Ja, dabei geht es aber 2-stufig.
und die erste Stufe ist formuliert mit "Leistungssteigerung bis XXX%" (hab die Zahl grad nicht im Kopf, waren glaub 15 oder so) es sind 20%, hab nachgeschaut
Das heißt, ab dem ersten halben PS mehr, muss man schon zur Abnahme.
Unabhängig von der Leistungssteigerung ist aber noch die Betriebserlaubnis, die erlischt, wenn man Veränderungen am Motor, der Motorsteuerung, der Ansaugung oder auch der Abgasanlage vornimmt.
Um mal ein paar Beispiele zu nennen.
Folglich muss da (offiziell) bei jeder Änderung, wo es keine ABE zu gibt, eine Änderungsabnahme erfolgen.
Um Sinn oder Unsinn geht es dabei leider nicht.
Sind gesetzliche Vorgaben.
Und zumindest bei uns in der Ecke wird sowas doch recht häufig geahndet.
Meist fällt es den Beamten aber nur auf, weil auch andere Änderungen an Fahrwerk und co nicht abgenommen wurden.
Wie gesagt, geht es ja auch nicht nur um Leistungssteigerung.
Wenn man sich n offenen Luffi einbaut, hat man ohne weitere Änderungen in den meisten Fällen garkeine Änderung oder sogar eine Verschlechterung der Leistung, aber das Geräuschverhalten verändert sich.