LED Abblendlicht bald auch im E46.....?

  • Bei meinem steht was anderes.

    E1 *98/14*0167

    Das ist aber der schwarze mit Xenon. Das passt definitiv nicht.

    Muss mal beim anderen schauen morgen.

  • Bei mir im Schein steht e1*98/14*0097*16. Soll das heißen ich kann mir auch die LEDs reinschmeißen?

    BMW: Freude am Fahren
    Daily:
    E46 320i Touring Baujahr 2003 in Graugrün

    Nachgerüstet: MFL,Gong an Tacho, PDC, Klimaautomatik. Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung!

    Ex Autos:

    E46 316ti Compact Baujahr 2004 in Silbergrau

    E36 316i Compact Baujahr 1999 in Titansilber
    Die Compis waren nicht mal so schlecht...

  • Bei mir im Schein steht e1*98/14*0097*16. Soll das heißen ich kann mir auch die LEDs reinschmeißen?

    Ohne die passenden Scheinwerfer mit passender E-Nummer meiner Erachtens nach NICHT.


    Wenn man rein nach der EG-Typgenehmigung im Fahrzeugschein gehen würde, dann könnte man ja auch "irgendwelche Nachrüstscheinwerfer haben" und da dann die LED Lampen reinballern...
    Das würde ja dann keinen Sinn machen.



    Hat jmd. von den Besitzern mal einen Link zum Download des Dokuments? (per PM)
    Ansonsten müsste man sich die Lampen halt bestellen, VOR dem Einbau das Dokument runterladen und einmal komplett durchlesen und verstehen.

  • Auf Seite 13 steht der e46. Meiner Info nach ist die Nummer auf dem Scheinwerfer Pflicht.

    Meines Wissens auch, denn auf diese Nummer, sprich auf diesen Typ Scheinwerfer bezieht sich die Freigabe. Das Auto drumherum ist nicht ganz wurscht, aber es gibt durchaus verschiedene oder ähnliche Autos mit baugleichen Scheinwerfern. Peugeot Partner/Rifter, die Ducato/Jumper/Boxer Gruppe,...


    Der Link: LED-Night-Breaker-H7-Vehicle-List-EN.pdf

  • Natürlich zählt nur die E-Nummer, die auf dem Scheinwerfer steht. Bei einer Kontrolle wird die abgelesen und mit der mitgeführten ABG verglichen.

  • AGB von PowerFiat bekommen.

    Vielen Dank dafür.


    Und ja, wie vermutet steht da klar und deutlich drin, dass die E-Nummer AUF DEM SCHEINWERFER auch stimmen muss.


    Interessant:


    Meine 320i Facelift Limousine hat alles wie in der AGB angegeben/gefordert:


    Im Feld D2.1: 346L

    und bei Feld K: E1*98/14*0097


    der 325iX Touring Facelift meines Vaters hat aber dort:


    Im feld D2.1: 346X

    und bei Feld E1*2001/116*0144*


    _________________________________________________________________________


    Ihr müsst in eurem Fahrzeugschein also folgendes drin stehen haben:


    346L (sollte Limousine & Kombi abdecken)

    E1*98/14*0097*..)


    oder


    346X

    E1*98/14*







  • Eben noch einen befreundeten TÜV Sachverständigen gefragt und ihm einen Screenshot geschickt.

    (fun Fact: er hat die H7 LED selbst in seinem 3er E91)


    Frage:


    Antwort:

    Zitat

    Das ist verbindlich.

    Der Verwendungsbereich ist immer die EG-BE, dann kommen ggf. noch Einschränkungen (Nur Nachtrag x bis y, nur Limousine,...) oben drauf

    Wenn ein SW oder eine Variante nicht drin ist ist sie nicht drin. Meistens gibt es nen guten Grund dafür, manchmal ist es nur Geiz des Auftraggebers der ABG

    Und dann ist egal ob das doch eigentlich der gleiche SW ist, oder der Ähnliche, oder ob die Ähnlichkeit nur darin besteht dass vorne Licht raus kommt: was nicht als Zulässig geprüft ist ist nicht zulässig.

  • Also kurz.


    Ich darf die H7-Birnen in meinen E46L FL nur in die ,,Hella’‘ Scheinwerfer die bei Osram auf der Homepage sind einbauen?


    Die genehmigungsnummer passt nur zu diesen Schweinwerfern.

    Falls ich mich irre bitte korrigieren.