Schuldfrage zu einem Unfall

  • So war es in dem Fall ;)
    Ein Urteil hängt immer von allen Umständen ab, aber darauf würde ich mich im Extremfall einstellen ...
    Ist leider - so ungern ich das "zugebe" - mit der StVO vereinbar, in der die erwähnte Sorgfaltspflicht an oberster Stelle steht :/
    die Teilschuld kommt ja daher, dass der Überholer den Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten hat, wie es auch in diesem Beispiel der Fall war.

  • Wieso hast du nicht die Polizei geholt ?
    Dann hättest jetzt überhaupt keine Probleme...


    ... so bleibt dir eig. keine andere Wahl als zum Anwalt zu gehn.

  • ... so bleibt dir eig. keine andere Wahl als zum Anwalt zu gehn.

    Zum Anwalt geht man nach einem Verkehrsunfall eigentlich immer. Egal ob schuldig oder nicht. Der holt das Beste für einen raus. Einen Verkehrsrechtschutz sollte eigentlich jeder haben.
    Kostet doch nix. Für 30 Euro oder sogar weniger bekommt man einen Rechtschutz.

  • Du bist komplett schuld, beim einparken zählt wie beim rückwärtsfahren die Bedingung dass eine Behinderung des fließenden Verkehrs komplett auszuschließen ist (siehe Sorgfaltspflicht)


    Deswegen wenn ich mal auf der Hauptstraße parken will blinke ich rechts und warte bis alles frei ist bevor ich den rückwärtsgang einlege, sollte mir in der zeit einer hinten rein fahren ist er schuld, sollte mein rückwärtslicht leuchten und es gibt zeugen bin ich schuld ;)


    Lern es für die Zukunft.

  • StVo §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren


    ist das geregelt wenn ich mich richtig entsinne!


    Du hast kaum ne Chance die Schuld abzuweisen. Eventuell kann Dir Dein Anwalt weiterhelfen und eine Teilschuld des Unfallgegners feststellen.


    Aber Du weißt ja das wir keine Rechtsberatung geben dürfen :P


    Viel Glück dabei! :)

    [align=center]Lieben Gruß, Marcel :D


    Codierungen und das Auslesen des Fehlerspeichers im Raum Hamburg bei mir möglich :)
    MaTo90´s 320d

  • Wenn er denn zu dem Zeitpunkt den Aufpralls noch gefahren ist ;) ... sollt er die "Gefahr" erkannt haben und sein Fahrzeug zum Stillstand gebracht haben, so dass der andere in ihn hinein ist, so sollte sich der Fall doch anders darstellen lassen. Wie gesagt, da sind so viele Faktoren möglich, so dass eine pauschale Beurteilung kaum möglich ist.

  • Also schlussfolgern wir daraus jetzt: wenn ich mal kein Bock mehr auf mein Auto hab, dann quetsch ich mich wie der letze Depp an einem einparkenden vorbei und ramm' ihn einfach mal weg.
    Auto hat dann mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Totalschaden und der Einparkende ist schuld. Leider kann ich mir das sogar noch vorstellen, dass das so durchgeht, das ist das traurige dabei.


    Ich würde einfach fest dazu stehen, dass du Rückwärts einparken wolltest, gewartet hast, er angehalten hat, du deinen Einparkvorgang dann fortgesetzt hast als er gestanden ist, er dann wohl wieder losgefahren ist, du dann deinen Einparkvorgang erneut abgebrochen hast, und er DANN in dich reingefahren ist (als du wieder gestanden bist).
    Meiner Meinung nach hättest du dann deiner Sorfgaltspflicht Genüge getan und bekommst ggf. ne pauschale Teilschuld von 25% weil du eben Rückwärts gefahren bist, aber damit hat sich das dann im Optimalfall.
    Ich gehe davon aus, dass sich das so zugetragen hat *zwinker*


    Sorry, aber da hätte ich definitiv keine Skrupel wenn da so ein du**er Wi***er daherkommt...


    In diesem Sinne will ich hier auch gar nicht weiterdiskutieren. Geh zu nem Anwalt, den wirst definitiv brauchen.

  • Ja nen rechtsbeistand würde ich dir sowieso empfehlen, sonst hast keinr chance

  • Und mal wieder... DashCam!
    Nur damit kannst Du beweisen, dass Du gestanden hast. In dem Fall wäre es dann auch egal, ob der Rückwärtsgang eingelegt war oder nicht...


    Gruß Teckel

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  • Ich bin der festen Meinung, dass wenn der Vordermann einen Parkvorgang mit Abbremsen und Blinken einleitet. Der Hintermann in jedem Fall zu warten hat bis der Parkende den Parkvorgang abgeschlossen hat.
    Anders kann es auch nicht funktionieren, ich glaub hier verwechseln manche bloßes Rückwärtsfahren und Rückwärtsfahren während eines Parkvorgangs. Der Umstand, dass es nur eine Fahrspur (Einbahnstraße) begünstigt deine Situation.
    Möchte mich jetzt nicht darauf festlegen, aber so war es immer in meinem Kopf abgespeichert.