Muss ich diese Felgen beim TÜV eintragen?

  • Hallo Freunde,


    ich begreife es einfach nicht, ob ich mit den Felgen zum TÜV muss um sie einzutragen.


    Es sind 225/40 R18 . Ich habe einen E46 320d Touring Bj 2003 EZ 2004. Im Fahrzeugschein Teil 2 steht bei 15.1 und 15.2 : 205/55R16 91V. Bei K steht E1*98/14*0097*.


    Es handelt sich um folgende Felge:
    https://wheel-configurator.ats…r?carTag=1094014069642360 - Dort unten auf "Präzision" und "18" und dann auf Details. Dort steht dann Gutachten und ABE.


    https://felgen.jfnet.de/abe/PR%20858_18_abe.pdf <- ist das nun die ABE?
    https://felgen.jfnet.de/pdf/00225546/00225546.pdf <- Anlage 19 zum Gutachten.


    Im Gutachten steht bei E1*98/14*0097* unter Auflagen / Hinweise u.A. "A01" und A01 bedeutet:
    A01
    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dervorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für denKraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 derAnlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.


    Bedeutet für mich: Ich muss zum TÜV? Weil folgender Sachverhalt gegeben ist:

    ABE mit A01
    Kein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere, dafür ist aber ein Besuch beim TÜV vonnöten. Der Gutachter stellt dir kostenpflichtig eine Anbaubestätigung aus.
    Kosten: ca. 40 €


    Ist meine Analyse korrekt?


    Danke für eure Hilfe. Ich möchte diesen Wagen einfach legal fahren mit Versicherungsschutz ( mit zugelassenen Felgen und einem angeschlossenen AGR , bin ja keine 20 mehr :thumbsup: )

  • Link 1 beschäftigt sich rein mit der Felge, was diese vorgibt und ist die ABE für die Felge.
    Link2 ist entsprechende Vorgabe für die Montage am Fahrzeug usw.


    Du musst zum TüV, weil dieser prüfen muss, ob die Vorgaben "Felge mit Reifen am Fahrzeug zulässig" gegeben ist.
    DIE ABE beieht sic hier auf die felge und nicht auf dein Auto.


    Dein Auto erlangt die ABE zurück, wenn der Prüfer dieses mit den Felgen geprüft hat.


    Es könnte nämlich sein, dass ein Fahrzeug durch falsche Felgen seine ABE verliert, weil verändert gegenüber Werkszustand und nicht zulässig. In deinem Fall brauchst Du dir aber keine Sorgen zu machen, da die Felge ja mit gewissen Vorgaben für den E46 zugelassen ist.


    Beide Papiere mitnehmen, vorlegen, prüfen lassen. Fertig.

  • Ich habe zu Felgengutachten auch mal eine Frage. Was bedeutet folgender Satz genau?


    "Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."


    Ich verstehe es so: Wenn ich die Felgen, auf die sich dieses Gutachten bezieht, fahren will, dann muss ich eine Bestätigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers dabei haben, in der drin steht, dass diese Reifen für das Fahrzeug geeignet sind. Aber ist das wirklich so? Jedes Jahr kommen neue Reifentypen auf den Markt. Ziehe ich jetzt einen neuen Reifentyp drauf, muss ich von BMW oder vom Reifenhersteller eine Bescheinigung einholen, dass diese Reifen auf diesen Felgen für dieses Fahrzeug geeignet sind? Das kann doch nicht sein. Da müssten die Reifen- und Fahrzeughersteller ja ständig tausende solcher Bescheinigungen ausstellen.


    Ich hatte schon mal Felgen aus dem Zubehör. Da habe ich das Gutachten im Handschuhfach gehabt und keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

  • Das ist ein OZ Gutachten von 2014! Ich verstehe echt nicht, was der Hinweis bedeuten soll. Werde mal den TÜVer fragen, wenn ich mir die Felgen im September kaufe.

  • Der Satz sagt nur aus, dass du nicht auf einer Achse links bspw. Conti und rechts Falken drauf haben darfst, genau genommen auch nicht bspw. Links einen Nexen N8000 und rechts einen Nexen N‘Fera SU4.
    Die Hersteller sichern sich damit ab, falls jemand mal nur einen Reifen auf einer Achse wechselt und was passiert, nicht angreifbar zu sein (wie Mecces mit dem Hinweis das der Kaffee heiß ist).

  • Der Satz sagt nur aus, dass du nicht auf einer Achse links bspw. Conti und rechts Falken drauf haben darfst, genau genommen auch nicht bspw. Links einen Nexen N8000 und rechts einen Nexen N‘Fera SU4.
    Die Hersteller sichern sich damit ab, falls jemand mal nur einen Reifen auf einer Achse wechselt und was passiert, nicht angreifbar zu sein (wie Mecces mit dem Hinweis das der Kaffee heiß ist).

    Das würde ja dazu führen, dass du beim Reifenwechsel auch ein evtl noch vorhandenes vollwertiges Ersatzrad mitwechseln müsstest ... nur um zu 100% alles gleich zu haben ...
    :m0033:

  • Das ist ein OZ Gutachten von 2014! Ich verstehe echt nicht, was der Hinweis bedeuten soll. Werde mal den TÜVer fragen, wenn ich mir die Felgen im September kaufe.

    Gibt's alles. Das ist dann auch weniger eine Bescheinigung, sondern eine kurze Mail an den Reifenhersteller reicht und die schicken dir dann eine Bestätigung, dass du den Reifen auf deinem Kfz fahren kannst.


    Interessiert eigentlich niemanden, genau genommen müsstest du das aber machen.


    Um welche Felge geht's denn?

  • Ich klinke mich Mal in diesen Thread ein, da ich mir gerade beim Studium der ABE ehrlich gesagt nicht sicher bin, ob ich diese richtig verstanden habe. Die entsprechenden Seiten hänge ich Mal an.


    Darf ich auf diesen Felgen auf meinem Fahrzeug denn jetzt 225er auf beiden Achsen fahren, oder muss ich Mischbereifung fahren, trotz Felgen in gleicher Breite auf beiden Achsen?PXL_20220523_140644071~2.jpgPXL_20220523_140651848~2.jpgPXL_20220523_140702401~2.jpg