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Außerdem wurde gerade mein IBus Interface zugestellt. Was hat es denn mit dem Hinweis zu tun, dass es im Straßenverkehr nicht zulässig ist und die Betriebserlaubnis erlischt?
Genau das. Solange das Ding im Fahrzeug eingebaut ist, ist der Betrieb des Kfzs nicht zulässig. Wundert doch wohl nicht, wenn das Modul z.B. alle Beleuchtungseinrichtungen frei steuern kann im abgestellten Zustand
es greift eben ziemlich tief in die Elektronik... oberflächlich betrachtet.