Und genau bei dem Punkt gebe ich DIr Recht.
Denn: Die Kennzeichenleuchte muss lediglich als SOLCHE zugelassen sein - dabei spielt es keine Rolle, an welchem Fahrzeug sie verbaut wird.
Sobald sie entsprechend verwendet wird, und nur dann, ist sie zulässig. Wenns doch sogar ein TüV-Prüfer bestätigt...