Beiträge von PetrolPunk

    §8 Vorfahrt (StVO)

    (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.


    Scheint mir recht eindeutig.

    Ich will auch niemanden belehren, für mich sah das ganze, im Video, vollkommen fein aus :)

    Da der andere nicht (zumindest im Video nicht erkennbar) bremsen musste, wurde er auch nicht wesentlich behindert.

    Ich hatte mich, wegen eines ursprünglich geplanten, Motorumbaus am Twingo C06 mal mit der DEKRA verknüpft.

    Ich wollte aus dem Nachfolger den 100PS Turbomotor nehmen, und in meine 58PS Karosserie setzen.

    Allerdings wäre die Eintragung dann geldlich bei ca 30.000€ gelandet.

    Das war mir dann etwas too much :D :D

    Deshalb hab ich da einiges mit den DEKRA-Leuten hin und her kommuniziert.

    Ich hab eben mal die Mail von meinem DEKRA-Prüfer rausgesucht.

    Da sieht man zumindest die Vorgaben bei Leistungssteigerungen.


    Das ganze stammt aus dem VDTÜV-Merkblatt


    Leistungssteigerung.png


    Zu den anderen Umbauten muss ich nachher mal gucken.

    An sich gilt aber: Das Fahrzeug erhält seine Betriebserlaubnis im Serienzustand.
    Die Betriebserlaubnis erlischt sogar schon, wenn man sich zwei Löcher in den Luftfilterkasten bohrt, damit der Motor besser atmen kann.

    Die Teile sind alle so geprüft, wie das Fahrzeug zugelassen wurde.

    Änderungen müssen abgenommen werden.


    So hat es mir mein DEKRA-Prüfer auch erklärt.

    Rein vom Videomaterial her sieht es nicht so aus, als hätte der andere Bremsen müssen.


    Also meiner persönlichen Meinung nach i.O. soweit.


    Einzig das zügige heranfahren an den Kreuzungsbereich könnte man hier ahnden.

    Das ist ne Owi und kostet aktuell glaub 15€ oder so.

    Ja, dabei geht es aber 2-stufig.


    und die erste Stufe ist formuliert mit "Leistungssteigerung bis XXX%" (hab die Zahl grad nicht im Kopf, waren glaub 15 oder so) es sind 20%, hab nachgeschaut

    Das heißt, ab dem ersten halben PS mehr, muss man schon zur Abnahme.


    Unabhängig von der Leistungssteigerung ist aber noch die Betriebserlaubnis, die erlischt, wenn man Veränderungen am Motor, der Motorsteuerung, der Ansaugung oder auch der Abgasanlage vornimmt.

    Um mal ein paar Beispiele zu nennen.

    Folglich muss da (offiziell) bei jeder Änderung, wo es keine ABE zu gibt, eine Änderungsabnahme erfolgen.


    Um Sinn oder Unsinn geht es dabei leider nicht.

    Sind gesetzliche Vorgaben.

    Und zumindest bei uns in der Ecke wird sowas doch recht häufig geahndet.

    Meist fällt es den Beamten aber nur auf, weil auch andere Änderungen an Fahrwerk und co nicht abgenommen wurden.


    Wie gesagt, geht es ja auch nicht nur um Leistungssteigerung.

    Wenn man sich n offenen Luffi einbaut, hat man ohne weitere Änderungen in den meisten Fällen garkeine Änderung oder sogar eine Verschlechterung der Leistung, aber das Geräuschverhalten verändert sich.

    Um die Streuung gehts dabei nicht, sondern um die reine Veränderung an den Systemen.

    Selbst wenn die Leistung kosten, musst du eine Veränderung offiziell abnehmen lassen, weil sich ja Geräusch- und Abgasverhalten verändern können.


    In der Praxis meist nicht so gelebt, aber ich denke, man sollte es zumindest immer mal mit erwähnen, weil es viele nicht wissen, und dann plötzlich dastehen ;)