Serienbereifung mit Sonderfahrwerksfedern UND blauer Zettel für den Schalldämpfer

  • Hallo,
    ich habe zumindest wegen meinem ersten Anliegen die Suchfunktion bemüht, doch nichts gefunden. Gleichzeitig kann ich mir vorstellen, dass folgendes 'Problem' bekannt sein müsste:


    1. Info dazu: Im Fzg-Schein steht im Text zur Eintragung der Eibach-Federn, dass diese mit der serienmäßigen Reifengröße 205/55 R16 geprüft wurden.
    2. Info dazu: Diese Reifen bzw. Rad/Reifenkombination habe ich nicht mehr, jedoch die nächstkleinere Kombi: 195/65 R15 auf 6,5Jx15 ET42 (genau so wie es im Auszug der Betriebserlaubnis meines E46 318Ci steht).
    3. Info dazu: Im Teilegutachten dieser Eibach-Federn steht unter III.2 Rad/Reifenkombinationen die Bemerkung, dass es keine technischen Bedenken gibt gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen.


    Nun, da ich es bevorzuge, dass trotz (weniger) Veränderungen keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen habe ich mit diesen Infos einen Prüfingenieur der Dekra und zwei vom TÜV-Süd aufgesucht, um mich abzusichern.
    Ergebnisse bzw. Aussagen:
    Dekra Prüfingenieur - Okay.
    1. TÜV Prüfingenieur - Nicht okay. Begründung: Streng genommen darf ich nur die Reifengröße fahren, mit der geprüft wurde, also nur die 205er.
    2. TÜV Prüfingenieur - Okay.


    Also ich weiß nicht ?(
    Ich bin an Meinungen und Erfahrungen von Forumsmitgliedern hierzu interessiert.


    Das andere Anliegen ist dieser blaue Zettel von der Edelstahl Sportauspuffanlage, auf dem groß EG-Genehmigung draufsteht. Reicht es diesen 'nur' mitzuführen, weil es steht nirgends drin, dass etwas Abgenommen und Eingetragen werden muss. Das ist auch so eine Frage ich endlich mal stellen wollte^^


    Grüße
    Mike

  • Federn eintragen/ von einem Prüfer abnehmen lassen (Gutachten von ihm dann mitführen oder eintragen lassen in die Zulassung) und Gutachten Auspuff mitführen. Fertig. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Blödsinn, für Serienbereifung ist es doch dann abgenommen. Würde nur wieder nötig sein wenn Fremdhersteller Felgen eingetragen werden sollen.:)


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    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Du musst noch nichtmal den blauen Zettel mitführen.
    Die eingestanzte E-Nr auf dem Auspuff reicht, es ist Sache der Beamten das zu überprüfen, irgendwo hatte ich den Paragraphen dazu. Ist EU Recht weiß nur leider nicht jeder Polizist.

  • Also so lange E-Nr. drauf steht dürfte es reichen. Diese kann auch beim TÜV (solange im System hinterlegt) nachgeschaut werden.


    Streng genommen sind die Federn nur mit den 205er geprüft. Die Reifengröße wird explizit rein geschrieben um halt den ganzen "gescheiten Leuten" vorzubeugen. Die kommen mit den Winterschlappen an die Prüfstelle, da taugt alles, wird eingetragen...


    Dann kommen die dicken, mehrere Zoll größere Sommerfelgen drauf, schaut geil aus, reicht aber meistens mit Freigängigkeit, Radabdeckung etc überhaupt nicht mehr... Aber man kann dann sagen: Ist alles eingetragen :D , falls nur Serien- Radreifen- Kombi ohne Reifengröße etc drinnen steht.