Echt assi sowas, mit sowas kriegt man auch kein tüv der prüfer schaud auch danach ob sie bei der zündung kurz angeht. anwalt einschalten würde mit solchen garnicht weiter handeln.
Airbag Kontrollleuchte
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Würde ich ganz anders machen..
Dokumentier alles mittels Fotos, auch mal den Tacho aufschrauben (Torx) und das Innenleben komplett abfotografieren, musst nur aufschrauben, die Tachoscheiben (die kleinen) herausnehmen, die sind nur draufgelegt, dann hast du direkten Blick auf die LED, fotografieren!!
Ich würde auf gar keinen Fall den Tacho aufschrauben, am ende heißt es noch das du es selber warst.Kann dir nur raten zum Anwalt für Verkehrsrecht (in den gelben Seiten nachschlagen) zu gehen und auf Wertminderung zu bestehen, da der Kaufvertrag nicht eingehalten wurde.
Stellst deinen Anwalt das Problem vor und der wird dir sicher sagen können wie das weitergeht.
Desweiteren würde ich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betrug gegen die Werkstatt stellen. -
Für was Wertminderung?
Gezahlt hat er ja für diese "Dienstleistung" nichts, nur für das Auto, und ich glaube kaum das diese Reparatur vertraglich festgehalten wurde..
Bevor überhaupt etwas angezeigt wird würde ich trotzdem den Tacho öffnen und die Sachlage fotografieren, geöffnet wurde er ohnehin schon, und eine Sicherung gibt es nicht um zu erkennen ob er geöffnet wurde oder nicht.. Nachher basteln sie das ganze um und keiner hat was gesehen.. -
Wollte nur mal anmerken, beim Kombitest leuchten ABS-, Airbag- und Handbremswarnleuchte nicht auf.
Allerdings ist die Airbagwarnleuchte die einzige, die schon bei Zündung Stufe 1 leuchtet. -
Also wenn die wirklich einfach die LED verkleidt oder augebaut haben, würde ich damit SOFORT zu einem Sachverständigen bei BMW und mit einem gutacht.en direkt zum Anwalt! Ein sicherheitsrelevantes Teil so bösartig zu manipulieren ist die absolute Höhe und nicht entschuldbar! Falls tatsächlich etwas mit den Airbags nicht io sein sollte, geht es dabei ja auch um DEIN Leben!
Bin natürlich wie die meistens hier kein Anwalt, aber einen solchen Rechtsstreit, selbst wenn die Reperatur nicht vertraglich festgehalten wurde, gewinnst du auf jedenfall!
Viel gluück dabei!
Grüße
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Für was Wertminderung?
Für das Auto natürlich. Das Fahrzeug wurde mit einem erheblichen Mangel veräußert, nämlich einen defekten Airbag.
Da nicht wie versprochen der Fehler behoben wurde, sondern arglistige Täuschung vorliegt, steht ihm zumindest ein Minderungsrecht oder Behebung der Sachmängel vor, was in diesem Fall keinen Sinn machen würde.Um auf Nummer sicher zu gehen. Erst zum Anwalt und mit ihm die Strategie besprechen bevor man irgend etwas anderes macht
Alles andere könnte nach hinten los gehen.
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Würde ich ganz anders machen..
Dokumentier alles mittels Fotos, auch mal den Tacho aufschrauben (Torx) und das Innenleben komplett abfotografieren, musst nur aufschrauben, die Tachoscheiben (die kleinen) herausnehmen, die sind nur draufgelegt, dann hast du direkten Blick auf die LED, fotografieren!!Wenn man Betrug wittert, dann sollte man seine Beweise sichern. Selbst am manipuliertem Gerät rumzuschrauben ist aber das letzte was man tuen sollte. Der Händler wird behaupten, dass
du das Gerät zerstört hast. Eine dritte, unabhängige Person will damit auch nichts mehr mit zu tun haben weil er ja nicht mehr sagen kann, wer was wann gemacht hat.Ein Sachverständiger bzw. eine Fachwerkstatt wird dein Instrumentenkombi untersuchen können (Motorstart, Airbaglampe, Kombicheck alle Leuchten). Den Airbagfehler wird man dir sicher auch noch auslesen können (sollte ja noch vorhanden sein). Danach können die dein Instrumentenkombi immer noch zerlegen und beurteilen. Bei solchen Sachen würde ich aber nicht mehr direkt mit der Werkstatt in Kontakt tretten - bzw. ich würde die den Schaden nicht beheben lassen. Am besten übern Anwalt regeln (Anzeige/Reparatur woanders/Rückanwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung). Evtl. noch die zuständige Innung etc. einschalten.
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Wenn man Betrug wittert, dann sollte man seine Beweise sichern. Selbst am manipuliertem Gerät rumzuschrauben ist aber das letzte was man tuen sollte. Der Händler wird behaupten, dass
du das Gerät zerstört hast. Eine dritte, unabhängige Person will damit auch nichts mehr mit zu tun haben weil er ja nicht mehr sagen kann, wer was wann gemacht hat.Ein Sachverständiger bzw. eine Fachwerkstatt wird dein Instrumentenkombi untersuchen können (Motorstart, Airbaglampe, Kombicheck alle Leuchten). Den Airbagfehler wird man dir sicher auch noch auslesen können (sollte ja noch vorhanden sein). Danach können die dein Instrumentenkombi immer noch zerlegen und beurteilen. Bei solchen Sachen würde ich aber nicht mehr direkt mit der Werkstatt in Kontakt tretten - bzw. ich würde die den Schaden nicht beheben lassen. Am besten übern Anwalt regeln (Anzeige/Reparatur woanders/Rückanwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung). Evtl. noch die zuständige Innung etc. einschalten.
Meine Worte...
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Ich würde zum Anwalt gehen und dann mit dem seinem Bescheid den Tacho vom Tüv Dekra öffnen und begutachten lassen.
Nicht selber daran herumschrauben.Sonst kannst du nichts mehr beweisen.Wird so schon schwer genug -
Ich würde zum Anwalt gehen und dann mit dem seinem Bescheid den Tacho vom Tüv Dekra öffnen und begutachten lassen.
Nicht selber daran herumschrauben.Sonst kannst du nichts mehr beweisen.Wird so schon schwer genug..sag ich doch.