Evtl. verschwiegener Unfallschaden nach Privatkauf im November - E46 320 Ci M54 Baujahr 3/2001


  • Das zeigt, dass eine scheinbar lückenlose Fahrzeughistorie inkl. eines kompletten Servicehefts noch lange keine Garantie für ein "sauberes" Auto ist.


    Ein befreundeter BMW-Filialleiter erzählte mir, dass es mal eine Anfrage gab wg. eines Servicestempels seiner Werkstatt.
    Dabei stellte sich ebenfalls heraus, dass das Auto nie in dieser Filiale zum Service war! Der Stempel im Heft war gefälscht!

  • Was bist du denn für ein Schwätzer? Verbreitest hier falsche Informationen und bist dann eingeschnappt wenn das jemand richtig stellt?
    Komm mal wieder runter!

  • Es wurde ALLES dazu gesagt, dennoch für dich auch nochmal was zum INFORMIEREN (was ja anscheinend nicht so deine Stärke ist):
    - "unfallfrei" ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn nicht sogar eine Beschaffenheitsgarantie (siehe http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=1%20U%20535/06)
    - selbige könnte nichtmal durch einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, falls einer drin stünde (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html)
    - Beschaffenheitsvereinbarung ist aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist, nichtig (Beweis dafür muss ein Gutachter erbringen, dass keine Unfallfreiheit vorliegt)
    - somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html da eine Nachbesserung unmöglich ist)
    - dabei muss ggf. eine Pauschale pro gefahrener Kilometer vom Kaufpreis abgezogen werden (siehe diverse Urteile)
    - ebenso aber Zinsen auf den bezahlten Kaufpreis aufaddiert werden (siehe diverse Urteile)


    HÄTTE der Verkäufer geschrieben: "Mir ist kein Unfall bekannt", dann wäre das keine Beschaffenheitsvereinbarung und die Sache sähe vollkommen anders aus.
    Der Begriff UNFALLFREI stellt aber definitiv eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, welche nachweislich nicht korrekt war und der Käufer somit ein Recht hat vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    Lass mich hier nicht als dumm hinstellen.. Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich bekanntermaßen nämlich meine Fresse, oder schreib dazu, dass es Vermutungen sind...
    Mit den Paragraphen und Urteilen im Hintergrund würde ich selbst ohne Rechtschutz jederzeit sofort vor Gericht ziehen, und zu 99,9% den Prozess gewinnen.


    edit: Darfst meine Aussage natürlich gerne anzweifeln. Mit Belegen. und nicht mit "Der Bekannte eines Schwagers hat aber erzählt, dass seine Tochter ihr 14jähriger Freund sein großer Bruder sein Kumpel das und das erlebt hat"

  • *lol* Was geht ab ? :D


    Naja wenn die Karre immer im Familienbesitz war, muss zwangsläufig jemand davon gewusst haben...irgendwer lügt. Wie das von der juristischen Seite her aussieht, weiß ich nicht.


    Ich hab mal nen Astra mit gefälschten km gekauft. Dann ging der Motor hoch. Danach habe ich rausgefunden, dass da gedreht wurde (alte Rechnung bei Opel eingesehen, wo der Wagen schon ein Jahr vorher 100.000km mehr runter hatte).


    Hab den Kerl dann angezeigt..logo. Dem gehörte der Wagen aber nicht; angeblich habe der Besitzer dem Verkäufer einen Zettel ausgehändigt, in dem gestanden haben soll, dass der Tacho gewechselt wurde. Den Zettel hat der Verkäufer angeblich nicht gesehen,


    Somit besteht kein Vorsatz; die Anzeige wurde fallen gelassen. Betrug muss man dem Verkäufer nachweisen können; kann man das nicht, reicht eine Klausel im Vertrag wie: "Angaben nach bestem Wissen/keine Vorschäden etc bekannt"


    Tja...angearscht ist man ganz schnell.


    Nun dürft ihr euch weiter torpedieren :lol:

  • klar.. ne Straftat ist es nur dann wenns vorsätzlich war, und da gilt ja auch noch die Unschuldsvermutung.


    Aber geht ja nicht darum ihn strafrechtlich anzuzeigen, sondern zivilrechtlich eine Wandlung durchzusetzen ;) Und, dass die Angabe falsch war im Kaufvertrag scheint ja bewiesen.
    (Absicht muss ihm ja keiner nachweisen... falsch isses dennoch)


    edit: siehe beispiel oben weg. iPhone verkaufen.
    Würde ich das tun, und mir könnte keiner nachweisen, dass ich das mit VORSATZ falsch angegeben habe (was bei so einer Dreistigkeit schon belegbar wäre), dann hab mich nicht des Betrugs schuldig gemacht. Ein Recht auf Wandlung hat der Käufer aber dennoch.

  • Das ist bewiesen, ja. Ist die Frage wie das ein Richter sieht...ich hab davon jedenfalls keine Ahnung. Also warte ich mal ab was da noch so kommt ;)


    Recht haben und Recht bekommen ist in diesem Bürokratenstaat ja nicht das selbe :D


    Edit: Ich würde den Verkäufer sofort anzeigen.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob du da nicht immer wieder Regelungen, die für gewerbliche Verkäufer gelten auf Privat an Privat umlegst.


    Denn genau weil gewerbliche Verkäufe grundsätzlich einen Wissensvorsprung durch ihre Erfahrung oder technische Ausstattung haben will man den Konsumenten schützen. Deswegen auch diese strengeren Regeln.


    Aber ganz offensichtlich war der Schaden ja nicht so direkt sichtbar, dass es jedem (Laien) sofort auffällt. Schließlich hat der Käufer ja hier auch einen Experten und 3 Monate Zeit gebraucht. Warum also sollte es der Vorbesitzer als privater Verkäufer (nachweisbar!!!) jedenfalls gewusst haben? Familie hin oder her. Ersten auch Auslegungssache was alles Familie ist, 2. wurde es ihm vielleicht tatsächlich nicht gesagt


    Es bleibt hier einfach das Beweisproblem. Und der Maßstab der angelegt werden wird ist einfach nicht der, den du da immer beschreibst.


    Mich würde ja noch immer interessieren was der Wagen gekostet hat. Wegen 3500 € jetzt 500 € Anwaltskosten aufzureißen (und weniger wird es sicher nicht werden) , um denn einen Vergleich über 1000 EUR zu erzielen, bei dem beiden Seiten ihre eigenen Kosten tragen macht zum Schluss auch keinen Sinn.


    Vielleicht schreibt der TE ja noch mal was der Wagen kostet hat. Auch der Kaufpreis wird bei einer Klage sicherlich relevant sein und wenn der sehr niedrig war werden die Chancen nicht besser. Der Verkäufer muss einfach bewusst falsche Angaben gemacht haben. Auch wäre der Kaufvertrag und insbeseonder die genaue Formulierung zu dem Unfallschaden interessant. Häufig steht in den Vorlagen nämlich auch nur drin, dass der Käufer bestätigt, dass seiner Kenntnis nach keine Vorschäden vorliegen.


    Alles in allem wir das einfach nicht zu viel führen.

  • Es ist für die Erfüllung des Kaufvertrags völlig IRRELEVANT ob er davon gewusst hat oder nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?


    Er hat eine Eigenschaft zugesichert, die definitiv nicht vorhanden ist. Also Rücktritt vom Kaufvertrag, da Nachbesserung nicht möglich.
    Wenn er davon gewusst hätte, dann wäre es noch dazu Betrug. der strafrechtliche Teil ist aber immernoch schnuppe.


    Ich kann nicht etwas versprechen, was ich nicht geprüft habe. Tu ich es dennoch, und es ist eben nicht so, dann hab ich eben "Pech" gehabt und muss damit leben, dass der Käufer ein Recht darauf hat vom Kaufvertrag zurückzutreten. Habe ich ihm ABSICHTLICH etwas falsches gesagt, dann könnte das durchaus wie schon X-mal gesagt als Betrug ausgelegt werden.


    Könnte jetzt mal EINER anfangen zu lesen was geschrieben wird?
    Differenziert mal zwischen Zivilrecht und Straftrecht. Wenn ihr nichts mit den beiden Begriffen anfangen könnt, dann philosophiert hier mal nicht die ganze Zeit rum.. hält ja im Kopf keiner aus.