Ich frag mich manchmal, wo die Gutachter die Wiederbeschaffungskosten herholen.
DAT/Schwacke - die haben den Markt komplett im Blick und da kein Gutachter die Besonderheiten für jedes Fahrzeug kennt und der Pflegezustand nahezu irrelevant ist, beziehen sich Gutachter auf solche Gerichts-anerkannte Quellen. Wenn man der Meinung ist, der Wert ist höher, darf man das dem Gutachter gerne nachvollziehbar belegen...
Für die 330d Limo mal aus Spaß die Wertermittlung mit der Anpassung auf EZ 10/20005, um über 12 Jahre zu kommen - für ältere Autos wird keine solche Marktbasierende Wertermittlung mehr durchgeführt. Bei dem Händler-EK-Preis kannste noch mal 1000 bis 1300 drauf rechnen, dann hast Du den Wiederbeschaffungswert am Markt bzw. die Obergrenze für Privatverkäufe. In dem Falle dann noch die 3 Jahre EZ Verschiebung rausrechnen, ist der Wert nachvollziehbar.
Außerdem darf meines Wissens nach die Reparaturrechnung ca 10% den Betrag ausm Kostenvoranschlag überschreiten.
Dann wäre er aber in diesem Falle über den Wiederbeschaffungswert - das würde ich mit der Werkstatt und der Versicherung vorab klären, sonst bleibt man auf den Kosten sitzen. Die Versicherungen sind knallhart und lassen es dann gerne mal auf einen Streit ankommen - da sitzen ja genug RA bei denen, die den ganzen lieben Tag nichts anderes machen, als sich über 12,50€ für nen Halter zu streiten, den man glaubt nicht neu zu benötigen...