In Österreich gibt es keinerlei Regelung was als Not/Ersatzrad im Falle einer Panne zu verwenden ist. Dies habe ich ausgiebig mit einem Juristen für Verkehrsrecht besprochen. In der Typengenehmigung des e46 Cabrios, die ich mal gesehen habe ist das 7Jx17 Rad mit Winterbereifung (??) als Ersatzrad eingetragen. Auch im ETK steht es drinnen. BMW konnte mir kein "Dokument" o.ä. nennen bzw. vorlegen wo das Notrad als einzige Ersatzradvariante eingetragen wäre. Alleine schon wegen der technischen Parameter (Abrollumfang, Höhenunterschied) wäre so eine "Bindung" sinnfrei. Mir scheint das anvisierte 7Jx17 auch keinerlei verkehrsrechtliche, polizeiliche, versicherungstechnische usw. Probleme zu generieren.
Da ich Urlaub habe, beschäftige ich mich unteranderem mit Reparaturen an meinen Autos. Klar könnte ich das Notradset einfach ins Cab montieren und Ruhe geben. Irgendwie möchte ich aber nicht "aufgeben", bevor ich da mehr weiss. Die Fahrt mit dem Notrad im strömenden Regen oder gar im Schnee, stelle ich mir besonders ekelhaft vor 
Mir ist bewusst, daß dies ein wenig GAGA ist und der Aufwand im Prinzip übertrieben ist:D
Timiboy