Der Händler kann also nach erfolgter Echtheitsprüfung der Felgen selber ein Traglastgutachten beantragen und dem Kunden aushändigen...
Den Abschlusssatz hast Du auch gelesen? ![]()
"Ungeachtet dessen kann gegebenenfalls ein solches Gutachten eventuell bei einem Sachverständigen
beantragt werden."