Ich hätte das jetzt so interpretiert, dass du die 225er mit dieser ABE nur auf der Vorderachse fahren darfst. Also bei 225er rundum die ABE nicht gültig ist und du die Felgen vom TÜV abnehmen lassen musst.
Muss ich diese Felgen beim TÜV eintragen?
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Die Auflagen „nur VA“ beziehen sich lediglich auf den geringeren Traglast-Index von 88.
Bei dieser Felge ist am E46 ausschließlich 225 rundum zulässig. Die Mischbereifung unter Auflage 68T ist nur beim Z4 zulässig.
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Ich würde eher sagen du darfst die Felgen nur mit der 225/40er Bereifung rundum fahren. Da die Felgen nicht in VA/HA unterteilt sind, weil identisch, ist das auch logisch. Eintragen musst du auch nichts, wenn du die Reifenmaße einhältst (Speedindex, Traglast = 92), weil der Punkt 11A im Gutachten nicht enthalten ist. Würden die Auflagen nicht passen, könntest du die Felgen sowieso nicht eintragen lassen über dieses Gutachten.
Edit: zu spät -
Ok, also wenn ich 92er Traglast wähle, kann ich rundum 225er fahren. Würde ich Reifen mit 88er Traglast und Geschwindigkeitsindex W nehmen, müsste ich laut Auflage 68B Mischbereifung fahren.
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Alter nein^^
Nochmal, Mischbereifung ist nur auf dem Z4 zulässig….
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Nach 68B (B wie besonders lesenwert - nicht T wie *beep*) dürftest du nur mit einer anderen Felgenbreite (8,5 oder 9 Zoll) fahren - hierbei greift der Passus, dass die 255er nicht im Gutachten für den E46 aufgeführt sind.
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Alles klar, dann hatte ich das total falsch verstanden. Danke für eure Hilfe.