325Ci Rechtslenker Umbau - gut gemacht/überprüfen?

  • Wenn der Wagen zuerst als Neuwagen in UK verkauft worden ist, dann muss der ja irgendwie nach Deutschland gekommen sein. Wenn der Wagen dann hier zugelassen worden ist, müssen bei solchen Importfahrzeugen eine COB Bescheinigung vorgelegt werden und eine Zulassungsstelle muss zusammen mit allen Papieren die Zulassung erteilt haben. Das ist aus dem Fahrzeugbrief zu entnehmen.


    Macht euch doch nicht verrückt - diese Historie muss doch in good old Germanies Bürokratiewahn alles nachvollziehbar sein - genau wie die erste HU. Sollte die Zulassungsbehörde oder eine HU-Stelle Zweifel haben, wären die schon längst in Aktion getreten.


    Sollte das alles nicht korrekt sein, steht dir ja die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung zu. Und wenn der Verkäufer das alles bestreitet auch nicht schlimm, dann haben die Behörden den erstmal am Säckle da er ja ein nicht zugelassenen Fahrzeug bewegt hat. Der wird dann schon versuchen das aufzuklären, um nicht selbst den schwarzen Peter zu bekommen.

  • Moin zusammen,


    danke!


    Ich mache mich nicht verrückt, bin aber irritiert und versuche Licht ins Dunkel zu bringen.
    Jetzt werde ich die kommenden Tage mal recherchieren und mich dann wieder hier melden.


    Grüße,
    Mitch

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du das Auto schon gekauft und fährst damit? Fährt er denn irgendwie seltsam? Gibt es Geräusche aus dem Armaturenbrett etc. . Ansonsten wäre ja alles gut, wenn die Papiere geklärt sind.


    Der Umbau ist ja schon eine grössere Nummer gewesen...mit erheblichem Aufwand, erstaunlich, dass dies jemand für einen 325i macht.. für einen M3 ja, die gehen ja zuhauf von UK nach Deutschland. Aber da hat sich dann ja jemand richtig Mühe gemacht, ist ja nicht wie bei einem Oldtimer, wie bei den MG's oder Minis früher, die relativ leicht umzurüsten waren.


    Als das Auto nach Deutschland eingeführt und umgebaut wurde, musste es beim KBA in Flensburg freigefragt werden, um einen deutschen Brief zu bekommen und beim TÜV musste auch eine Vollabnahme nach § 21 durchgeführt werden.
    Diese Unterlagen müsste die Zulassungsstelle, die damals den deutschen KFZ-Brief erstmalig erstellte gespeichert haben! Da müsste dran zu kommen sein, evtl. von Amts wegen mit Hilfe deiner örtlichen Zulassungsstelle.
    Wie lange ist das Auto denn schon in Deutschland?


    Ich vermute mal, der Importeur wird ja nicht so unverfroren gewesen sein, das Auto als Rechtslenker zuzulassen und danach erst umgebaut zu haben ohne TÜV-Prüfung. Eine rechts-Lenkung wird ja wohl erwähnt in der §21 Abnahme und im KFZ-Brief vermute ich jetzt mal. Ansonsten wäre es dann schon sehr unverfroren bzw. kriminelle Energie. Wenn man mit so einem Umbau dann beim nächsten Hu Termin einfach in eine befreundete Werkstatt fährt mit wohlgesonnenem aber bzgl. Umbau ahnungslosen Prüfer, dann würde das wohl auch klappen. Wer schaut schon nach Merkmalen für so einen gewaltigen Umbau, wenn nicht offensichtlich was gepfuscht wurde.


    Das will ich nicht hoffen für dich, sondern, dass sich alles als korrekt rausstellt und dein Auto gut & legal umgebaut wurde....


    Türschlösser sind korrekt? Beifahrertür hat kein Schloss bei LHD. D.h., du müsstest auf beiden Türen ein Schloss haben, links nachgerüstet oder Tür getauscht. Türverkleidungen , Spiegelverstellung links, rechts normale Verkleidung ohne Spiegelschalter-Nische ? Farben stimmen alle ? Sonnenblenden auch...? ach ne, das Cabrio hat auf beiden Blenden einen Kosmetikspiegel ist ja auch ein beliebtes Frauen-Auto :thumbsup:

  • Ja, Wagen ist gekauft und wurde von mir ca 90km weit an meinen Wohnort überführt. Fühlte sich nichts verkehrt an oer machte verdächtige Geräusche.


    Wie lange der Wagen schon in D ist, ist mit nicht bekannt.
    Werde daher morgen mal zur Zulassungsstelle, um ein wenig in der Vergangenheit zu forschen.


    Türschloss hat er links keines, nur rechts.
    Spiegelverstellung ist links aber funktioniert nicht. Rechts ist die Öffnung mit einer Kappe verschlossen.


    In Zulassungsbescheinigung Teil II steht nichts von RHD. Dort findet sich aber ein Hinweis auf eine ältere Bescheinigung die eingezogen wurde.
    Hoffe sehr, dass meine Zulassungsstelle da morgen etwas in den Archiven und Tiefen findet.


    Ist ja schon eine etwas schräge Geschichte, finde ich.

  • VIN erhalten und gecheckt, war definitiv mal ein RHD.


    Bin aber auch gerade überfragt wie man am besten nachschaut ob es gescheit gemacht wurde.
    Ich würde ihn wohl Mal auf die Bühne nehmen und das allgemeine anschauen, sind die Kabel, Schläuche, etc vernünftig verlegt usw.
    Innenraum würd ich maximal die Lenkrad Verkleidung und das Handschuhfach rausnehmen, da kannst kabeltechnisch schon relativ viel sehen, z.B. ob der Sicherungskasten korrekt versetzt wurde.

  • Ich würde ihn wohl Mal auf die Bühne nehmen und das allgemeine anschauen, sind die Kabel, Schläuche, etc vernünftig verlegt usw.
    Innenraum würd ich maximal die Lenkrad Verkleidung und das Handschuhfach rausnehmen, da kannst kabeltechnisch schon relativ viel sehen, z.B. ob der Sicherungskasten korrekt versetzt wurde.

    Da müsste ja eigentlich zumindest teilweise ein LHD Kabelbaum verlegt werden müssen. Kann mir nicht vorstellen, dass "soviel Luft" kabelbaum-mässig vorhanden ist, dass man den Sicherungskasten von rechts nach links zerren kann und Grundmodul-Träger-mässig umgekehrt von links nach rechts.... nicht bei den Controlling-Pfennigfuchsern in der BMW-Konstruktion. Da fehlt ja manchmal genau der 1 cm Kabel, der gut wäre um etwas relaxed anzustecken etc.
    Wobei mir gerade ein ganz schrecklicher Gedanke kam... QuickMick69... dein Sicherungskasten ist jetzt schon rechts oberhalb vom Handschuhfach? =O RHD Modelle haben den links....


    Und das fehlende Türschloss an der Fahrerseite ist natürlich ein Makel, aber solange deine FB funktioniert kein Problem. Die nicht funktionierende Spiegelverstellung: Friemel den Schalter mal raus, ob überhaupt Kabel angeschlossen sind, sprich der Kabelbaum vom Spiegel vorhanden ist.