Kleiner Unfall auf der Landstraße

  • hallo,


    ich hatte neulich einen kleinen "Unfall" mit einer Oma auf der Landstraße;


    ich fahre hinter der Oma (fährt langsam war ja klar) und wollte diese überholen (leichte links kurve)... konnte man auch gut einsehen usw. also fuhr ich vorbei als ich ~3/4 vorbei war sehe ich das sie die Kurve schneiden will (scheinbar hat sie mich nicht gesehen) und fährt mir rein. Für mich ist die sache klar gewesen --> ich ordentlich überholt sie auf meine Spur also ist sie Schuld... ich habe auch einen Zeugen der dies bestätigen kann


    aber jetzt kommt es meine Versicherung teilte mir mit das die Oma Ansprüche gestellt hat also ihren schaden über meine Versicherung begleichen will was ja so nicht ganz ok ist weil sie Schuld war... also habe ich reagiert; habe erstmal nen Wisch ausgefüllt und halt drauf geschildert wie es war, zudem habe ich einen Zettel vom Unfallort mit geschickt wo sie mir unterschrieben hat, dass sie die Fahrbahn gewechselt hatt während ich sie überholte. Des weiteren habe ich mir einen Gutachter besorgt der sich meinen Schaden am Auto angeschaut hat und dann dessen Rechnung + meine Ansprüche (Gutachter ~500€ und mein Schaden ~2300€) an der ihr Versicherung gesendet.




    wie geht es jetzt weiter? Polizei war damals auch da und hat es aufgenommen und der Polizist meinte auch das er denkt die Oma sei schuld dies aber aufgrund der fehlenden Spuren nicht eindeutig festlegen kann.


    Da ich vermute das die Oma nicht einfach sagen wird "klar ich war schuld" obwohl sie es ja eigentlich schon unterschrieben hat weiß ich nicht weiter wie ich mein Geld bekommen soll-.-




    kann mir da jemand vllt helfen?





    mfg

  • wie können wir da helfen?
    Unfall ist passiert, Polizei hat ein Protokoll geschrieben, was der Versicherung eingesehen hat.
    Du hast deine Versicherung nochmal die Sachlage beschrieben.
    In wieweit ein Teilschuld für dich im Frage kommt kann ich von hier nicht sagen.
    Ein Schadensachbearbeiter wird das klären, Einfluß darauf habe ich zumindest nicht.


    Also erstmal abwarten.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • okay, wollte halt nur sicher gehen ob ich vllt. etwas vergessen habe in wieweit könnte mich da eine Teilschuld erwarten? war ja gut einzusehen, Trocken, ich habe die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht übertreten und es war kein Überholverbot zudem stande ich unter keinen Einfluss von alcohol oder Drogen...

  • Die Frage läßt sich leider schlecht beantworten.
    du hast in eine leichte links Kurve überholt, überholen soll immer ein kurze schnelle Handlung sein, wegen Gefährdung anderen im Verkehr.
    Das sind mal so 2 Punkte die gegen dich sprechen können.
    Dazu kommt noch das Recht haben und Recht bekommen 2 verschiedene Sachen sind.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • was du noch hättest machen können ist dir nen rechtsbeistand zu besorgen..


    ich hatte letztens auch nen unfall an dem ich nicht schuld war, aber das wollte der unfallgegner nit eingestehn. Mit einem Anwalt hast du einfach viel höhere Chancen das es für dich gut ausgeht

  • Wenn du noch keine Rechtsschutz hast, ist es schon zu spät für diesen Fall jedenfalls. Ich glaub es gibt da ne Frist von 3 Monaten ab Vertragsabschluß.


    Aber es gibt ja ne kostenlose Rechtsberatung, die bieten viele Anwälte an und da kannst schonmal abschätzen was du für Chancen hast. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Wenn du noch keine Rechtsschutz hast, ist es schon zu spät für diesen Fall jedenfalls. Ich glaub es gibt da ne Frist von 3 Monaten ab Vertragsabschluß.


    Aber es gibt ja ne kostenlose Rechtsberatung, die bieten viele Anwälte an und da kannst schonmal abschätzen was du für Chancen hast. :)



    Für diesen Fall zu spät, ja!
    Beim Verkehrsrechtschutz gibt es aber keine Wartezeiten. Sobalt der Vertrag unterschrieben ist ist der Verkehrsrechtschutz aktiv (wenn er von der Versicherung angenommen wurde!) Allerdings nur für die Dinge die ab der Unterschrft passiert sind, also zahlen die nicht für Sachen die vor dem Versicherungsschutz entstanden sind!


    Bei Vertragsrecht/ Mietrecht etc. gibt es Wartefristen die unterschiedlich sind ;)


    Zum Thema... ich würde auch Rechtsbeistand aufsuchen... i.d.R. musst Du den auch nicht bezahlen wenn Du keine Schuld bekommst sondern die Gegenpatei, weil diese durch Ihr verhalten dich gezwungen haben dir Rechtsbeistand zu besorgen!
    Hatte ich auch schon mal, als ich noch nicht Rechtschutzversichert war!
    Da musste dann nach Abschluss des Rechtstreites die Gegnerische Versicherung meinen Anwalt bezahlen ;)