Wie komm ich an mein Geld? - HILFE! - ERLEDIGT


  • Du vergleichst Äpfel mit Birnen, wenn du das nicht verstehen willst ist nicht mein Problem.


    ES GIBT EIN UNTERSCHIED ZWISCHEN DIE HÖHE DER SCHADENREPARATUR UND DIE AUSZAHLUNGSSUMME BEIM NICHT / SELBST REPARIEREN.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Kostenvoranschlag bei BMW geht also nur mit vollständigem Scheckheft? :rolleyes:


    Bitte was? Hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe? Er kann natürlich auch mit unvollständigem Scheckheft dort einen Kostenvoranschlag erstellen lassen aber die Versicherung kann dann eine kostengünstigere Reperatur bei einer nicht BMW Vertragswerkstatt wählen und er bekommt am Ende weniger Kohle ausbezahlt.


  • Natürlich darf der Auszahlende versicherung ein eigens Gutachten holen. Genau so wie du das recht hast.


    Das gilt übrigens überall. Jede Partei kann und darf sein eigene Gutachter bestellen.


    steht auch in dein ersten link, oder was soll ein Nachbesichtung sonst sein. Das Gutachter unabhängig sind ist auch klar, die bekommen halt nur ein Auftrag vom Versicherer. Der einzige Unterschied ist wer ihm bezahlt. Derjenige der bezahlt bestimmt noch immer wie der Gutachter arbeitet. Frag mal ein Gutachter nach der preis eines Hauses als Käufer oder als Verkäufer. ;)


    Zitat

    2. Informieren Sie Ihren Sachverständigen umgehend über die Nachbesichtigungsabsicht der gegnerischen Versicherung bzw. des gegnerischen Sachverständigen. Es sollte Ihnen klar sein, dass der gegnerische Sachverständige den Weisungen seines Auftraggebers zu folgen hat und damit sicherlich nicht Ihre Interessen vertritt. Ihre Interessenwahrung können Sie nur von dem Sachverständigen Ihres Vertrauens erwarten.


    3. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass ein Besichtigungstermin abgestimmt wird, bei dem Ihr Sachverständiger und Ihr Rechtsanwalt dabei sind. Besichtigungsort und Zeitpunkt können Sie in Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Sachverständigen festlegen.


    4. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass die Nachbesichtigung von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt wird, der seine Qualifikation durch seine Anerkennung, Vereidigung (IHK oder eines dazu berechtigten Verbandes, z. B. des VKS) oder Zertifikation (DIN EN 45013) nach zertifiziertem QM System nachgewiesen hat. Sollte die gegnerische Versicherung nicht mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen einverstanden sein, laufen Sie Gefahr, dass Ihre rechtliche Position unter Umständen erheblich verschlechtert wird, was dazu führen kann, dass Sie Ihre Ansprüche nicht vollständig durchsetzen können. Fragen Sie Ihren Verkehrsrechtsanwalt oder Ihren Sachverständigen, welche versicherungseigenen bzw. versicherungsnahen Organisationen mit besonderer Vorsicht zu genießen sind


    Und natürlcih wird der Schaden vollständig bezahlt, wenn er in der Werkstatt repariert wird. Beim Auszahlung wird weniger und das vergessen die meisten einfach.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Mein Gutachter war vom GTÜ und da kam schon ne heftige Summe raus, ich glaube um die 2.500€. Kotflügel vorne links, die Fahrertür (viele, auch tiefe, Kratzer und Dellen) und der Reifen vorne links war beschädigt. Bekommen hab ich dann ca. 1.300€ nachdem der zweite Gutachter da war und habs ja auch auszahlen lassen.



    Hast Du Dir die Texte überhaupt durchgelesen? Deine Zitate helfen niemanden, solange Du nicht den Text der davor steht durchliest :)
    Es existiert KEIN "Nachbesichitigungsrecht". Es gibt diesen nicht! Lies Dir doch mal bitte die Texte und Urteile in Ruhe durch! Dann wird Dir klar das es diesen nicht gibt und nur gerichtlich erwirken kann, sofern in dem vorliegenden Gutachten gravierende Mängel ersichtlich sind. Das muss Dir die gegn. Versciherung allerdings beweisen.


    Desweiteren hast Du Deine Zitate nichtmal durchgelesen. Du sagst: " Das Gutachter unabhängig sind ist auch klar, die bekommen halt nur ein Auftrag vom Versicherer. Der einzige Unterschied ist wer ihm bezahlt."
    Dein Auszug Zitatauszug: "Es sollte Ihnen klar sein, dass der gegnerische Sachverständige den Weisungen seines Auftraggebers zu folgen hat und damit sicherlich nicht Ihre Interessen vertritt"


    Was denn nun? :D

    Bitte nochmal durchlesen und nicht blind drauf loszitieren. :)


    Und zwecks Auszahlung. Die MwSt. ist ein durchlaufender Posten. Es ist klar, dass die MwSt. nicht an Dich ausgezahlt wird, sofern Du die Reparaturen selbst durchführst. Deswegen steht auf jeder Rechnung und auch im Gutachten, eine Brutto- und Nettosumme :)
    Das hat aber absolut nichts mit vollständiger und unvollständiger Auszahlung zutun!

    [align=center]Lieben Gruß, Marcel :D


    Codierungen und das Auslesen des Fehlerspeichers im Raum Hamburg bei mir möglich :)
    MaTo90´s 320d

    Einmal editiert, zuletzt von MaTo90 ()

  • Da ich bei ein Versicherungsgesellschaft gearbeitet habe denke ich das ich dir sehr wohl sagen kann das ein Versicherer das recht hat ein Gutachter zu beauftragen.
    (Wie kann man sonst ein Gutachten anfechten wenn man selbst das Fahrzeug nicht begutachten darf. Dieses Recht haben beide Parteien.)


    Ich bin hier raus, ich finde es toll wenn 22j bubis meinen hier alles zu wissen, auch wenn sie daneben liegen.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Da ich bei ein Versicherungsgesellschaft gearbeitet habe denke ich das ich dir sehr wohl sagen kann das ein Versicherer das recht hat ein Gutachter zu beauftragen.
    (Wie kann man sonst ein Gutachten anfechten wenn man selbst das Fahrzeug nicht begutachten darf. Dieses Recht haben beide Parteien.)

    dann poste doch bitte eine quelle.
    er hat es getan. von dir hör ich nur "ich arbeitete bei einer versicherung"

  • Da ich bei ein Versicherungsgesellschaft gearbeitet habe denke ich das ich dir sehr wohl sagen kann das ein Versicherer das recht hat ein Gutachter zu beauftragen.
    (Wie kann man sonst ein Gutachten anfechten wenn man selbst das Fahrzeug nicht begutachten darf. Dieses Recht haben beide Parteien.)


    Ich bin hier raus, ich finde es toll wenn 22j bubis meinen hier alles zu wissen, auch wenn sie daneben liegen.


    Ist das Forum nicht dafür da sich auszutauschen und über Dinge zu diskutieren? Ich wollte Dir mit Sicherheit nicht auf den Schlips treten, jedoch behauptest Du Dinge die nicht belegbar sind. Das was der "22 jährie Bub" hier erzählt ist nicht aus dem Ärmel gezogen, sondern steht im deutschen Verkehrsrecht.


    Und Du sagst Du hast bei einer Versicherung gearbeitet. Was soll ich davon halten? Letztendlich haben die Versicherung den Begriff "Nachbesichtigungsrecht" in die Welt gerufen. Wie dem auch sei... Belehre mich eines Besseren!!! :thumbsup:

    [align=center]Lieben Gruß, Marcel :D


    Codierungen und das Auslesen des Fehlerspeichers im Raum Hamburg bei mir möglich :)
    MaTo90´s 320d

  • oha sorry chriisz...


    aber da hätte ich längst einen Anwalt genommen.
    1200€ verschenkt...


    Ich würde mir auszahlen laasen = 2500 - 19%
    Naja Lehrgeld halt....


    Wie war das ? Bis 1200€ kostenvoranschlag und erst ab diesem Betrag braucht mab einen Gutachten ?


    ok bt2. wie hat dein (Nicht)Kumel reagiert ?



    Kumpel würde anders handeln.

  • oha sorry chriisz...


    aber da hätte ich längst einen Anwalt genommen.
    1200€ verschenkt...


    Ich würde mir auszahlen laasen = 2500 - 19%
    Naja Lehrgeld halt.....


    Das seh ich leider auch so. :thumbdown: Aber wie du schon sagst... Lehrgeld. Beim nächsten Mal mach ichs besser. :thumbsup:


    Aber wie gesagt, Anwalt war die ganze Zeit dabei. Da hätte er sich wohl besser drum kümmern müssen.

    Fehlerspeicher lesen/löschen, Codierung, Kilometerstand- und Fahrgestellnummer-Anpassung, flashen des LSZ

  • Bitte was? Hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe? Er kann natürlich auch mit unvollständigem Scheckheft dort einen Kostenvoranschlag erstellen lassen aber die Versicherung kann dann eine kostengünstigere Reperatur bei einer nicht BMW Vertragswerkstatt wählen und er bekommt am Ende weniger Kohle ausbezahlt.

    Komisch das ich damals bei meinem Audi ohne vollständiges Scheckheft problemlos einen KVA von meinem Vertragshändler einreichen konnte und es keine Problem gab, obwohl freie Werkstätten sicher günstiger gewesen wären. Normalerweise gilt bei sowas freie Werkstattwahl, bei mir immer so gelaufen wenn es was zu regulieren gab. Einzige Situation wo es nicht so läuft, ist wenn ich bei meiner TK oder VK angegeben habe das ich auf freie Werkstattwahl verzichte, aber das gilt ja nur für selbst verursachte Schäden. Ich würde mich sicher nicht in irgendeine Hinterhofklitsche nötigen lassen, nur weil die gegnerische Versicherung es will.