Karstens Audi S5 /// Totalschaden

  • Moinsen!


    Interessiert sicher einige.


    Das ganze ist nicht vor Gericht gelandet, allerdings hat die Staatsanwaltschaft die Beweise gesichtet. Die Klage wurde zurück gezogen nach Empfehlung der Staatsanwaltschaft, da auf den Video gut zu erkennen ist dass das Überholmanöver nicht regulär eingeleitet wurde.
    Also ein hoch auf meine Dashcam!
    Daraufhin haben sich die Versicherungen auf 75/25 geeinigt.
    Bin also mit 25% Schuld aus der Sache raus.


    Damit bin ich zwar nicht unbedingt zufrieden, aber zumindest akzeptiere ich das ganze.
    Rechtliche Schritte werde ich dagegen nicht mehr einlegen.


    Ohne Video wäre das ganze 50/50 ausgegangen, laut Aussage meiner Versicherung!


    Also immerhin... So eine dashcam kann, auch wenn die gar nicht als Beweismittel zugelassen wird bereits entscheidend sein.


    Hier noch einmal das Video:
    https://youtu.be/UmgSaPyNRcQ

  • Ach du schande....
    Hab jetzt erst hier rumgelesen.
    Da kannst ja noch froh sein, das du noch da bist, hätte ja ganz anders gehn könn....
    Hast ja an sich top reagiert, wie ich finde... hat leider nicht gereicht...
    Ich hatte auch schon paar knappe sachen, die gucken nur ein mal hinter, wenn überhaupt, und da bist halt noch weit weg....
    Mir ist durch's Video aber auch klar, warum du 25% bekommen hast.
    Sie werten die schnelle Fahrt als Risiko...
    Soll nicht heißen, dass ich das auch so sehe.
    Ich meine, dass die ganzen schlafmützen vielfach gefährlicher sind, als Leute die schnell fahren, dabei aber wirklich wach sind.

    Speed has never killed anyone, suddenly become stationary, that's what gets you!
    -Jeremy Clarkson-

  • warum zur hölle bekommst du eine teilschuld!? du kannst doch absolut nichts dafür, wenn der blinde rauszieht!?


    Weil es bei niedrigerer Geschwindigkeit nicht dazu gekommen wäre oder halt nicht mit diesen Folgen denk ich mal. Wenn du dich in Geschwindigkeitsbereichen von über 130km/h bewegst musst du eine Teilschuld halt mit einplanen, es wird ja auch dann immer geprüft ob es bei den 130km/h überhaupt dazu gekommen wäre.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Jupp. Denke wird das beste sein das so stehen zu lassen...
    Alles über 130km/h bekommst du in 99% der Fälle eine Teilschuld aus bereits genannten Gründen.
    War ja jetzt auch keine 160km/h, sondern schon deutlich mehr.



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  • Exakt, ab einer Geschwindigkeit von 130km/h musst man selbst sicherstellen das die aktuelle verkehrslage das ganze zulässt.


    Das mit den 130 ist exakt der Punkt...
    Wenn der Unfall mit einer Geschwindigkeit von 130km/h hätte vermieden werden können, dann bin ich meiner Pflicht nicht nachgekommen und bekomme eine Teilschuld.


    Das ich hier "nur" 25% bekommen habe ist sogar Glück.
    Hätte sie das Überholmanöver rechtzeitig angekündigt würde es ganz anders aussehen.
    (Zugegeben, dann hätte ich ggf früher reagieren können.)




    Das mit den Dashcams ist so eine Sache, vor Gericht werden sie oft nicht anerkannt weil man Leute ohne ihre Erlaubnis filmt.
    Aber laut Aussage meines Rechtsanwalts....gesehen ist gesehen und damit hinterlässt das Video zumindest einen Eindruck.


    Aber wie man sieht muss es gar nicht immer vor Gericht gehen.
    Bei mir hat die Dashcam dafür gesorgt das es gar nicht vor Gericht ging. Wer weiß wie das ganze dann geendet hätte.

  • Schön, dass es doch ganz gut ausgegangen ist und das Beweismaterial was gebracht hat.


    Vielleicht wäre es sinnvoll, dass Kennzeichen von dem roten Daimler unkenntlich zu machen im Video. Genau das ist ja einer der Gründe, warum die Dashcams in der Kritik stehen. Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion losbrechen, oder belehrend rüber kommen. Ist nur so ein Einwurf. Nicht, das es von der Seite noch irgendwie Ärger gibt.

  • Das mit den Dashcams ist so eine Sache, vor Gericht werden sie oft nicht anerkannt weil man Leute ohne ihre Erlaubnis filmt.

    Das ist derzeit jeweils eine Einzelfallentscheidung vom Gericht. Es geht um die Abwägung der Verletzung der informellen Selbstbestimmung durch die anhaltslose Aufnahme durch einen Dritten gegenüber dem Interesse des Gerichtes (und damit der Öffentlichkeit "im Name des Volkes...") zur Aufklärung eines Sachverhaltes/einer Straftat. Daher kann nur empfohlen werden, wie Karsten eine Dashcam zu nutzen aber niemals die Aufnahmen öffentlich zu machen oder damit hausieren zu gehen.


    Zitat

    allerdings hat die Staatsanwaltschaft die Beweise gesichtet. Die Klage wurde zurück gezogen nach Empfehlung der Staatsanwaltschaft, da auf den Video gut zu erkennen ist dass das Überholmanöver nicht regulär eingeleitet wurde.


    Aus reinem Interesse frage ich jetzt mal nach, warum eigentlich die Staatsanwaltschaft involviert war - dürfte ja nur bei einer Straftat der Fall sein?! Mir würde die Fahrlässige Körperverletzung als Unfallfolge einfallen - aber nach deinen ersten Angaben gab es ja keine Personenschäden? Oder hat die Gegenseite etwa Strafanzeige gestellt?

  • Zitat

    Das ist derzeit jeweils eine Einzelfallentscheidung vom Gericht. Es geht um die Abwägung der Verletzung der informellen Selbstbestimmung durch die anhaltslose Aufnahme durch einen Dritten gegenüber dem Interesse des Gerichtes (und damit der Öffentlichkeit "im Name des Volkes...") zur Aufklärung eines Sachverhaltes/einer Straftat. Daher kann nur empfohlen werden, wie Karsten eine Dashcam zu nutzen aber niemals die Aufnahmen öffentlich zu machen oder damit hausieren zu gehen.



    Aus reinem Interesse frage ich jetzt mal nach, warum eigentlich die Staatsanwaltschaft involviert war - dürfte ja nur bei einer Straftat der Fall sein?! Mir würde die Fahrlässige Körperverletzung als Unfallfolge einfallen - aber nach deinen ersten Angaben gab es ja keine Personenschäden? Oder hat die Gegenseite etwa Strafanzeige gestellt?

    Gute Frage !
    So ganz genau kann ich dir das leider nicht beantworten.
    Es ist (leider) so, das man bei uns in DE da recht wenig von mit bekommt was da hinter den Kulissen abgeht.
    Ich wurde lediglich durch einen Brief des gegnerischen Anwalts darauf hingewiesen das von einer Klage abgesehen wird nach Sichtung der Beweise durch die Staatsanwaltschaft.
    Warum / Wieso... keine Ahnung.


    War ja froh überhaupt mal etwas zu hören, 5 Monate davor hab ich rein gar nichts zu der Sache gehört.


    Die restlichen Aussagen habe ich durch meine Versicherung erhalten.