Es gib5 erhebliche Unterschiede zwischen M52 und M54. Nicht in der Technik, sondern im Preis.
Beiträge von Luggi
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Ich hatte seinerzeit bei Ebay so eine Saugstrahlpumpe für 10 Euro gekauft die für VAG Modell sein soll. Bei BMW über 200 Euro. Da bleibt viel Spielraum um Zubehör auszuprobieren.
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Ich hatte ähnliche Symptome die dann mit der erneuerten Vanoseinheit verschwanden.
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Wurde VANOS schon gemacht?
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Das wichtigste bei solchen alten Motoren mit hoher Laufleistung wie wir sie fahren, ist ein höherviskoses Öl zu verwenden!
Am besten natürlich noch ein genau dafür gemachtes High-Mileage Öl, welches dichtungspflegende Eigenschaften hat.
10W-40, 10W-50... sowas halt.
Hohe Viskosität = Verschleißschutz
Wenn ich hier lese dass manche 0W-40 fahren... Hilfe.
Das Ravenol HVE 10W-50 ist z.B. deshalb in BMW-Profi-Kreisen sehr beliebt.
Wichtig ist ACEA A3/B4 - die Herstellerspezifischen Freigaben sind eher als Marketing zu betrachten.
Ob das die Hydrostößel auch so sehen?
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AGB die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen kann ich durch lesen nicht gültig machen.
https://easyrechtssicher.de/wa…C%20ebenfalls%20unwirksam.
Wozu dient der letzte Absatz Deiner Ausführungen? Jemanden wegen einer abweichenden Rechtsauffassung in einer sachlichen Auseinandersetzung zu diskreditieren oder lächerlich zu machen lässt tief blicken.
Wie mißbraucht man eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? Da nimmt man die vertragsgemäßen Leistungen in Anspruch oder nicht. Dazu zählt auch die Prüfung einer Erfolgsaussicht für eine rechtliche Auseinandersetzung. Eine solche Beratung bieten viele Rechtsschutzversicherungen bedingungsgemäß an.
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??? Das habe ich gar nicht geschrieben oder irgendwie auch nur ansatzweise erwähnt. Was wolltest du daher mit deinem Beitrag zum Ausdruck bringen?
Das von mir ins Feld geführte Überraschungsmoment gilt m.E. trotz des Hinweises von Leebmann. Die Bedingung ist nicht substantiert ausgeführt und führt auch nicht zum Ausschluss des Gewährleistungsanspruches.
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Du kannst ja mal vor Gericht versuchen mit deiner Aussage zu argumentieren, aber
- Leebmann24 ist die Webseite eines BMW Autohauses, also eines auf BMW und BMW-Teile spezialisierten Händlers und kein Gemischtwarenladen wie T€mu.
- Die AGB's mit 12 Paragraphen sind übersichtlich und präzise ausgeführt und auf jeder Seite im Footerbereich zu finden. Ausgedruckt sind der Text 8 Seiten und die Schrift ist 11pt groß. Ein normal begabter Anwender, der die gewünschten z.T. sehr spezifischen Ersatzteile anhand von Explosionszeichnungen und einer Fahrzeugspezifischen Zuordnung finden kann, sollte daher auch in der Lage sein die AGBs zu finden und lesen zu können.
- Der von mir oben dargestellte Hinweis zur Montage taucht auf jeder Seite konsequent auf, den permanent zu übersehen, würde schon weh tun.
Als normal veranlagter Online-Kunde im Jahre 2024 ist das von Dir genannte Überraschungsmoment wohl eher die Ignoranz einer Vielzahl von Kunden sich auch mal die vertraglichen Grundlagen seines Vertragspartners anzuschauen und für sich selbst zu bewerten - es sei denn man heißt Pippi Langstrumpf wohnt in Bullerbü und setzt beim Onlinekauf stets eine rosarote Brille auf...
Da der Online Shop keine Einschränkungen vorsieht und für Endverbraucher geöffnet ist, gilt auch die gesetzliche Gewährleistung für Endverbraucher. Eine Einschränkung in den AGB wäre unwirksam.
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Hallo zusammen,
Thema Einbau: Der Sensor hat 3 Monate funktioniert, dann nicht mehr. Habt ihr schon mal einen Tankschwimmer gewechselt? Der hat eine definierte Einbauposition. Sonst passt er gar nicht in seine Halterung, der Haltering lässt sich sonst nicht aufschrauben oder der Tank wäre nach oben zum Innenraum / unter der hinteren Sitzbank undicht. Das war nicht der Fall, also war er fachgerecht eingebaut.
Wenn Leebmann nun in seinem §8 AGB auf die Montage in BMW-Fachbetrieben verweist, wird eine künftige Bestellung bei Leebmann ad absurdum geführt, denn wer will schon teure Teile dort kaufen, aber dann zugleich auf die Gewährleistung verzichten?
Scheint sich um eine überraschende Klausel in den AGB zu handeln, mit der Folge das eine solche Regelung zumindest fragwürdig ist.
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Die Formulierung "entsprechende Fachausbildung" finde ich interessant. Wenn ich jetzt eine Ausbildung im mechanischen und elektronischen Bereich habe, bin ich dann befugt diese Arbeiten auszuführen?
Ich könnte einen KFZ Mechnikergesellenbrief anbieten. Der ist zwar von 1978 aber ja nicht ungültig geworden. Insoweit wäre der Hinweis für mich ohne Bedeutung, oder aber bei Anwendung so überraschend das die AGB nicht anwendbar wären.