Laut Gutachten ist das dann aber eintragungspflichtig und es müssen die Kanten gebördelt werden und
die Kunststoffverkleidung im Radhaus ausgeschnitten werden.
Lad dir mal das Gutachten runter und sieh dir die Auflagen für deine Reifengröße an die beim
Fahrzeugtyp 346L stehen an.
Ob du dann wirklich nacharbeiten musst, liegt im Ermessen des Gutachters.
Eintragen musst du sie auf jeden Fall.
Peter
PS: Und lass mal gut sein mit dem Danke-Button, passt schon