Beiträge von 98Olli

    Was soll an diesem Felgen denn "LEGAL" sein, wenn es sich um einen Nachbau handelt ?
    Nur weil ein TÜVgutachten dabei ist ? Das bedeutet noch lange nicht, dass M-GmbH oder BMW die Freigabe erteilt haben, diese Felge zu reproduzieren.
    Und ob die haltbar ist, gerade bei dem Preis, ist mal sehr fraglich.

    Na, dann viel Spaß :whistling: 8| :D


    Wenn ihr dann überhaupt noch irgendwo Parpklätze bekommt.
    Letztes Jahr war um 10 Uhr Brünnchen schon so voll, dass nichts mehr möglich war mit Parken.
    Ringzufahrt eh nicht, da achten die sehr drauf, dass "Parker" erst gar nicht drauf kommen, sondern die, die auch fahren wollen.


    Also sehen wir uns irgendwo ums Devil Diner herum.
    [Blockierte Grafik: http://www.98olli.de/m3/2011ringfotos/ringfotom311011620.jpg]

    Das Treffen aufm Aldi Parkplatz in Adenau ?
    Um wieviel Uhr soll das denn sein ? Oder hab ich das übersehen ?


    Bin nicht - mehr - so ein "Treffen"Fan. Werde relativ zeitig oben an der Schranke sein. Da ist eh immer Rudeltreffen der Fahrer verschiedenster Colour.
    Die ersten ein zwei Runden gehts eh erstmal "gemütlich" drüber, um zu sehen, was so Sache ist und was geht.

    Müsst ihr nur nach mir Ausschau halten, bzw. nach dem kleinen gelben Flitzer. Einfach anquatschen, dann passt das schon.


    Oft am Ring ? Naja, geht so, oder ?
    19.3. und 26.3 auf jeden Fall für Test- und Einstellfahrten, 27.3. für NOS & GP Kurs, und dann gehts in die Saison.
    Waren ja am 16.1. schon oben, hat für 11 Runden gereicht. *gg*, aber konnte keine Runde alleine fahren, war lustig.


    Und Ende April denke ich mal, haben wir auch gutes Wetter. Semislick Wetter ! :D :P :thumbup:

    Wenn Du also einen Kaufvertrag mit einer 12 monatigen Gewährleistungsfrist abgeschlossen hast, muss es nicht zwangsläufig auf eine Beweislastumkehr hinauslaufen. Das kann Dir allerdings nur ein Anwalt nach Einsicht des Kaufvertrages verbindlich beantworten.

    Also, generell gibt es 2 Jahre Gewährlseistungspflicht seitens des gewerblichen Verkäufers, aber nicht bei KFZ, da ist das auf 12 Monate reglementiert.
    Nichts desto trotz setzt immer mit Ablauf des 6. Monats die Beweisumkehrpflicht ein.
    Hast du also nach 5 Monaten und 30 Tagen das Problem gemeldet und es ist beim Händler vermerkt, hast du gute Karten. Davon auszugehen, dass dein Defekt bereits beim Kauf bestand, ist schon recht optimistisch. Denn - wie bereits schon oben geschrieben wurde - hättest du das auf jeden Fall schon vorher bemerkt, da der Wagen recht unfahrbar gewesen wäre.
    Hast du bei Kauf eine 12 Monats Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, so ist es wieder etwas anderes, da dann die Garantieversicherung für den Schaden eintreten wird. Da brauchst du dann letztendlich nichts zu beweisen.