325: 330 Bremse nachrüsten / eintragen / Compoundscheiben - Fragen! :-)

  • Hallo allwissendes Internet. Ein paar Fragen zur Umrüstung der Bremse: ich möchte meinen 325i an der Vorderachse um die 325mm-Bremsanlage des 330 erweitern.


    Mechanisch passt bekanntlich alles. HBZ und BKV sind ebenfalls identisch.
    Die Kombination aus der 325mm-Anlage und der 294mm-Bremsanlage auf der Hinterachse (serienmäßig bis 328i) hat z.B. der E85/E86 3.0si oder auch der E46 mit der Sonderausstattung "S100A Nutzlasterhöhung". Somit ist der Verbau erstmal legitim.


    1. Ich frage mich allerdings ob o.g. Fahrzeuge eine Anpassung der Software von ABS/ESP o.ä. erhielten um den Unterschied der Bremsbalance anzugleichen?


    2. Weiterhin möchte ich die Anlage nicht eintragen (ich werde das Fzg. in absehbarer Zeit verkaufen und möchte dazu den Serienzustand wiederherstellen und die Bremse dann auf einem E36 o.ä. weiterfahren), dies sollte per se erstmal kein Problem sein, da es sich ja genaugenommen nicht um einen Umbau sondern um die Nachrüstung einer werksmäßig erhältlichen Sonderausstattung handelt - richtig?


    3. Und zu guter Letzt: ich werde die Compoundscheiben montieren, die es als originale Nachrüstung von BMW gab. Liegt diesen Scheiben ein Papier (ABE, ..) bei, ist evtl. sogar für den 330 eine Eintragung der Scheiben vorgesehen?


    Viele Grüße


    Max :whistling:


    Nachtrag: Lösung in diesem Beitrag.

  • Wenn du eh schon einmal dran gehst, dann bau gleich richtig um. Also komplett mit Halter und Sattel vom 330. Und die Compound-Scheiben müssen nicht eingetragen werden. Allerdings darfst nur noch Alu-Räder fahren dann. Ach und der Bremsenverschleiss ist aufeinander abgestimmt. Also am besten Vorne und Hinten verbauen. Sonst wechselst du mal vorne und mal hinten...

    Wer sein MK4 auf V32 geupdatet haben möchte, soll sich per PN melden.

  • .... dies sollte per se erstmal kein Problem sein, da es sich ja genaugenommen nicht um einen Umbau sondern um die Nachrüstung einer werksmäßig erhältlichen Sonderausstattung handelt - richtig?

    Änderungen an der Bremsanlage bedürfen der Begutachtung durch einen Sachverständigen.
    Punkt aus Ende.
    Und da ist es völlig Fritte ob du die vom 330 auf nen 325 baust, oder ne Lambo 6 Kolben-Anlage in nen Dacia.

    Korrigiere mich bitte, wenn du es besser weißt, aber ich meine, es ist so: die Allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs beeinhaltet alle möglichen, miteinander kombinierbaren Sonderausstattungen. Änderungen innerhalb dieser ABE bedürfen keiner Eintragung oder Abnahme. Beispiel: Nachrüstung eines M-Pakets, originaler Anhängerkupplung, Xenonlichts usw.


    Genauso verhält es sich - meiner Meinung nach - mit einer Bremsanlage. Bei Mercedes ist es bspw. teilw. so dass beim AMG-Paket gelochte Scheiben verbaut werden, diese lassen sich auch ohne Abnahme, Eintragung usw. nachrüsten - wird auch von offizieller Seite so kommuniziert.


    In Verbindung mit der Compoundscheibe, die vermtl. nur für 330i/330d freigegeben ist, verhält es sich dann wieder anders.

  • die Allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs beeinhaltet alle möglichen, miteinander kombinierbaren Sonderausstattungen.

    In der ABE eines 325er ist aber nun mal der Einbau einer 330er Bremse nicht als Sonderausstattung eingetragen.


    Bei der Bremse - oder auch Fahrwerk, Räder usw. - versteht der Gestzgeber nun mal keinen Spaß :lehrer:



    Bau ein und habe einen - hoffentlich nicht mit Menschenschaden - Unfall und die stellen fest das die Bremse nicht original und auch nicht eingetragen ist... :gruebel:

    Do'nt feed the (Foren-) Trolls :w0019:




    Äpplerhaltige Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
    Stefan

  • In der ABE eines 325er ist aber nun mal der Einbau einer 330er Bremse nicht als Sonderausstattung eingetragen.
    Bei der Bremse - oder auch Fahrwerk, Räder usw. - versteht der Gestzgeber nun mal keinen Spaß :lehrer:



    Bau ein und habe einen - hoffentlich nicht mit Menschenschaden - Unfall und die stellen fest das die Bremse nicht original und auch nicht eingetragen ist... :gruebel:

    Ich wiederhole mich: mit der S100A - einer aufpreispflichtigen Sonderausstattung - bekam der 325i ab Werk die 330i Bremsanlage auf der Vorderachse, während die Hinterachse unverändert blieb, genau so also, wie ich es verbauen möchte. Ich bin der Überzeugung diese Variation ist in der Typgenehmigung für den 3er enthalten. Ich entschuldige mich, wenn die Frage hier zu speziell ist.

  • @Donermaxi Moin.


    ich bin da eigentlich soweit bei dir...
    Ich seh da nur folgendes Problem. Die SA100 wurde nur für Limo und Touring angeboten wenn ich das richtig sehe. Somit wird es auch nur bei denen in der ABE stehen. Sicher wissen sollte das eine kompetente TÜV Stelle. Die könnens nachschauen im System.


    Bzgl. ABS/DSC lehne ich mich mal aus dem Fenster und sag is irrelevant.
    Ich finde in den Codierungen keine Unterschiede bzgl. evtl. verbauter Nutzlasterhöhung oder nicht. Wird also auch ab Werk keine Unterschiede geben.
    Versprechen kann ichs nicht, ich kann dir nur sagen was ich so sehe.. ;)


    Zu den Compound Scheiben bekommst glaub einen Wisch von BMW (evtl. auf Nachfrage), dass sie streng genommen keine Eintragung erfordern. Soll wohl aber Leute geben die sie dennoch eintragen lassen. Würde ich in dem Fall dann eh bevorzugen, weil ja eben nicht aufm 30er.


    Ich finde du hast 2 attraktive Möglichkeiten.
    1. fahrs einfach
    2. verbau den kram, such dir nen anständigen TÜVer, und dann wird der dir das auch problemlos so eintragen in aller Regel.
    Gibt halt ne §21 Abnahme, und dann is auch gut, spricht ja technisch nichts dagegen.



    edit noch: @jungs.. was isn los, noch bisschen gestresst von Tag offline oder ging das Bier heut zu früh aus? :love:

  • Also ich hab meine Meinung dazu kund getan.


    Denn die EG-Typgenehmigung unterscheidet ja nur nach Karosse und den entsprechend angeboten Motoren.
    Wenn ich jetzt also eurer Argumentation folge, kann ich ja auch ohne Probleme Motoren umbauen ohne das in die Papiere aufnehmen zu müssen.