Wenn der Wagen zuerst als Neuwagen in UK verkauft worden ist, dann muss der ja irgendwie nach Deutschland gekommen sein. Wenn der Wagen dann hier zugelassen worden ist, müssen bei solchen Importfahrzeugen eine COB Bescheinigung vorgelegt werden und eine Zulassungsstelle muss zusammen mit allen Papieren die Zulassung erteilt haben. Das ist aus dem Fahrzeugbrief zu entnehmen.
Macht euch doch nicht verrückt - diese Historie muss doch in good old Germanies Bürokratiewahn alles nachvollziehbar sein - genau wie die erste HU. Sollte die Zulassungsbehörde oder eine HU-Stelle Zweifel haben, wären die schon längst in Aktion getreten.
Sollte das alles nicht korrekt sein, steht dir ja die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung zu. Und wenn der Verkäufer das alles bestreitet auch nicht schlimm, dann haben die Behörden den erstmal am Säckle da er ja ein nicht zugelassenen Fahrzeug bewegt hat. Der wird dann schon versuchen das aufzuklären, um nicht selbst den schwarzen Peter zu bekommen.