Sachmängelhaftung , was fällt alles darunter ?

  • Guten Tag


    Ich habe Gestern einen 316 I E46 gekauft.
    Jetzt geht von der Beifahrerseite der Fensterheber nicht mehr. Fällt das z.B. unter die Sachmängelhaftung ?


    Was fällt alles unter die Sachmängelhaftung ?


    Danke.


    Gruss Jonny

  • Jetzt geht von der Beifahrerseite der Fensterheber nicht mehr. Fällt das z.B. unter die Sachmängelhaftung ?


    Ich gehe davon aus, dass Du den Wagen bei einem Händler gekauft hast und keinerlei vertragliche Ausschlüsse vorliegen, dann sind zwei Dinge bei Sachmängeln zu beachten- normale Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen zählen nicht darunter -> das sollte bei Scheibenhebern nicht er Fall sein, zumal Du den Wagen ja erst einen Tag hast und daher der Verschleiß am Fensterheber nicht auf einen Tag normale Nutzung zurückzuführen ist
    - der Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben -> auch das kann nach einem Tag Gebrauch zu Deinen Gunsten ausfallen, selbst wenn der Verkäufer/Händler beteuert gestern ging noch alles und du das auch selbst geprüft hast, kann das ja eher Zufall oder durch z.B. einen betriebswarmen Zustand entstanden sein, dass der Heber gestern noch funktionierte


    Im Zweifelsfall möglichst schnell einen Gutachter hinzuziehen lassen, zeitlichen Verlauf (Kauf gestern, Nicht-Funktion heute) schildern und vom Gutachter den Sachmangel bestätigen lassen.

  • vor allem müsste der Händler im 1.1/2 Jahr selber nachweisen das der Fehler nicht schon beim Kauf vorlag. Eine Reparatur wäre sicher günstiger als ein Gutachten mit offenen Ergebnis zu zahlen :)


    Was da in den Verträgen steht ist auch meist egal. Von Gewerbetreibenden gegen Privatpersonen lässt sich die Gewährleistung nicht ausschließen, nur unter Gewerbetreibenden. Auch der Kram mit Verkauf im Auftrag was die Fähnchenhändler gerne machen ist vor Gericht schwer durch zu setzen.


    Also hin und heile machen lassen ;)

  • Hier ist es recht gut erklärt.


    Sachmängelhaftung - Kauf beim Autohändler


    Autohändler können die Haftung für einen Gebrauchtwagen beim Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen. Das bedeutet, dass der Händler grundsätzlich ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs für Mängel haften muss, die am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei gilt außerdem die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten sechs Monaten nach Übergabe beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte.


    Grundsätzlich muss jeder Autoverkäufer, egal ob privat oder gewerblich, im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung für evtl. Mängel am verkauften Auto haften. Aber: Privatpersonen können diese Sachmängelhaftung ausschließen, ein einfacher Satz genügt: "Verkauf von Privat unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung." Damit haben Sie als Privatverkäufer die gesetzliche Haftung soweit möglich ausgeschlossen. Trotzdem sind Sie als privater Verkäufer verpflichtet, den Käufer Ihres Autos unaufgefordert über evtl. Mängel am Fahrzeug zu informieren.

  • Guten Morgen


    Ich habe mir vor 3 Wochen einen e46 für 3500 € gekauft. Heute habe ich das Auto von einer Werkstatt prüfen lassen. Diese hat grobe Mängel festgestellt wie u.a. Kopfdichtung undicht, Hinterachsgetriebe undicht, Spurstange ausgeschlagen und einiges mehr. Die Reparatur würde über 2500 € kosten.
    Habe den Verkäufer einen Händler kontaktiert. Dieser hat mir geschrieben, Zylinderkopfdichtung wäre dicht, Getriebe Ölverlust wäre normal Auto wäre auch 13 Jahre alt, Spurstange , wäre nicht wichtig, kostet nichts und weitere solcher aussagen.
    Er könnte nichts dran machen.
    Was kann ich jetzt machen , wie gehe ich weiter vor.



    Gruss Jonny

  • Er könnte nichts dran machen.
    Was kann ich jetzt machen , wie gehe ich weiter vor.

    Post 3 in diesem Thread beachten - Gutachten von einem KfZ-Sachverständigen zum Beleg der Probleme, Nachbesserung mit Fristsetzung (2 bis 3 Wochen) an den Händler, nach zwei erfolglosen Aufforderungen zur Wandlung des Vertrages jeweils mit Verweis auf BGB.


    Und beim nächsten Mal den Sachverständigen (Bekannten mit BMW Kenntnis) VOR dem Kauf hinzuziehen, gibt hinterher weniger Tränen und Aufwand. Die beschrieben Probleme hätten bei einer vernünftigen Vorabbesichtigung und Probefahrt auffallen müssen.

  • Gutachten brauchst du vorerst nicht, das Geld kannst du dir erst mal sparen.
    Im ersten halben Jahr hast du sowieso die so genannte "Beweiserleichterung".
    Lass dir von der Werkstatt was schreiben ( vorrausgesetzt die machen das), schick es dem Händler und setzt ihm wie schon geschrieben wurde eine Frist.
    Wenn er dann nicht reagiert musst du sowieso zum Anwalt und dann kannst du immer noch bei Bedarf ein Gutachten machen lassen.

  • Im ersten halben Jahr hast du sowieso die so genannte "Beweiserleichterung".

    Offiziell "Beweislastumkehr" - in den ersten 6 Monaten muss der Händler belegen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war - und das hat er ja gemacht, indem er auf die erste Nachfrage geantwortet hat "is nicht":

    Dieser hat mir geschrieben, Zylinderkopfdichtung wäre dicht, Getriebe Ölverlust wäre normal Auto wäre auch 13 Jahre alt, Spurstange , wäre nicht wichtig, kostet nichts und weitere solcher aussagen.

    Die Empfehlung mit dem Gutachter ist einfach begründet - der Händler kann direkt nach dem Verkauf sagen, dass der Käufer bei dem 13 Jahre alten Auto die Mängel durch die -ersten unsachgemäßen- Fahrten verursacht hat. Wenn es denn eh zum Anwalt gehen sollte, ist jeder unmittelbar nach Kauf von einem Unabhängigen (die Werkstatt ist das nicht, der Gutachter schon!) festgestellte Mangel ein justiziabel verwendbarer Beweis. Trotz der Beweislastumkehr muss sonst nach ein paar Wochen oder Monaten der Käufer nachweisen eben nicht unsachgemäß mit dem Fahrzeug umgegangen zu sein - das ist aber nahezu unmöglich :pinch: