Der Test - Ebay Aluminium Ventildeckel

  • Hi leute,

    der Verkäufer hat geantwortet und meint wenn ich den Versand selber zahle kann ich es zurückschicken... Ein wenig frech meiner Meinung nach aber was sagt ihr dazu?

  • Es ist eine Reklamation.

    Meiner Meinung nach, trägt der Verkäufer da das Risiko und damit die Versandkosten.

    Bin aber kein Recht-Experte.


    Im Zweifel, würde ich bei eBay einfach einen Fall eröffnen ;)

  • der Verkäufer hat geantwortet und meint wenn ich den Versand selber zahle kann ich es zurückschicken... Ein wenig frech meiner Meinung nach aber was sagt ihr dazu?

    Es geht doch um die eBay-Anzeige zum Alu-Deckel aus deinem ersten Beitrag in diesem Thread - richtig?


    Da steht doch eindeutig, das der Verkäufer den Rückversand trägt - wie soll es da zwei Meinungen geben?!?


    Höflich aber bestimmt darauf hinweisen, was in der Anzeige vermerkt ist und um das Rücksendeformular bitten.


    eBay_Aludeckel_Rueckgabe.jpg

  • Bei "Verkäufer trägt Rückversand" geht es aber NICHT um Reklamationen, sondern darum, man will den Artikel nun doch nicht haben und zurückgeben.

    Quasi klassischer Widerruf.

  • M54B25

    Hmm interessant, wenn ich selber auf den Artikel gehe steht bei mir "Verkäufer akzeptiert keine Rückgaben"...


    Danke dir, habe ihm eh schon eine höfliche aber ehrliche Nachricht geschrieben.


    Dass er ja seinen Vertrag verletzt wenn er einen beschädigten Artikel liefert und ich somit ein recht auf eine Rücksendung habe.


    PetrolPunk Ebay Käuferschutz ist ja drauf also muss er den Artikel denke ich zurücknehmen wenn er nicht wie beschrieben geliefert wird.

  • Hi leute,

    der Verkäufer hat geantwortet und meint wenn ich den Versand selber zahle kann ich es zurückschicken... Ein wenig frech meiner Meinung nach aber was sagt ihr dazu?

    Fall bei eBay eröffnen. Fotos / Beweise hast genug.

    Kannst dann auf Geld zurück, oder intakten Artikel bestehen.

    Was der Verkäufer dann macht, ist ja seine Sache.


    Ansonsten gerne § 439 Abs. 2 BGB zitieren ;)

    pasted-from-clipboard.png

    § 439 BGB - Einzelnorm

  • Ja genau, ist erst ab morgen möglich. Werde ich dann machen falls der Verkäufer nicht zu Sinnen kommt.

    Danke euch aufjedenfall!


    Habe inzwischen woanders einen neuen Ventildeckel bestellt, brauche ihn recht dringend.. ^^

  • Bei "Verkäufer trägt Rückversand" geht es aber NICHT um Reklamationen, sondern darum, man will den Artikel nun doch nicht haben und zurückgeben.

    Quasi klassischer Widerruf.

    Deswegen habe ich ja auch beide Optionen rot markiert und offen gelassen, welche sense13 sich da jetzt aussucht ;)


    Und bei einer Reklamation aufgrund eines Defektes (verbogenes KGE-Rohr, wo der Schlauch dann nicht aufgesteckt werden kann) werde ich einen Teufel tun und dem Verkäufer Geld dafür zahlen, dass er seine Sorgfaltspflicht beim Transport (Verpackung!) nicht nachgekommen ist!


    Da hat Karsten ja schon mal meinen Job gemacht und das BGB zitiert, wobei:

    Hmm interessant, wenn ich selber auf den Artikel gehe steht bei mir "Verkäufer akzeptiert keine Rückgaben"...

    Bist du denn Österreicher, weil du über die AT-Domain bestellt hast? Widerrufsrecht (ohne Angabe von Gründen) gibt es das bei euch auch? Die Nacherfüllung zur Herstellung einer mängelfreien Leistung sollte es doch aber in Österreich auch geben?

  • Bist du denn Österreicher, weil du über die AT-Domain bestellt hast? Widerrufsrecht (ohne Angabe von Gründen) gibt es das bei euch auch? Die Nacherfüllung zur Herstellung einer mängelfreien Leistung sollte es doch aber in Österreich auch geben?

    Ja gut ... da hab ich nicht dran gedacht. Immer diese Ausländer.... :D