weil evtl. auch der TÜV wissen will, wer da was gemacht hat.
Wieso sollte es den HU-Prüfer interessieren wer da an deinem Fahrzeug rumgebastelt hat? Die Aufgabe des HU-Prüfers ist festzustellen, ob dein Fahrzeug gemäß eines einheitlichen Prüfkatalogs (HU-Richtlinie) für die nächsten zwei Jahre in Deutschland fahrtüchtig wäre. Die prüfen doch nicht ob da eine Hinterhof-Klitsche vernünftig arbeitet - den HU-Prüfer interessiert nur das Ergebnis, nicht der Weg dorthin. Bei grottenschlechten Schweißnähten gibt es halt keine Plakette, wer die warum so schlecht gemacht hat, ist denen egal.
Ihr meint ja, dass das Schweißen eher nicht reicht, und man hätte Platten reinmachen müssen.
Du hast doch sicherlich einen Auftrag unterschrieben aus dem hervorgeht, was zu machen ist? Ne haste natürlich nicht, weil du ja auch keine reguläre Rechnung bekommen hast. Da steht Aussage gegen Aussage beim Auftrag. Und eine unsachgemäße Reperatur musst du technisch erstmal nachweisen genauso wie du nachweisen musst, dass du eine sachgemäße Reparatur beauftragt hast.
Sie haben mir vorläufig eine Quittung aus
dem EC-Kartengerät gegeben OHNE MWST.
Wie darf man sich eine Quittung aus einem EC-Bezahlgerät OHNE Mwst. vorstellen? Bei einem EC-Zahlgerät gibt jemand eine zu zahlende Summe ein (Zahlbetrag) und derjenige der die Karte und die PIN dazu eingibt, ermächtigt den Inhaber des Kartenlesegerätes zum Abbuchen dieses Betrages. Du hast also lediglich eine EC-Zahlungsquittung bekommen - eine MwSt. geht daraus normalerweise nicht hervor. Da du aber als Privatkunde (gehe ich mal von aus) dort hingegangen bist, enthält eine solche EC-Kartenzahlung bei Dir immer die Gesamtsumme inkl. MwSt (eben der Zahlbetrag).
Du musst jetzt nur die entsprechende Rechnung zu der EC-Zahlungsquittung anfordern. Wenn du Pech hast - und davon gehe ich nach Deiner Schilderung leider aus- wirst du eine Rechnung bekommen, die als Nettobetrag den Betrag der EC-Kartenzahlung ausweist und du gebeten wirst, die fehende MwSt. noch nach zu entrichten - es sei denn, man einigt sich darauf keine Rechnung haben zu wollen....
Lange Rede kurzes Fazit: Entweder du handelst mit der Bastelbude vorher einen Bar-Deal aus bei dem keiner eine Rechnung braucht (nicht ganz legal) oder es gibt einen Auftrag, eine Rechnung und dann eine Bezahlung bei Vorlage derselbigen. Alles andere hinterher regeln zu wollen, ist erfahrungsgemäß Zeitverschwendung und sollte unter Lehrgeld abgebucht werden - du bist nämlich in der Beweispflicht, dass deine Schilderungen (Auftrag, sachgemäße Reparatur, Rechnung ohne MwSt.) so einzig und allein wahrheitsgemäß sind. Eine Drohung mit Handelskammer, Innung oder Anwalt erzeugt bei solchen Buden regelmäßig mäßige Lachanfälle, ob der Dir obliegenden Beweispflicht bei solchen Schadensforderungen.