schnelle Frage - schnelle Antwort Thread

  • Braucht man für die Nutzlasterhöhung/größere Scheiben beim 320i/323i etwas für den TÜV oder muss man das sogar eintragen lassen?

  • Wenn die Nutzlasterhöhung als SA bestellst war bei dem Modell, dann brauchst es nicht eintragen lassen.

    Hat der 323i nicht so oder so die 300mm Bremse? Oder auch nur die 286mm wie der 320i?

    Soweit ich weiß nicht. Ich habe das jetzt aber nachgerüstet.

  • Wie alt die KGE wirklich ist, kann ich nicht genau sagen, ich würde aber sagen, maximal drei/vier Jahre, da war der Vorbesitzer m.E. dran.


    Das mit dem Öldeckel ist interessant, bisher war es so, dass ich den Deckel bei laufendem Motor öffnen konnte und nur ein leichter Sog spürbar war (so wurde es hier im Forum auch als gut beschrieben). Mal schauen, wenn es wieder etwas wärmer ist.

  • Soweit ich weiß nicht. Ich habe das jetzt aber nachgerüstet.


    Ich hatte das Thema mit dem Tüv auch schon besprochen.

    Der wollte dann eine komplette Umrüstung auf die erhöhte Nutzlast, heißt dann mit Federn und Stabis.

    Ausserdem noch Auzüge aus dem ETK, damit er sehen kann ob die restlichen Bauteile der Bremse

    ( Haubi, BKV usw.) identisch sind.

    Anschliessend wollte er dann mit dem Auto alle möglichen Fahrversuche veranstalten, inclusive

    zehn Vollbremsungen aus Tempo 100.

    Kannst dir ja überlegen ob ich die Bremse eingetragen habe.

  • Ich muss zur Nachuntersuchung wegen der hinteren Scheiben und der Handbremse. Mir kam der Gedanke mit der Eintragung erst gestern Abend.