Für mich wäre es auch kein Ausschlusskriterium, aber so wie Kingnero das schreibt ist ja die Historie nicht nachweisbar.
Wenn er Rechnungen oder TÜV-Berichte hätte, würde er ja wissen wie die Vorbesitzer heißen bzw. wie viele er hatte
Das stimmt...aber das Auto ist eh schon weg wie es aussieht