**Hilfe Unfall Freundin**

  • Mir ist mal ein e46 rückwerts beim ausparken mit schritttempo reingefahren, hatte damals auch ein astra, da war nur ein kleiner Kratzer mehr nicht...


    Ich meine, wenn man schon keine Polizei ruft und der jetzt auf alt bekannte Masche Geld abziehen will geb ich dirn Tipp, nummer löschen, deine kleinen Schäden beheben und garnix zahlen... Keine Zeugen -> Kein Unfall :)

  • ist alles irgendwie blöd gelaufen und nicht die feine Art. Aber ich denke ihr habt nicht damit angefangen, deswegen schliesse ich mich Dennis Meinung an. Einfach taub stellen, solang kein Papierkram kommt keine weiteren Sorgen mehr machen. Aussage gegen Aussage...

  • Mir ist mal ein e46 rückwerts beim ausparken mit schritttempo reingefahren, hatte damals auch ein astra, da war nur ein kleiner Kratzer mehr nicht...




    Ich meine, wenn man schon keine Polizei ruft und der jetzt auf alt bekannte Masche Geld abziehen will geb ich dirn Tipp, nummer löschen, deine kleinen Schäden beheben und garnix zahlen... Keine Zeugen -> Kein Unfall :)

    mhm das könnt dann aber bestimmt nach hinten losgehen. Weil ein gutachter kann sowas im Ernstfall bestimmt auch nachweisen. Ahnhand von lackspuren usw..
    Wir wollen uns ja gar nich Taub stellen ich will einfach nur nicht mehr bezahlen oder in kauf nehmen was ich nicht war.. Wie z.b die Felge oder angeblich was an der achse..

  • mhm, dann frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach ob die nicht auch ein Gutachten machen können, läge schließlich nur in ihrem Interesse, ich mein das was an der Achse ist oder sonst was mag ja sein, nur ob vor oder nach dem Unfall ist dem außenstehenden Gutachter eh latte, wenn man sich mit denen nett unterhält machen die einiges was nicht wirklich stimmt selbst erlebt..

  • moin,
    erstmal mein beileid aber:


    >Unfall auf öffentlichem Parkplatz
    Auf einem Parkplatz gibt es keine Straßen mit Vorfahrtberechtigung,
    sondern nur die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (siehe § 1 StVO).
    Bei unklaren Situationen muß man sich verständigen.


  • Mhm Scheiße daran hab ich nich mehr gedacht...
    Mist und nu?? Aber ein Gutachter müsste das ja trotzdem erkennen oder?? Obs poliert ist oder nicht`?

    HIerzu noch mal kurz der § 34 Abs. 3 StVO:


    "... Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind..."


    Allgemein würde ich an deiner Stelle auch zuerst einmal zu deiner Versicherung gehen und sagen, was Sache ist, dass dir das komisch vorkommt etc.
    Deine Versicherung hat ja, wie schon erwähnt ein besonderes Interesse daran, dass die Sache zu deinen Gunsten ausgeht.


    Andernfalls würde ich, falls du selbst du Gutachter wählst, unbdingt darauf achten, dass das ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger ist, sonst ist sein Gutachten, kommt es zu einem Rechtsstreit, vom Gericht nicht als Beweismittel zuzulassen.


    Davon mal abgesehen glaube ich auch eher, dass jeder seine Kosten tragen wird. Schließlich gibt es auf dem Parkplatz keine Vorfahrtsregeln. Beide müssen aufpassen und mit den Fehlern der Anderen bla bla....


    Wenns heikler wird berichte ruhig weiter und überleg dir auch mal, damit zum Rechtsanwalt zu gehen.
    Wenn du keine Kohle hast: Beratungshilfeschein. Gibts bei Gericht gratis ;)


    Gruß Andy

  • Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Bin damals mit meinem Corsa A den ich hatte im Stadtverkehr unachtsam gewesen und bin dann in maximal Schrittgeschwindigkeit einem Benz draufgerollt. Da war eine Frau am Steuer, wir sind beide ausgestiegen und haben uns den "Schaden" angesehen. Bei ihr war absolut nichts zu sehen und bei mir war die Plastikhalterung des Nummernschildes angeplatzt, die eh schon angebogen und unter Spannung war. Ansonsten nix passiert. Ich hab mich für meine Unachtsamkeit entschuldigt und gefragt was sie meint. Sie meinte sie würde da nix sehen, aber zur Vorsicht sollten wir mal Adressen austauschen. Gesagt getan und weiter gings. Einen Tag später kam ich nach Hause und meine Mm fragte mich nur erstaunt: "Du hattest einen Unfall gestern?" Ich: 8|?(
    Jedenfalls hatte die Tante bzw ihr Mann wohl angerufen und Terror gemacht das alles kaputt sei an seinem Wagen. Hinten wäre die Stoßsstange unter der Verkleidung total hinüber, alles verzogen etc. und ich sollte das zahlen. Ich hab ihm nur gesagt das da nichts zu sehen war und er gerne zu einer Werkstatt fahren soll und den Schaden überprüfen lassen soll. Den Kostenvoranschlag würde ich dann bei meiner Rechtschutzversicherung einreichen, wenn er mir zu hoch erscheint. Sah schon die Schlagzeile vor mir "Mercedes E-Klasse zerschellt an 87er Corsa A" :D
    Ende vom Lied war, das ich seit diesem Telefonat nie wieder was von ihm gehört habe. Netter Versuch - hätte ja auch klappen können...


    Also nicht bangemachen lassen und das ganze vor allem überprüfen lassen. Wenn ihr eine Verkehrsrechtschutz habt - umso besser!


    Viel Glück
    Marco

  • >Unfall auf öffentlichem Parkplatz
    Auf einem Parkplatz gibt es keine Straßen mit Vorfahrtberechtigung,
    sondern nur die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (siehe § 1 StVO).
    Bei unklaren Situationen muß man sich verständigen.


    Genau so sieht es aus. Dummerweise hat deine Freundin, da Sie aus der Parklücke kam eine besondere Sorgfaltspflicht. Da vor Ort weder Fotos gemacht, noch die zuständige Ordnungsbehörde verständigt wurde und es scheinbar keine unmittelbaren Zeugen gibt, werdet ihr (bzw. eure Versicherung) für den Schaden aufkommen müssen.


    Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Meine Frau hat damals beim Einparken einen Golf III leicht touchiert. Sie hat den Besitzer des Fahrzeugs antreffen können und beide konnten sich somit den Schaden anschauen. Der Besitzer meinte, daß er einmal mit einem Lackstift über die beschädigte Stelle geht und gut ist. Das dicke Ende: Er ist zur Werkstatt gefahren um den Lack ausbessern zu lassen > Schadenhöhe 800 EUR.


    Wir haben den Schaden aus eigener Tasche gezahlt, weil eine Hochstufung in der Haftpflicht dauerhaft teurer gekommen wäre.

  • Also für den Fall das Ihr gar nichts macht, kann Euer Unfallgegner über Euer Kennzeichen (falls er es notiert hat) die Versicherung herausbekommen und die Kosten laut Kostenvoranschlag dort geltend machen. In dem Fall wird sich Eure Versicherung, bevor sie was bezahlt, mit Euch in Verbindung setzen, und nach dem Vorgang fragen. Meisten wollen die dann eine Skizze und ausführliche Beschreibungen des Unfallgeschehens haben.


    Wenn Ihr dort schon bekannt gebt, das Ihr 1. den Verdacht eines Betruges habt, und 2. noch äussert das Euren Vermutungen nach der Unfallgegner zu schnell unterwegs war, wird die Versicherung schon selbst einen Gutachter zu Eurem Unfallgegner schicken, und meisten kommt dazu das die Versicherung bei unklaren Gegebenheiten meist 50/50 vorschlagen. Was übrigens auch die Richter mit Vorliebe auf Parkplätzen entscheiden, wenn keine weiteren Zeugen vorhanden sind.


    Ich persönlich würde in dem Fall, meine Versicherung über den Unfall informieren, und die 2 Dinge von Betrug und zu schnellem Unfallgegner mit angeben, und anschliessend der Dinge harren die da kommen. Selbst bezahlen müsst Ihr es ja nicht, das macht die Versicherung, und die wollen alle Geld sparen :)


    Gar nichts machen und einfach abwarten empfinde ich persönlich in diesem Fall auch nicht korrekt.


    Selbst wenn an eurem Fahrzeug kein bis minimaler Schaden entstanden ist, ist es durchausmöglich das das andere Fahrzeug stärker beschädigt ist. Der Kunststoff der Stossfänger kann sich bei modernen Fahrzeug bis zu einer Geschwindigkeit von 30km/h verformen, ohne das Lackkratzer, Risse etc. entstehen. Und eine Radaufhängung ist nicht für "Schläge" von der Seite konzipiert wurden. Vondaher wäre ich auch vorsichtig mit den Aussagen das 1000 bis 1500 Euro Schaden weit übertrieben seien. Dennoch würde ich den Verdacht bei der Versicherung mit angeben, so prüfen die die Schäden wahrscheinlich intensiver ;)

  • Hi


    zum Vorfall sag ich mal nix, sind ja schon vierschiedene Sachen geschrieben worden..


    Zitat

    Wenn ihr eine Verkehrsrechtschutz habt - umso besser!


    wer sich ohne sowas heutzutage noch auf der Strasse rumtreibt handelt m.E. schon fast grob fahrlässig ! Ohne das gehts nicht mehr !


    Grüßle