Dann zitier uns doch bitte konkret den Absatz des hier anwendbaren Gesetzes. 
Ernsthaft?
Aber gerne - es gilt hierbei:
Die RICHTLINIE (EU) 2019/771 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. Mai 2019
über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG
Kurzform für die Definition der gesetzlichen Gewährleistung - nachzulesen direkt an der Quelle hier - Link.
Und auch noch eine Zusammenfassung, falls du dich nicht wirklich ernsthaft damit auseinandersetzen möchtest und viele Punkte meiner Vorposter einfach ignoriert hast:
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Die Gewährleistung steht Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich zu und greift immer dann, wenn die Ware nicht fehlerfrei ist oder nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht.
- Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistung in Europa mindestens 2 Jahre, für Gebrauchtwaren liegt sie bei mindestens 1 Jahr.
- Die Gewährleistungsrechte sind EU-weit gültig, und zwar dank der europäischen Warenkauf-Richtlinie. Diese wurde im Januar 2022 in allen Mitgliedstaaten aktualisiert und erweitert. In einigen Punkten sieht sie nur Mindeststandards vor.
- In Deutschland und anderen EU-Staaten liegt die Beweislastumkehr bei 12 Monaten nach dem Kauf. Das heißt, tritt ein Fehler bei der gekauften Ware innerhalb dieses Zeitrahmens auf, gilt die Vermutung, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war. Das erleichtert dem Käufer die Reklamation.
- Gewährleistung ist nicht das Gleiche wie Garantie! Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Händler und Hersteller können die Dauer sowie die Garantiebedingungen selbst festlegen.
- Auch wenn der Käufer zusätzlich eine Garantie erhalten hat, bleiben seine Gewährleistungsrechte dennoch weiterhin bestehen.
Allerdings bietet der Artikel 8 hier die Grundlage der von Leebmann24 vorgetragene Argumentation zum Nachweis der fachgerechten Montage in Verbindung mit dem §8 der Leedmann24 AGBs und dem Hinweis bei jedem Artikel:
Hinweis-Leebmann24-Montage.jpg
Und auch wenn dies keine rechtliche Bewertung ist, so sei meinerseits angefügt, dass Leebmanns Vorgehen im Falle verbauter Teile hier konkludent und durch die AGBs sowie die gesetzlichen Grundlagen (s.o.) gedeckt ist. Es steht jedem Käufer frei sich vorher über den Shop und seine Auslegung der Rechtslage zu informieren.