Leebmann24 ist aber nun mal einen Vertrag mit dem Endkunden/Privatperson oder wie auch immer eingegangen.
Oder haben die vorab ausdrücklich abgefragt, ob der Käufer eine Privatperson ohne einer Berechtigung des Einbaus ist?
Die AGBˋs klären vielleicht die Sachlage auf.
Das ist korrekt, und genau deswegen sage ich "Prüfen!". Wenn der Endkunde das Ersatzteil kauft bedeutet das noch nicht das er es auch einbaut. Es wäre denkbar das ein Endkunde das Teil kauft, das in einer freien Werkstatt verbauen lässt und dann nach ein paar Wochen das Teil kaputtgeht. In dem Fall wäre es das gleiche - "geh zur Werkstatt, lass es da prüfen, und wenn die sagt kaputt dann tauschen wir". Nur das im hier vorliegenden Fall eben keine Werkstatt involviert war und somit Leebmann auf den nächsten BMW-Händler verweist - natürlich im Wissen das dieser Vorschlag wenig praxistauglich ist.
In den AGB's findet sich bei Leebmann übrigens kein Statement passend dazu. Ein Grund mehr für eine Prüfung.
Grüße
Sven