Beiträge von Dani

    Wird die MKL im Tacho eig von 2 LEDs bestrahlt?
    Meine ging scheinbar heute morgen an (konnte noch nicht auslesen) aber ich hatte das erst gar nicht gesehen, weil nur noch die rechte Linie von der MKL ganz schwach leuchtet.
    Der Rest ist schwarz...

    Ne, is nur eine LED, und selbst wenns zwei wären würde sie vollständig ausgeleuchtet werden.
    Da hat sicherlich jemand gepfuscht und die MKL schlecht zugeklebt im Tacho.

    Dani weißt du das vllt? :/

    felix4389

    Mein Hirn arbeitet aktuell nur begrenzt.
    Aber grob geschätzt ohne es gerade vor mir zu haben: Sicherlich werden die Langlöcher einen (ggf. nur minimal) weiteren Verstellbereich hergeben als tatsächlich genutzt wird.
    Man könnte ja einfach mal rausmessen wie viel grad die Löcher hergeben, das ist dann schonmal das eine physikalische Limit der Verstellung, an dem man vmtl. auch nichts ändern sollte wenn man sich nicht 100% sicher ist ab wann die Ventile und Kolben Annäherungsversuche starten.
    Das nächste Limit ist dann eben die maximal mögliche Verdrehung die durch den begrenzten Weg der Vanos Kolben erreicht werden kann. Das wird sicherlich nochmal kleiner sein als das Limit der Langlöcher.

    Ab dann spricht ja aber eigentlich nichts mehr dagegen über die Software den kompletten Weg zu nutzen. Wichtig ist halt dabei natürlich, dass die Nockenwelle den Zielwert auch erreichen kann, sonst wirfts früher oder später Fehler.

    Man kanns aber sicherlich auch rückwärts aufzäumen und einfach mal was reinschreiben und schaun ob der Wert dann auch erreicht wird.

    Kann mir einer die Teilenummer von dem markierten Teil sagen. Find im ETK nichts.

    Weil heute Sonntag ist, die Sonne scheint, und du es bist... <3

    Cat: Motor / Unterdrucksteuerung-Motor -> Winkelstück: 13327503677

    (Abbildung ist da falsch, das Teil ist aber das richtige. Vor dem Problem standen schon einige wenn ich mich recht entsinne :D)


    edit: bin ich langsam geworden ey.. das ist safe das richtige :)

    Leebmann versucht gar nicht das B2C-Recht zu "dehnen" sondern versucht, durch den Hinweis zum Einbau durch Fachpersonal das B2B-Recht anwendbar zu machen und somit das B2C-Recht zu umgehen.

    Das ändert nunmal nichts daran, dass sie an einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB verkaufen. Egal was man da drumherumkonstruiert.
    Wenn dann müssten sie von vorneherein sagen, dass sie nur an gewerbliche Kunden verkaufen. Sollte man dann fälschlicherweise auch ohne bspw. Gewerbenachweis dort als Endkunde bestellen (können), DANN könnte man anfangen darüber zu diskutieren was dann rechtlich anwendbar ist.

    Unabhängig des Hinweises bleibt es (in meinen Augen...) ein Verkauf an einen Verbraucher, daran ändert das auch überhaupt nichts.

    Soll ich die Schraube ersetzen, die Steuerzeiten einstellen und schauen ob der Kompression hat?

    Würde ich so machen, auch wenns kaum möglich ist, dass da kein Ventil einen Kolben aufn Deckelbekommen hat :D Aber is ja kaum Extraaufwand. Kopf kannst danach immernoch runtermachen.


    Wie das passiert ist ne berechtigte Frage, da Fallen mir spontan nur sehr abstruse Theorien zu ein.

    Nach meinem Kenntnisstand ist eine Einschränkung des gesetzlichen Gewährleistungsrechts zum Nachteil des Verbrauchers generell unwirksam. Unabhängig davon in welcher Form darauf hingewiesen wird.
    Das gilt ja auch beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler bspw., auch wenn diese sich sehr gerne versuchen davor zu drücken.


    Meiner Meinung nach ist das was Leebmann da hinschreibt eine Einschränkung zum Nachteil des Verbrauchers und damit unwirksam. Innerhalb eines Jahres nach Kauf (bzw. Lieferung) liegt die Beweislast, dass das Teil zum Zeitpunkt der Lieferung Mangelfrei war nunmal beim Verkäufer, ohne wenn und aber.
    "Freie Vertragsgestaltung" gibts bei B2C nunmal einfach nicht. Obs einem nun gefällt oder nicht.

    Wenn sich einzelne Firmen versuchen darüber hinwegzusetzen, ist das letztendlich nicht nur dem Verbraucher, sondern auch den regelkonform agierenden konkurrierenden Händlern gegenüber unfair.

    Das muss man als Händler nunmal mit einpreisen, und nicht sich iwelche inpraktikablen Regelungen einfallen lassen um das zu umgehen.


    Und klar wird mit der Gewährleistung ein Haufen Unfug getrieben, und natürlich hat kein Verkäufer darauf Lust. Das ändert aber nichts an der Rechtslage... Das muss ich ja genauso beim Verkauf von Gebrauchtteilen durch.