schnelle Frage - schnelle Antwort Thread

  • Jetzt stellt sich mir die Frage ob die Styling 32 in 18“ den Lackcode 144 haben oder das Dekorsilber A55 haben. Meine sind unlackiert und will sie aufbereiten lassen.

    da gab es ein Dokument für, welche Felgen welche Silbertöne laut BMW hatten.

    Suche ich dir gerne heute abend mal raus. Evtl hat es wer schneller parat.


    Meine 17" Styling 32 müssten das Felgensilber oder Brilliantsilber haben, sehr sehr feine Flakes, die fast Alu imitieren.

    Sehen eigentlich fast so aus, wie hochglanzverdichtete Felgen, nicht ganz, aber fast.


    32BR !

  • Hallo Freunde, ich mach schnell


    ich weiß, dass es bei der eintragbaren Leistungssteigerung verschieden Stufen (Nicht Stage I, Stage II, usw) und dazugehörige Anforderungen gibt. Die letzte Stufe ist wohl ein + von 40%, wozu man unter anderem 2000 km Dauertest auf einer Rennstrecke machen muss.


    Worauf beziehen sich die 40% genau? (frage, weil ich noch weiß, wie beliebt die e30 316 Karossen für V8 -Umbauten waren)

  • Soweit ich weiß, 40% über dem stärksten Motor, den es in der selben Karosse gab. was dann der S54 aus m M3 wäre, wobei ja der M aber breiter ist, und es nur QP und Cabrio gab.... Ob das dann bei Limo und Touring auf den 330 gerechnet wird kann ich nicht sagen.

    Beim S54 wäre noch interessant, ob da auch der CSL zählt, sind ja noch mal paar PS mehr...

    Speed has never killed anyone, suddenly become stationary, that's what gets you!
    -Jeremy Clarkson-

  • Soweit ich weiß, 40% über dem stärksten Motor, den es in der selben Karosse gab. was dann der S54 aus m M3 wäre, wobei ja der M aber breiter ist, und es nur QP und Cabrio gab.... Ob das dann bei Limo und Touring auf den 330 gerechnet wird kann ich nicht sagen.

    Beim S54 wäre noch interessant, ob da auch der CSL zählt, sind ja noch mal paar PS mehr...

    Da es ja viele Limo / Touring Umbauten mit S54 gibt die eingetragen sind, scheint das auch für diese zu gelten.

    Der M Motor liegt ja über den 40%.

  • Nein, M3 zählt nicht. Ein williger Prüfer könnte einen Alpina als Referenz akzeptieren. Wird aber in der Regel auch nicht gemacht, da trotz gleicher Basis dort nicht BMW in den Papieren steht oder auch argumentiert wird das es ja schon ein leistungsgesteigertes Auto sei.

    Beim E30 wird beispielsweise der 320iS als der stärkste akzeptiert. Kein M (der ja wirklich anders ist) und auch kein 24V Hartge der eh schon die Kotzgrenze der Karoserie zeigt.


    ...und ich kenne diese Regel mit 25%. Darüber gibt es keine pauschalen Grenzen, da ja dann eh die Karosseriefestigkeit getestet wird. Ich kenne jedenfalls Leute die so erheblich mehr als 50% Steigerung eingetragen haben.

    ....und du willst nicht wissen was sowas (sowohl Bau aus auch Eintragung) kostet (6stellig ist da bei einem sauberen MotorSwap, je nach Basis, durchaus Realität) und für Aufwand macht.


    ...und einen Prüfer der das durchzieht mußt du als Privatmann auch erstmal finden.

    Gruß Heiko




    Eine Garage ohne BMW ist doch nur ein ödes leeres Loch.



    Seeeehr frei nach Walter Röhrl ;)

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  • Könnte man den Schiffi ja mal fragen was bei ihm als Basis für den S54 Umbau genommen wurde.

  • Ich würde einfach den Prüfer fragen der es eintragen soll. Ich glaube "die aus'm Forum haben gesagt..." ist bei Eintragungen kein wirklich stichhaltiges Argument. :D

    Gruß Heiko




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  • Nein, M3 zählt nicht.

    Warum nicht? Die Basiskarosserie ist zum Coupe (den auch der Fragesteller in seinem Profil angegeben hat) bis auf die breiteren Kotflügel und die Aluhaube identisch. Die zusätzlichen Zugstreben hat das AG Cabrio auch, ist also nicht M-spezifisch. Die etwas breitere Spur VA und HA ist durch andere Lenker und Achsteile begründet nicht das die Karosse anders ist - ließe sich wie die Bremsen dann auch nachrüsten. Gibt ja genug Motorswaps - ob jetzt S54 in ein Coupe oder Limo oder Touring oder sogar Compact - die fahren in Deutschland alle mit einem Kennzeichen rum - ergo gültige HU inkl. erforderlicher §21 Abnahmen.


    ...und ich kenne diese Regel mit 25%.

    Dann scheinst du eine andere Regelung zu kennen, klassisch sind die 20%, 40% und mehr als 40% Grenzen. Bei mehr als 40% Leistungssteigerung gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit des Steifigkeitsgutachtens (CAD mit FEM) statt der Erprobungsfahrt - siehe Video unten.


    Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%

    • Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
    • Überprüfung des Geräuschverhaltens
    • Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)
    • Höchstgeschwindigkeit
    • Bremsverhalten
    • Elektromagnetische Verträglichkeit
    • Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)
    • Fahrerprobung
    • Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)


    Weitere gesetzliche Kleinigkeiten Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%

    • Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%
    • Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
    • Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle


    Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%

    • Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
    • Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
    • Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)
    • Bremsverhalten bei Vmax


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  • Also mit Homologation von Kfz kenne ich mich nicht im Speziellen aus, aber mit derer von Eisenbahnen aufgrund meines Jobs schon. Da auch hier TÜV und Co am Werk sind, werden Verhaltensweisen der Prüfer ähnlich sein. Wenn ich lese "es ist nur das und das und das anders und das hat keine Auswirkungen auf dies und das weil grob pi mal Daumen" bist du ganz schnell in einer Situation, in der du das mit Papier, Zeichnungen und Tests beweisen musst und auf einmal mindestens eine Variante zulässt. Auf der anderen Seite kann man auch Glück haben und einen technisch versierten Prüfer erwischen, der haftungstechnisch etwas weniger risikoarm unterwegs ist und das einfach abnickt. Interessant wird's ja erst dann, wenn das auf einem Versicherungsprüfstand landet.


    Auch in unserer Branche gibt es beide Fälle - sowohl komplett risikoaverse Prüfer* als auch den "ach wird schon fliegen" Typus.


    *Wir mussten zB mal einen Test durchführen, dass die Frontscheibe eines Triebwagens händisch reinigbar ist, weil es so in der Spezifikation steht - obwohl aus der Zeichnung klar argumentierbar ist, dass das problemlos funktioniert. Da stand dann eine Gruppe von Leuten + ein TÜV Prüfer, haben dem Werker mit seinem Wischmop zugesehen, einen Haken in der Box gesetzt und unterschrieben. Kannste dir nicht ausdenken, Geschichten ausm Paulanergarten...

  • ...warscheinlich ist sowas bei mir zulange her und deshalb waren meine Prozente unkorrekt. :D


    ...aber ansonsten...siehe mein Vorredner. "ist genauso" zählt beim Prüfer nicht (oder immer weniger). Einen sogar komplett baugleichen Alpina akzeptieren sie ja ebend auch nicht, nur weil da eine andere Schlüsselnummer draufsteht.


    ...Beispiel das Drama mit den Traglastgutachten für Felgen, die BMW nicht mehr rausrückt. Bei welchen Prüfer zieht das Argument "die Räder werden ab Werk auf schwereren Autos gefahren"?


    ...und wer einen Prüfer hat der für logische Argumente zugänglich ist, sollte sich freuen, es nutzen und das für sich! behalten...sonst ist das ganz schnell auch erledigt. Auch in dem Gewerbe wird gerne von Neidern gegenseitig angeschiss....


    Ich kenne zB. einen Fall das eine extrem aufwendige Eintragung eines in der betreffenden Szene bekannten Fahrzeugs in nachhinein kassiert und die gesamte Prozedur wiederholt werden musste. Ergebnis...alles war korrekt. Was das aber an Nerven und Geld gekostet hat, will gar keiner wissen.

    Im Nachhinein kam heraus das die Anzeige von einem anderen Prüfer kam, der seinem Kollegen eins reinwürgen wollte.


    ...deshalb, wie schon gesagt, nur der eintragungswillige Prüfer kann irgendeine belastbare Aussage treffen.

    Gruß Heiko




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