Schuldfrage zu einem Unfall

  • Ich hab da mal eine frage. Unzwar hatte ich heute einen kleinen Unfall und die schuldfrage wurde nicht so ganz geklärt. Natürlich denke ich das ich nicht schuld war, aber das denkt der andere auch. Folgende Situation:
    Bei mir vorm haus ist eine Einbahnstraße und ich wollte da jetzt seitlich in eine Parklücke einparken. Ich fahr ran, Blinke um einzuparken, rückwärtsgang rein, lenke ein und fahre in die parklücke. Dann denkt der fahrer hinter mir er schafft es noch schnell an mir vorbei zu kommen und gibt noch schnell gas. Weil ich ja beim rückwärtseinparken lenke und damit logischerweise meine front ausschwenkt ist da kein platz mehr auf der Straße damit der andere mit seinem Auto noch durch kommt. Es kam wie es kommen musste, er streift mich.
    Wer ist jetzt schuld? Ich, weil ich beim parken die hinter mir durchlassen muss bzw aufpassen muss? Oder er, weil er hätte warten müssen?
    Freue mich über hilfreiche Antworten :)

  • Schwierige Situation... hilfreich ist es für dich, wenn du Zeugen hast, die gesehen haben, dass du dein Fahrmanöver frühzeitig angekündigt hast (Blinker, Rückwärtsgang) und ordnungsgemäß durchgeführt hast.
    Wenn die Straße zu eng ist, hätte er nicht vorbei fahren dürfen.


    Das ist jetzt meine persönliche Einschätzung:
    Eine Einbahnstraße hat nur eine Fahrspur (egal wie breit sie sein mag), diese wurde von dir blockiert - ich denke rückwärts einparken ist erlaubt, also - rechtmäßig. Der "Überholer" hat diese eine blockierte Fahrspur unrechtmäßig mitgenutzt und dadurch den Unfall verursacht. Aber wie gesagt kommt es hier darauf an, wie die Blockierung genau stattgefunden hat.

  • Würde mich Froop soweit mal anschließen..
    Und würde mal davon ausgehen, dass 25% an dir hängenbleiben werden.


    Aber bei so einem Streitfall würde ich nicht groß zögern und Anwalt befragen. Der kann dir wenigstens eine "qualifizierte" Vermutung geben im Vgl. zu uns.
    Entscheiden wirds jemand anderes^^

  • Hmmm ok. Ich hätte jetzt auch gesagt das er nicht hätte vorbei fahren dürfen. Ich kann ja nicht in seinen kopf schauen und wissen, das er da noch durchfährt.
    Ich werd morgen mal zum Anwalt gehn. Heute war es leider schon zu spät.
    Danke schon mal euch beiden für eure antworten. Vielleicht schreibt ja der ein oder andere noch was dazu.
    Grüße

  • Ich erinner mich noch aus der Fahrschule, dass, wer rückwärts fährt, NIEMALS Vorfahrt hat.
    Inwieweit sich das hier auf die Schuldfrage auswirkt, ist ein anderes Thema.


    Allein von der logischen Seite würde ich auf eine Unschuld deinerseits plädieren, aber das muss definitiv jemand anderes entscheiden.
    Ich würde mich Dani anschließen, und vermuten, dass du eine Teilschuld bekommst, auch wenn das in meinen Augen alles andere als fair wäre.


    Mal so nebenbei: der andere Fahrer war vermutlich kein Vielfahrer, oder?

  • Je mehr man im Straßenverkehr unterwegs ist - vor Allem in Städten - lernt man mit Situationen wie diesen umzugehen.
    Wer selten in solche Situationen kommt, vergisst schnell, dass der EInparkende womöglich ausschert.
    Mit der Sache selbst hat das nichts zu tun, daher auch das "Nebenbei", die Frage war nur rein interessehalber - womöglich um dieses "böse" Vorurteil von mir gegen Wenigfahrer zu stärken, dass diese prinzipiell schlechter mit Gefahrensituationen umgehen können ;D
    Da ich aber hier jetzt keine derartige Diskussion heraufbeschwören will (zum Thema Wenigfahrer und ältere Menschen), nehm ich die Frage gern zurück^^

  • Das hier könnte da interessant sein:


    http://openjur.de/u/668884.html


    Zusammenfassung (musste selbst erstmal lesen^^):


    "Die Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge führt hier zu einer Haftungsverteilung im Verhältnis von ¾ zu ¼ zu Lasten der Beklagten. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass hier den Beklagten zu 1. als Rückwärtsfahrer die höchste Sorgfaltspflicht trifft, während dem Kläger nur ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vorzuwerfen ist. Im Ergebnis kann der Kläger daher ¾ des erstattungsfähigen Schadens erstattet verlangen."


    Der Beklage war hier der Einparkende ... d.h. wohl 3/4 des Schadens geht auf deine Kappe :/


  • Also wenn die Straße eng ist, ich den Einparkvorgang angekündigt und bereits begonnen habe und mein Hintermann kommt auf die Hirnverbrannte Idee, sich noch durchquetschen zu wollen, dann muss ich 75% des Schadens bezahlen? Wenn das wirklich so ist, bin ich (dann als hirnverbrannter Hintermann) noch nie so günstig an eine M-Front gekommen :)


    Ich denke, dass hier viel von den örtlichen Gegebenheiten abhängt.


    In Deinem Beispiel wurde die Beifahrertür eingedrückt, was darauf schliessen läßt, dass der Einparker den Schwenk hätte beobachten müssen, weil das Fahrzeug schon auf der Höhe seiner Front war. Je nachdem, wie der Streifschuss nun liegt, könnte ich mir auch vorstellen, dass der Gegner einen Großteil der Schuld trägt, wenn er zB mit der Front (also quasi rechter Scheinwerfer) gegen das Fahrzeug des TE gekommen ist.