Hallo Freunde,
ich begreife es einfach nicht, ob ich mit den Felgen zum TÜV muss um sie einzutragen.
Es sind 225/40 R18 . Ich habe einen E46 320d Touring Bj 2003 EZ 2004. Im Fahrzeugschein Teil 2 steht bei 15.1 und 15.2 : 205/55R16 91V. Bei K steht E1*98/14*0097*.
Es handelt sich um folgende Felge:
https://wheel-configurator.ats…r?carTag=1094014069642360 - Dort unten auf "Präzision" und "18" und dann auf Details. Dort steht dann Gutachten und ABE.
https://felgen.jfnet.de/abe/PR%20858_18_abe.pdf <- ist das nun die ABE?
https://felgen.jfnet.de/pdf/00225546/00225546.pdf <- Anlage 19 zum Gutachten.
Im Gutachten steht bei E1*98/14*0097* unter Auflagen / Hinweise u.A. "A01" und A01 bedeutet:
A01
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dervorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für denKraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 derAnlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.
Bedeutet für mich: Ich muss zum TÜV? Weil folgender Sachverhalt gegeben ist:
ABE mit A01
Kein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere, dafür ist aber ein Besuch beim TÜV vonnöten. Der Gutachter stellt dir kostenpflichtig eine Anbaubestätigung aus.
Kosten: ca. 40 €
Ist meine Analyse korrekt?
Danke für eure Hilfe. Ich möchte diesen Wagen einfach legal fahren mit Versicherungsschutz ( mit zugelassenen Felgen und einem angeschlossenen AGR , bin ja keine 20 mehr )