Hallo,
ich habe zumindest wegen meinem ersten Anliegen die Suchfunktion bemüht, doch nichts gefunden. Gleichzeitig kann ich mir vorstellen, dass folgendes 'Problem' bekannt sein müsste:
1. Info dazu: Im Fzg-Schein steht im Text zur Eintragung der Eibach-Federn, dass diese mit der serienmäßigen Reifengröße 205/55 R16 geprüft wurden.
2. Info dazu: Diese Reifen bzw. Rad/Reifenkombination habe ich nicht mehr, jedoch die nächstkleinere Kombi: 195/65 R15 auf 6,5Jx15 ET42 (genau so wie es im Auszug der Betriebserlaubnis meines E46 318Ci steht).
3. Info dazu: Im Teilegutachten dieser Eibach-Federn steht unter III.2 Rad/Reifenkombinationen die Bemerkung, dass es keine technischen Bedenken gibt gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen.
Nun, da ich es bevorzuge, dass trotz (weniger) Veränderungen keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen habe ich mit diesen Infos einen Prüfingenieur der Dekra und zwei vom TÜV-Süd aufgesucht, um mich abzusichern.
Ergebnisse bzw. Aussagen:
Dekra Prüfingenieur - Okay.
1. TÜV Prüfingenieur - Nicht okay. Begründung: Streng genommen darf ich nur die Reifengröße fahren, mit der geprüft wurde, also nur die 205er.
2. TÜV Prüfingenieur - Okay.
Also ich weiß nicht
Ich bin an Meinungen und Erfahrungen von Forumsmitgliedern hierzu interessiert.
Das andere Anliegen ist dieser blaue Zettel von der Edelstahl Sportauspuffanlage, auf dem groß EG-Genehmigung draufsteht. Reicht es diesen 'nur' mitzuführen, weil es steht nirgends drin, dass etwas Abgenommen und Eingetragen werden muss. Das ist auch so eine Frage ich endlich mal stellen wollte^^
Grüße
Mike