Beim 2004er 325ti steht unter K:
e1*2001/116*0167*09
Beim 2004er 325ti steht unter K:
e1*2001/116*0167*09
Bei meinem steht was anderes.
E1 *98/14*0167
Das ist aber der schwarze mit Xenon. Das passt definitiv nicht.
Muss mal beim anderen schauen morgen.
Alles anzeigenIm anderen Forum hat AliSimgl geschrieben :
Zitat:
Habe gerade geschaut meine Scheinwerfer haben e1 und nicht e13 richtig geil ich liebe mein Leben
Schau bitte in Deinem Kraftfahrzeugschein unter K nach, bei meinem Scheinwerfern steht auch E1 aber auf dem Kraftfahrzeugschein unter K steht e1*98/14*0097* daher konnte ich Abblendlicht, Fernlicht und das Standlicht auf LED umrüsten, hatte vorher extra beim TÜV nachgefragt. Wenn man dann AGB heruntergeladen und ausgedruckt hat steht die gleiche Nummer wie auf Kraftfahrzeugschein unter K, auf der 7. Seite daher bin ich auf der sicheren Seite.
das Licht ist Super, man braucht kaum noch das Fernlicht.
Ich habe meine auch bekommen, habe auch AL Scheinwerfer, aber mit E1 . Mal sehen was im schein steht und im ABE.
Bei mir im Schein steht e1*98/14*0097*16. Soll das heißen ich kann mir auch die LEDs reinschmeißen?
Bei mir im Schein steht e1*98/14*0097*16. Soll das heißen ich kann mir auch die LEDs reinschmeißen?
Ohne die passenden Scheinwerfer mit passender E-Nummer meiner Erachtens nach NICHT.
Wenn man rein nach der EG-Typgenehmigung im Fahrzeugschein gehen würde, dann könnte man ja auch "irgendwelche Nachrüstscheinwerfer haben" und da dann die LED Lampen reinballern...
Das würde ja dann keinen Sinn machen.
Hat jmd. von den Besitzern mal einen Link zum Download des Dokuments? (per PM)
Ansonsten müsste man sich die Lampen halt bestellen, VOR dem Einbau das Dokument runterladen und einmal komplett durchlesen und verstehen.
Wer die AGB haben möchte PN an mich. Kann hier nicht hochladen. Das PDF hat 3mb.
Auf Seite 13 steht der e46. Meiner Info nach ist die Nummer auf dem Scheinwerfer Pflicht.
Auf Seite 13 steht der e46. Meiner Info nach ist die Nummer auf dem Scheinwerfer Pflicht.
Meines Wissens auch, denn auf diese Nummer, sprich auf diesen Typ Scheinwerfer bezieht sich die Freigabe. Das Auto drumherum ist nicht ganz wurscht, aber es gibt durchaus verschiedene oder ähnliche Autos mit baugleichen Scheinwerfern. Peugeot Partner/Rifter, die Ducato/Jumper/Boxer Gruppe,...
Der Link: LED-Night-Breaker-H7-Vehicle-List-EN.pdf
Natürlich zählt nur die E-Nummer, die auf dem Scheinwerfer steht. Bei einer Kontrolle wird die abgelesen und mit der mitgeführten ABG verglichen.
AGB von PowerFiat bekommen.
Vielen Dank dafür.
Und ja, wie vermutet steht da klar und deutlich drin, dass die E-Nummer AUF DEM SCHEINWERFER auch stimmen muss.
Interessant:
Meine 320i Facelift Limousine hat alles wie in der AGB angegeben/gefordert:
Im Feld D2.1: 346L
und bei Feld K: E1*98/14*0097
der 325iX Touring Facelift meines Vaters hat aber dort:
Im feld D2.1: 346X
und bei Feld E1*2001/116*0144*
_________________________________________________________________________
Ihr müsst in eurem Fahrzeugschein also folgendes drin stehen haben:
346L (sollte Limousine & Kombi abdecken)
E1*98/14*0097*..)
oder
346X
E1*98/14*
Eben noch einen befreundeten TÜV Sachverständigen gefragt und ihm einen Screenshot geschickt.
(fun Fact: er hat die H7 LED selbst in seinem 3er E91)
Frage:
ZitatAlles anzeigenFolgende Seite aus einer AGB für die neuen OSRAM LED H7:
(Bild der AGB Seite)
ist der hintere Abschnitt "verbaut in folgenden Fahrzeugen" mit den Genehmigungsnummern:
a) nur informativ, wo man diese Scheinwerfer findet
b) verbindlich für die zulässige Verwendung
(Frage kam auf, da die gleichen Schweinwerfer mit Genehmigungsnummer auch im Touring verbaut sind, er aber hinten bei Fahrzeugtyp nicht genannt wird)
Antwort:
ZitatDas ist verbindlich.
Der Verwendungsbereich ist immer die EG-BE, dann kommen ggf. noch Einschränkungen (Nur Nachtrag x bis y, nur Limousine,...) oben drauf
Wenn ein SW oder eine Variante nicht drin ist ist sie nicht drin. Meistens gibt es nen guten Grund dafür, manchmal ist es nur Geiz des Auftraggebers der ABG
Und dann ist egal ob das doch eigentlich der gleiche SW ist, oder der Ähnliche, oder ob die Ähnlichkeit nur darin besteht dass vorne Licht raus kommt: was nicht als Zulässig geprüft ist ist nicht zulässig.
Also kurz.
Ich darf die H7-Birnen in meinen E46L FL nur in die ,,Hella’‘ Scheinwerfer die bei Osram auf der Homepage sind einbauen?
Die genehmigungsnummer passt nur zu diesen Schweinwerfern.
Falls ich mich irre bitte korrigieren.