacht haben...
Ich habe nie etwas bemerkt...Es sei denn, er hatte ne Fotostory hier und hatte Bilder drin und nachgefragt...
Gruß Teckel