Leebmann24 und die große Enttäuschung bei Reklamation

  • Leebmann24 ist aber nun mal einen Vertrag mit dem Endkunden/Privatperson oder wie auch immer eingegangen.

    Oder haben die vorab ausdrücklich abgefragt, ob der Käufer eine Privatperson ohne einer Berechtigung des Einbaus ist?

    Die AGBˋs klären vielleicht die Sachlage auf.

    Das ist korrekt, und genau deswegen sage ich "Prüfen!". Wenn der Endkunde das Ersatzteil kauft bedeutet das noch nicht das er es auch einbaut. Es wäre denkbar das ein Endkunde das Teil kauft, das in einer freien Werkstatt verbauen lässt und dann nach ein paar Wochen das Teil kaputtgeht. In dem Fall wäre es das gleiche - "geh zur Werkstatt, lass es da prüfen, und wenn die sagt kaputt dann tauschen wir". Nur das im hier vorliegenden Fall eben keine Werkstatt involviert war und somit Leebmann auf den nächsten BMW-Händler verweist - natürlich im Wissen das dieser Vorschlag wenig praxistauglich ist.


    In den AGB's findet sich bei Leebmann übrigens kein Statement passend dazu. Ein Grund mehr für eine Prüfung.


    Grüße

    Sven

  • Um den Fall aus objektiver Sichtweise zu schildern:

    Ein Kunde kauft ein Teil bei einem Shop und verbaut es anschließend selbst. Nach einigen Wochen stellt er fest, dass das Teil nicht richtig funktioniert und wohl defekt ist. Er wartet dann und meldet sich 5 Monate (!) später beim Händler, schildert das Problem und erwartet Kulanz vom Händler.

    Der Kunde hat keinerlei fachnahe Ausbildung um das Teil zu verbauen.


    Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz und kann Leebmann hier absolut verstehen, dass in diesem konkreten Fall eine Kulanz abgelehnt wird. Bzw. hat Leebmann die Reklamation ja nichtmal abgelehnt, sondern möchte einfach von einem Freundlichen bestätigt haben, dass wirklich das spezielle Teil defekt ist und dies nicht durch den Einbau verursacht wurde.

  • Dann zitier uns doch bitte konkret den Absatz des hier anwendbaren Gesetzes. :)

    Ernsthaft?


    Aber gerne - es gilt hierbei:

    Die RICHTLINIE (EU) 2019/771 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 20. Mai 2019

    über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG


    Kurzform für die Definition der gesetzlichen Gewährleistung - nachzulesen direkt an der Quelle hier - Link.


    Und auch noch eine Zusammenfassung, falls du dich nicht wirklich ernsthaft damit auseinandersetzen möchtest und viele Punkte meiner Vorposter einfach ignoriert hast:

    • Die Gewährleistung steht Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich zu und greift immer dann, wenn die Ware nicht fehlerfrei ist oder nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht.
    • Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistung in Europa mindestens 2 Jahre, für Gebrauchtwaren liegt sie bei mindestens 1 Jahr.
    • Die Gewährleistungsrechte sind EU-weit gültig, und zwar dank der europäischen Warenkauf-Richtlinie. Diese wurde im Januar 2022 in allen Mitgliedstaaten aktualisiert und erweitert. In einigen Punkten sieht sie nur Mindeststandards vor.
    • In Deutschland und anderen EU-Staaten liegt die Beweislastumkehr bei 12 Monaten nach dem Kauf. Das heißt, tritt ein Fehler bei der gekauften Ware innerhalb dieses Zeitrahmens auf, gilt die Vermutung, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war. Das erleichtert dem Käufer die Reklamation.
    • Gewährleistung ist nicht das Gleiche wie Garantie! Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Händler und Hersteller können die Dauer sowie die Garantiebedingungen selbst festlegen.
    • Auch wenn der Käufer zusätzlich eine Garantie erhalten hat, bleiben seine Gewährleistungsrechte dennoch weiterhin bestehen.



    Allerdings bietet der Artikel 8 hier die Grundlage der von Leebmann24 vorgetragene Argumentation zum Nachweis der fachgerechten Montage in Verbindung mit dem §8 der Leedmann24 AGBs und dem Hinweis bei jedem Artikel:

    Hinweis-Leebmann24-Montage.jpg




    Und auch wenn dies keine rechtliche Bewertung ist, so sei meinerseits angefügt, dass Leebmanns Vorgehen im Falle verbauter Teile hier konkludent und durch die AGBs sowie die gesetzlichen Grundlagen (s.o.) gedeckt ist. Es steht jedem Käufer frei sich vorher über den Shop und seine Auslegung der Rechtslage zu informieren.

  • Und auch wenn dies keine rechtliche Bewertung ist, so sei meinerseits angefügt, dass Leebmanns Vorgehen im Falle verbauter Teile hier konkludent und durch die AGBs sowie die gesetzlichen Grundlagen (s.o.) gedeckt ist. Es steht jedem Käufer frei sich vorher über den Shop und seine Auslegung der Rechtslage zu informieren.

    Vielen Dank dir. Wie es scheint bewerten wir die Sachlage ziemlich ähnlich.

  • Die Formulierung "entsprechende Fachausbildung" finde ich interessant. Wenn ich jetzt eine Ausbildung im mechanischen und elektronischen Bereich habe, bin ich dann befugt diese Arbeiten auszuführen?

  • Die Formulierung "entsprechende Fachausbildung" finde ich interessant. Wenn ich jetzt eine Ausbildung im mechanischen und elektronischen Bereich habe, bin ich dann befugt diese Arbeiten auszuführen?

    Ich könnte einen KFZ Mechnikergesellenbrief anbieten. Der ist zwar von 1978 aber ja nicht ungültig geworden. Insoweit wäre der Hinweis für mich ohne Bedeutung, oder aber bei Anwendung so überraschend das die AGB nicht anwendbar wären.

  • Hallo zusammen,


    Thema Einbau: Der Sensor hat 3 Monate funktioniert, dann nicht mehr. Habt ihr schon mal einen Tankschwimmer gewechselt? Der hat eine definierte Einbauposition. Sonst passt er gar nicht in seine Halterung, der Haltering lässt sich sonst nicht aufschrauben oder der Tank wäre nach oben zum Innenraum / unter der hinteren Sitzbank undicht. Das war nicht der Fall, also war er fachgerecht eingebaut.

    Wenn Leebmann nun in seinem §8 AGB auf die Montage in BMW-Fachbetrieben verweist, wird eine künftige Bestellung bei Leebmann ad absurdum geführt, denn wer will schon teure Teile dort kaufen, aber dann zugleich auf die Gewährleistung verzichten?

  • Hallo zusammen,


    Thema Einbau: Der Sensor hat 3 Monate funktioniert, dann nicht mehr. Habt ihr schon mal einen Tankschwimmer gewechselt? Der hat eine definierte Einbauposition. Sonst passt er gar nicht in seine Halterung, der Haltering lässt sich sonst nicht aufschrauben oder der Tank wäre nach oben zum Innenraum / unter der hinteren Sitzbank undicht. Das war nicht der Fall, also war er fachgerecht eingebaut.

    Wenn Leebmann nun in seinem §8 AGB auf die Montage in BMW-Fachbetrieben verweist, wird eine künftige Bestellung bei Leebmann ad absurdum geführt, denn wer will schon teure Teile dort kaufen, aber dann zugleich auf die Gewährleistung verzichten?

    Scheint sich um eine überraschende Klausel in den AGB zu handeln, mit der Folge das eine solche Regelung zumindest fragwürdig ist.