Radmulde Umbau für M3 Auspuff Cabrio

  • Alte Bundesländer TüV und neuere Bundesländer DEKRA...so ist das aufgeteilt. Wenn der Prüfer jetzt ein Abgasgutachten und Geräuschgutachten machen will könnte das schnell den Fahrzeugwert übersteigen.
    Würde mich mal interessieren, nur weil ein Prüfer das einträgt ist es sofern es gegen Richtlinien verstößt noch lange nicht legal.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Ein Abgasgutachten trotz das es Original ist ? Der Auspuff ist ja beim M3 verbaut. Und laut ist er nicht hatte vorher einen G Power Auspuff verbaut der war mir zu laut der hatte eine E Nummer.. Jetzt ist das Quasi Original halt an ein 330 CI anstatt M3.. Das heißt wenn es ein Prüfer einträgt dann hab ich trotzdem Schwierigkeiten weiterhin ? bzw kann dazu kommen ?


    Ich wollte nicht auf lautstärke umbauen sondern ich persönlich finde das Desing sehr schick vom M3 und hab gedacht der Originale ist nicht zu laut und das wäre optimal.. nun hab ich leider nicht viel über Eintragungen nachgedacht leider.

  • Jetzt ist das Quasi Original halt an ein 330 CI anstatt M3..

    Dir ist schon klar das der M3 einen komplett anderen Motor drinne hat der die Abgase produziert und auf den die AGA ausgelegt wurde?


    Als Alternative hätte es auch M3 ESD-Nachbauten für den M54 gegeben mit ABE...

  • Ich fahre nächste Woche mal zum TÜV Nord und wenn ich das nicht eingetragen bekomme werde ich nochmal ran müssen und es nochmal umbauen. werde mich dann allerdings vorher vernünftig Infomieren..

  • Ein Abgasgutachten trotz das es Original ist ? Der Auspuff ist ja beim M3 verbaut.

    Du vergleichst Äpfel mit Birnen, 330i= AG Modell/ M3= M-GmbH...läuft zwar beides unter BMW aber selbst die Abgasanlage ist für den S54 konzipiert und das Verhalten am M54 muss theoretisch geprüft werden.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Mir hat gerade jemand ein Bild von sein Fahrzeugschein gesendet der auch ein 330 CI fährt. Bei ihn wurde folgendes Eingetragen: BMW M3 Abgasanlage
    mehr steht da nicht drin.. Würde das ausreichen bei einer Kontrolle ? Wenn das bei mir so drin stehen würde ? laut Abnahme ? möchte das schon ziemlich Legal haben und bei der nächsten HU ohne Probleme durch kommen. sowie bei einer Kontrolle es soll ja spezialle Polizisten geben die dafür ausgebildet sind.

  • Du vergleichst Äpfel mit Birnen, 330i= AG Modell/ M3= M-GmbH...läuft zwar beides unter BMW aber selbst die Abgasanlage ist für den S54 konzipiert und das Verhalten am M54 muss theoretisch geprüft werden.

    Würde das mit einer Abgasuntersuchung reichen ? Wenn ich da eine neue machen würde ?
    Oder wie bzw wo kann man so ein Gutachten besorgen ?


    Danke dir schonmal sehr für dein Feedback und deine Hilfe

  • Das entscheidet der Prüfer anhand der Richtlinien für die Abnahme einer Abgasanlage, ich hab das Buch nicht gelesen. :whistling:
    Ein Abgasgutachten ist keine AU, das wird auf einem Rollenprüfstand erstellt. Ein Geräuschgutachten könnte auch noch fällig werden aber frag den Prüfer. Das was der Andere da eingetragen hat riecht für mich nach Gefälligkeitsgutachten und ist je nach Richtlinien eventuell komplett wertlos.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Das entscheidet der Prüfer anhand der Richtlinien für die Abnahme einer Abgasanlage, ich hab das Buch nicht gelesen.

    Ist aber eigentlich nicht schwer ^^ - gut der Name der Richtlinie ist etwas sperrig "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (Vom 22. November 2017)" aber der Passus für die AGA ist dort recht eindeutig:


    HU_AGA.jpg



    "Gefälligkeitsgutachten" klingt angesichts eines solchen Umbaus zutreffend.