M43TUB19 Sauger Tuning

  • Ja, dabei geht es aber 2-stufig.


    und die erste Stufe ist formuliert mit "Leistungssteigerung bis XXX%" (hab die Zahl grad nicht im Kopf, waren glaub 15 oder so) es sind 20%, hab nachgeschaut

    Das heißt, ab dem ersten halben PS mehr, muss man schon zur Abnahme.


    Unabhängig von der Leistungssteigerung ist aber noch die Betriebserlaubnis, die erlischt, wenn man Veränderungen am Motor, der Motorsteuerung, der Ansaugung oder auch der Abgasanlage vornimmt.

    Um mal ein paar Beispiele zu nennen.

    Folglich muss da (offiziell) bei jeder Änderung, wo es keine ABE zu gibt, eine Änderungsabnahme erfolgen.


    Um Sinn oder Unsinn geht es dabei leider nicht.

    Sind gesetzliche Vorgaben.

    Und zumindest bei uns in der Ecke wird sowas doch recht häufig geahndet.

    Meist fällt es den Beamten aber nur auf, weil auch andere Änderungen an Fahrwerk und co nicht abgenommen wurden.


    Wie gesagt, geht es ja auch nicht nur um Leistungssteigerung.

    Wenn man sich n offenen Luffi einbaut, hat man ohne weitere Änderungen in den meisten Fällen garkeine Änderung oder sogar eine Verschlechterung der Leistung, aber das Geräuschverhalten verändert sich.

  • sind gesetzliche Vorgaben.

    Dann hast du doch bestimmt das dazu passende Gesetz oder die Verordnung dazu parat? §19 Abs. 2 der StVZO gibt ja nur an, dass die Betriebserlaubnis erlöscht, wenn es Änderungen der genehmigten Bauart gibt oder es zu einer Verschlechterung des Geräusch- und Abgasverhaltens kommt. Prozente oder PS Angaben finden sich dort nicht.

  • Ich hab eben mal die Mail von meinem DEKRA-Prüfer rausgesucht.

    Da sieht man zumindest die Vorgaben bei Leistungssteigerungen.


    Das ganze stammt aus dem VDTÜV-Merkblatt


    Leistungssteigerung.png


    Zu den anderen Umbauten muss ich nachher mal gucken.

    An sich gilt aber: Das Fahrzeug erhält seine Betriebserlaubnis im Serienzustand.
    Die Betriebserlaubnis erlischt sogar schon, wenn man sich zwei Löcher in den Luftfilterkasten bohrt, damit der Motor besser atmen kann.

    Die Teile sind alle so geprüft, wie das Fahrzeug zugelassen wurde.

    Änderungen müssen abgenommen werden.


    So hat es mir mein DEKRA-Prüfer auch erklärt.

  • Das ganze stammt aus dem VDTÜV-Merkblatt

    Ok Danke das war der Hinweis, den es brauchte. Alles andere hatte ich nie bezweifelt, nur eben die Handlungsgrundlage war bisher immer diffus - jeder kannte etwas auch mit den Prozenten, aber keiner konnte eine Quelle angeben.


    Und du hast das ganze Merkblatt oder nur den Ausschnitt? Edit: Hab's schon selbst gefunden...

  • Ich hatte mich, wegen eines ursprünglich geplanten, Motorumbaus am Twingo C06 mal mit der DEKRA verknüpft.

    Ich wollte aus dem Nachfolger den 100PS Turbomotor nehmen, und in meine 58PS Karosserie setzen.

    Allerdings wäre die Eintragung dann geldlich bei ca 30.000€ gelandet.

    Das war mir dann etwas too much :D :D

    Deshalb hab ich da einiges mit den DEKRA-Leuten hin und her kommuniziert.

  • Danke für die ganzen Infos :thumbup:

    Ich werde nach wie vor das Auto retten. Nur ich mach einen Motor tausch zu 325i oder 330i wie vorgeschlagen.

    IV 4.2. zählt ja dann nicht weil, das Model auch mit diesem Motor + passendes Getriebe und Bremsanlage vom Band kam und somit Serienzustand ist. Richtig?

  • Wie mag das denn mit dem Aufbohren auf nächsten Übermaßkolben-Dmr. sein? Damit ändert man sogar den Hubraum, Leistung ggf. usw.


    Ist jedoch eine gängige Methode, um einen Motor nach Schaden oder wie auch immer zu retten.

    Ich wüsste nicht, das ein Motorenbauer nach einer Revision irgendwelche Abnahmen macht.

    Erlaubt oder nicht?


    Was meint ihr?

  • Zumindest beim M30 waren das +0,25mm und +0,5mm im ersten und zweiten Übermaß, wenn ich mich richtig erinnere... Ist das allgemein so? Und Leistungszuwachs durch neuen Hubraum wird nur mir 80% veranschlagt. Da kommt leider nicht viel zusammen, oder ;( ?

  • Da kommt leider nicht viel zusammen, oder

    Denke ich auch,


    Aber irgendeiner hier im Forum hat auf das 2. Übermaß aufgebohrt.

    Ja, sind 0,5 mm.

    Damit kommt derjenige auf über 3,0 Liter Hubraum, was doch zumindest steuertechnisch eine Rolle spielen könnte :gruebel:


    Gut, dass ich den Kollegen nicht genauer kenne :floet:

  • Sogar beim M30B35 waren das nur so 37cm³ zusätzlich, also bisschen über 1%.... Ich denke nicht, dass der aufbohrende Halunke mit einem Bein im Knast steht :D "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte und bitte mal kurz den Zylinderkopf abnehmen damit ich Ihre Bohrung nachmessen kann, der Herr"