M-Räder ab Auslieferung original am Auto aber nicht in Fzg.papieren aufgeführt.. wie ist das möglich und was ist ggf. zu tun ?

  • Peter,
    würde mir den von Karsten angesprochenen möglichen Ausdruck davon erhoffen..
    Wenn die diese EG-Sachen/Typgenehmigung oder äquivalentes Dok dazu im System haben, wäre es schön, wenn man einfach nur von der betreffenden Seite, auf der diese Räder drinstehen, einen Ausdruck haben könnte. So stelle ich es mir als Laie jetzt jedenfalls mal vor..
    Dann könnte ich mir das COC und die 60 Euro dafür ggf. sparen.

  • wenn du unbedingt etwas willst, was du überhaupt nicht brauchst, weder für TÜV noch beim Wiederverkauf noch sonst wo, dann darf dich das ruhig 60€ kosten :D ... es wurde x mal hier schon geschrieben: AB WERK VERBAUT ...


    wenn ich mein S Klasse Coupe Ende Oktober kriege, werden die Felgen auch nicht eingetragen sein, aber trotzdem wird er ab Werk so ausgeliefert, also gebe ich doch kein Geld für etwas aus, was in jedem denkbaren Fall legal und autorisiert ist.


    spar dir die 60€ und investiere sie in Ersatzteile ;) oder mach deine Freundin mit einem Abendessen mit Blumen happy ... better Longlife-Investement

  • Danny,


    hast ja recht.. und ich hab's mittlerweile im Verlauf des Threads verstanden, daß ich das eigentlich für nichts brauche und so wie es ist, alles i.O. und korrekt ist.
    Würde mich aber einfach nur 'besser' fühlen, wenn ich den Zettel im Handschuhfach hätte.
    Jeder hat eben so seine Macken; bei mir vielleicht Kontrollzwang oder irgendsowas.. :S
    Vielleicht kann das jemand nachvollziehen, dem es ähnlich geht.


    Freue mich jedenfalls, daß mir hier so schnell mit kompetenten Infos geholfen und der Gegenstand der Frage an sich klar beantwortet wurde !!
    Dafür danke nochmals an ALLE !! :thumbsup: :thumbsup:


    andy

  • wenn Du auf Teufel komm raus nen Zettel ins Auto legen willst, dann mach folgendes:


    Nimm den Ersatzteilkatalog, such unter den LM-Rädern deine felfen für Vorne und Hinten, mach nen Ausdruck mit der Artikelnummer und Bild.
    Dazu noch ein e Kopie ausm Katalog/Verkaufsprospekt und gut. Die Felgen sind somit eindeutig identifizierbar, da die Teilenummer+ Hersteller auch in der Felge eingearbeitet ist.


    Bereifung ist ja in der Türfalz auch hinterlegt und somit bist du immer auf der sicheren Seite.

  • Hallo Andy, dein Thread kommt mir vor wie der Telefoncheck von Radio7!
    Deine permanenten Frage nach Papieren kann den Geduldigsten zum Staunen
    bringen. Du hast doch selbst im Post1 geschrieben:
    Im Serviceheft befindet sich eine, zweifelsfrei zu deinem Auto
    gehörende Liste auf der steht "0788 M LM Raeder mit Mischbereifung"
    das genügt doch. Was willst du kostenfrei mehr??? ?(
    Helmo

  • Tut mir leid, daß es vielleicht bei einigen so rüberkam; ich wollte hier ganz bestimmt niemanden unnötig nerven, halt nur diese Frage für mein Verständnis sicher klären. Das ist nun der Fall, wie ich ja auch schon mitgeteilt hatte, und das Thema ist damit für mich mit zufriedenstellenden Auskünften abgeschlossen.


    In der Liste im Serviceheft steht eben genau nur dieser genannte Code, leider aber nicht der genaue Felgentyp und die Dimensionen der Rad/Reifen-Kombination, was ich besser finden würde. Aber nun wurde ja soweit alles geklärt - meinerseits keine weiteren Fragen mehr :)


    Nachtrag (eben gesehen):
    Strikeeagle, danke auch für den zusätzlichen Hinweis.

    Einmal editiert, zuletzt von 325te46 ()

  • Acki....


    einfach PERFEKT !!


    super herzlichen Dank !!!!!!!!
    jetzt bin ich wirklich happy
    :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

  • Kurze Info zur EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder COC.


    Das ganze ist ein Offizielles Dokument, welches der Herstellter ausstellt. Ist ähnlich dem KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II zu sehen.
    Niemand anderes als der Hersteller kann dir dieses Dokument ausstellen und die geforderten 60 € sind im GEgensatz zu anderen Herstellern noch günstig! HAbe schon 120 € erlebt !!!


    Ganz unwichtig ist das Dokument nicht. Sollte das Fahrzeug im Ausland z.b. zugelassen werden, ist es zwingend notwenig.
    Denn aus dem Dokument gehen alle erdenklichen Informationen und Werte hervor , die Früher im KFZ-Brief stehen.


    Im Schein sind nur noch die kleinsten Rad/Reifenkombination eingetragen, alle größeren Zulässigen stehen in der COC!


    Will keinem Angst machen, ABER ich habe schon Kunden(bin Verköufer im Autohaus) , denen die Weiterfahrt untersagt wurde bei einer Polizeikontrolle , weil die montierten Räder nicht aus dem Fahrzeugschein hervor gingen und die Kunden auch keine COC dabei hatten. War zwar ziemlich am Anfang damals als es neu war mit den KFZ-SCheinen und den EG-ÜBereinstimmungsbescheinigungen, aber wer weiß an wen man kommt bei so einer Kontrolle.
    Und wenn die wollen / oder auch nicht wollen, hat man in Gewissen Momentan dann leider erst mal die A-Karte gezogen und den Ärger.

    "you can take my Money, you can take my Soul, but you can't take my Rock n' Roll"